Richter befangenheit

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Swann
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von Swann »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 3. April 2019, 07:38 Geht ein Richter nicht zu weit wenn er der Klägerin die anwaltlich vertreten wird, den Hinweis erteilt, dass der Antrag falsch ist u dieses ihr vorformuliert?
Na komm, ich glaub dir nicht, dass dir ein Richter noch nie den Antrag vorformulieren musste.
Bei einem befangenheitsantrag am AG entscheidet der Direktor darüber, aber was wenn der Direktor der Richter selbst ist?
](*,)
Liz
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von Liz »


Swann hat geschrieben:
esprit hat geschrieben: Mittwoch 3. April 2019, 07:38 Geht ein Richter nicht zu weit wenn er der Klägerin die anwaltlich vertreten wird, den Hinweis erteilt, dass der Antrag falsch ist u dieses ihr vorformuliert?
Na komm, ich glaub dir nicht, dass dir ein Richter noch nie den Antrag vorformulieren musste.
Esprit gehört dann zu den Kollegen, die entrüstet einen Befangenheitsantrag stellen, wenn der Richter anregt, er möge seinen Antrag doch lieber wie folgt (...) stellen.
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Tibor
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von Tibor »

Und wenn der RiAG wegen des Protests über den sinnfreien Antrag abschlägig entscheidet, dann muss eben der Spruch mit Gerich, der hohen See und Gott herhalten.
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immer locker bleiben
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von immer locker bleiben »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 3. April 2019, 20:53 Und wenn der RiAG wegen des Protests über den sinnfreien Antrag abschlägig entscheidet, dann muss eben der Spruch mit Gerich, der hohen See und Gott herhalten.
Vermutlich wäre der eine oder andere Mandant "in Gottes Hand" im Ergebnis besser aufgehoben ...
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OJ1988
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von OJ1988 »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 3. April 2019, 20:45
Swann hat geschrieben:
esprit hat geschrieben: Mittwoch 3. April 2019, 07:38 Geht ein Richter nicht zu weit wenn er der Klägerin die anwaltlich vertreten wird, den Hinweis erteilt, dass der Antrag falsch ist u dieses ihr vorformuliert?
Na komm, ich glaub dir nicht, dass dir ein Richter noch nie den Antrag vorformulieren musste.
Esprit gehört dann zu den Kollegen, die entrüstet einen Befangenheitsantrag stellen, wenn der Richter anregt, er möge seinen Antrag doch lieber wie folgt (...) stellen.
Und bringt der Richter durch die Abweisung der Klage nicht auch deutlich zum Ausdruck, dass er im Lager des Beklagten steht? :-s
Riven
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von Riven »

Wie weit geht eigentlich die Hinweispflicht bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten? In meiner Zivilstation gings mal um eine bereits verjährte Forderung einer Bank, die sie an ein Inkassobüro abgetreten hatte. Die Beklagte erschien im Termin nicht. Meine Ausbilderin meinte damals, dass sie die Beklagte so lange bearbeitet hätte, bis sie sich auf Verjährung berufen hätte, weil sie die Geschäftspraktiken der Bank, verjährte Forderungen zu verkaufen, recht unmoralisch fand. Naja, war halt ein AG in der Provinz, aber ist das so üblich?
stilzchenrumpel
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von stilzchenrumpel »

Riven hat geschrieben: Sonntag 7. April 2019, 08:01 Wie weit geht eigentlich die Hinweispflicht bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten? In meiner Zivilstation gings mal um eine bereits verjährte Forderung einer Bank, die sie an ein Inkassobüro abgetreten hatte. Die Beklagte erschien im Termin nicht. Meine Ausbilderin meinte damals, dass sie die Beklagte so lange bearbeitet hätte, bis sie sich auf Verjährung berufen hätte, weil sie die Geschäftspraktiken der Bank, verjährte Forderungen zu verkaufen, recht unmoralisch fand. Naja, war halt ein AG in der Provinz, aber ist das so üblich?
https://www.jurion.de/urteile/bgh/2003-10-02/v-zb-22_03/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Reichen könnte aber z.B. der Vortrag der anwaltlich nicht vertretenen "das ist doch schon so lange her!" ("Ansatzweise" reicht ja).
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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famulus
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von famulus »

Von 'nem erfolgreichen Befangenheitsantrag kann man sich dann natürlich schön was kaufen, wenn der Hinweis erst mal raus ist. :)
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batman
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Re: Richter befangenheit

Beitrag von batman »

Der dann zuständige gesetzliche Richter wird die Verjährungsfrage sicher ganz anders beurteilen...
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