Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Swann hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 17:55
Ara hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 17:21... benennt aber Missstände recht offen und macht sich damit bei der Justiz keine Freunde. Das er vom BVerfG eine Missbrauchsgebühr reingedrückt bekommen hat, ist ein bisschen Genugtuung für jene.
Nun liegen uns hier nicht die Akten vor, aber wenn es stimmt, dass seine Darlegungen
durch Pauschalisierungen, Worthülsen und Floskeln, die Ausbreitung einer offensichtlich nicht haltbaren Verschwörungstheorie und durch nichts belegte Manipulationsvorwürfe bis hin zum Falschvortrag [gekennzeichnet sind]
BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 2 BvR 347/11,
dann scheint sein Output auch nicht in jeder Hinsicht unangreifbar zu sein.
Es mag sehr umstritten sein, ob es eine "offensichtlich nicht haltbare Verschwörungstheorie" ist, wenn man der Kammer Prozessverschleppung vorwirft, wenn man in einer Haftsache 7 Monate lang mit lediglich gut einem Verhandlungstag pro Woche der im Schnitt 2 Stunden dauerte verhandelt, bevor die mutmaßlich Geschädigte überhaupt gehört wird. Auch mag man es ferner als "Verschwörungstheorie" werten, wenn man meint die falschen Telefonabschriften des LKAs wären alles lediglich "versehen" gewesen und nicht gezielt gefälscht worden. Auch mag man als Bundesverfassungsrichter im Jahr 2011 nicht geglaubt haben, dass das FBI und die NSA in Deutschland russische Staatsbürger abhört und unter Druck setzt... Tatsächlich mag es nach der NSA-Affäre im Jahr 2013 vielleicht aber doch den ein oder anderen Richter geben, der das nicht mehr als "offensichtlich nicht haltbare Verschwörungstheorie" abtut.
Von daher sollte man da vielleicht vorsichtig sein... Ich kenne aber natürlich die Verfassungsbeschwerde nicht und was drin steht. Ich denke aber, dass es schlicht eine Retourkutsche war.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Urs Blank hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 19:05Dabei hatte es gar keine Verschwörung gegeben, nur ein "nicht für möglich gehaltenes Potential blinder Solidarität":
Ja, das "Argument" von den - vorwiegend - Staatsanwälten, die als wissenschaftliche Mitarbeiter beim BVerfG die Entscheidungen vorbereiten (und so quasi die Manipulationen ihrer Kollegen decken), klingt sehr nach dem Prof. Sommer, den ich kennengelernt habe. (Deshalb urteilt das BVerfG ja auch weit überwiegend strafverfolgungsfreundlich.)
Ara hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 19:17
Von daher sollte man da vielleicht vorsichtig sein... Ich kenne aber natürlich die Verfassungsbeschwerde nicht und was drin steht. Ich denke aber, dass es schlicht eine Retourkutsche war.
Was natürlich die Aufgabe der Verfassungsbeschwerde ist. Aber gut, wir ( bzw. ich) kenne weder das Verfahren noch die Schriftsätze. Der Schilderung des RA Prof. Dr. S. kann ich nur entnehmen, dass sein Mandant nach einer umfangreichen Hauptverhandlung rechtskräftig verurteilt wurde, eine von ihm verfasste Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb, genau wie seine Privatklage gegen einen (oder mehrere) Verfassungsrichter.
Ich sag ja nicht, dass die Verfassungsbeschwerde begründet war... Aber aus der Missbrauchsgebühr zu schließen, dass er wirklich nur Quatsch vorgetragen hat, mag ich nicht folgen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
"Die beisitzende Richterin genoss die explizite Skepsis. Sie, die ein rustikales äußeres Erscheinungsbild pflegte, warf der Angeklagten nahezu beiläufig in einem Beschluss vor, sie erscheine bei Gericht immer "äußerst" gepflegt und stark geschminkt"; dass ein nachlässigeres Auftreten aus Sicht der russischen Kultur gleichzeitig den fehlenden Respekt der Angeklagten vor dem Gericht signalisiert hätte, war der Richterin entgangen."
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."
Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 17. Mai 2019, 18:45
Das müsste sich eigentlich aus den Einzelplänen zum Haushalt Justiz ergeben. BW stellt zwar ein Fancy Online-Haushalt dar, der weist aber nur Salden aus.
https://haushalt.service-bw.de/HaushaltBW/HaushaltBW_Epl.html(Verwaister Link automatisch entfernt)
Auch was man als PDF findet, scheint nur saldierte Werte auszuweisen:
https://haushalt.service-bw.de/HaushaltBW/1000/2018/05/1000_2018_000_05.pdf(Verwaister Link automatisch entfernt)
Müsste man wohl in der ParlDok von BW nach der Drucksache suchen.
Tobias__21 hat geschrieben: ↑Freitag 17. Mai 2019, 18:49
Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 17. Mai 2019, 18:45
Das müsste sich eigentlich aus den Einzelplänen zum Haushalt Justiz ergeben. BW stellt zwar ein Fancy Online-Haushalt dar, der weist aber nur Salden aus.
https://haushalt.service-bw.de/HaushaltBW/HaushaltBW_Epl.html(Verwaister Link automatisch entfernt)
Auch was man als PDF findet, scheint nur saldierte Werte auszuweisen:
https://haushalt.service-bw.de/HaushaltBW/1000/2018/05/1000_2018_000_05.pdf(Verwaister Link automatisch entfernt)
Müsste man wohl in der ParlDok von BW nach der Drucksache suchen.
Meinst ich schau das nach? Wenn die mir sagen, dass grad keine Kohle da ist weil die Kommentare bezahlt werden mussten, glaube ich das einfach mal Es ist eh schon komisch, dass man die Kommentare selbst bestellen muss und die nicht einfach automatisch jedes Jahr für alle bezogen werden. Fischer und M/G sind ja nicht online. Sparen ist ja schön und gut, aber dann muss man sich nicht wundern, dass die Justiz immer unattraktiver wird, wenn schon sowas wie ein Bürostuhl das Budget sprengt...
Das ist der alte falsche Ansatz. Viele Mittelbewirtschafter/BfH machen sich das Leben einfach, indem sie die Petenten abblitzen lassen, oder kennen die verschiedenen Möglichkeiten nur unzureichend. Es lässt sich in der Regel oft genug über Deckungsfähigkeiten oder im Zweifel über Verstärkungsmittel und überplanmäßige Ausgaben vieles erreichen. Manchmal muss man den Mittelbewirtschafter/BfH einfach mehrmals bitten und ggf. mal selbst in den Hpl. hineinschauen.
In BW stehen 2019 übrigens für die ordentlichen Gerichte und StA fast 19,7 Mio. Euro für Geschäftsbedarf, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände zur Verfügung, wobei allerdings gut 2,1 Mio. Euro für Personalkosten gesperrt sind (wtf?!). Der Titel (0503 511 01) umfasst sowohl Büroausstattung als auch Literatur. In den Erläuterungen sind u.a. 2,8 Mio. für Geschäftsbedarf (einschl. Literatur) und 200.000 für Ausstattungsgegenstände veranschlagt. Wofür es am Ende aber rausgeht, ist egal. Denn die Erläuterungen sind nicht verbindlich. Du könntest also ohne Bedenken auf deinen M/G und deine Gesetzessammlung zugunsten eines Bürostuhls verzichten.
Ara hat geschrieben:Ich sag ja nicht, dass die Verfassungsbeschwerde begründet war... Aber aus der Missbrauchsgebühr zu schließen, dass er wirklich nur Quatsch vorgetragen hat, mag ich nicht folgen.
Es scheint mir jetzt (ohne sonst etwas zu den Herrn sagen zu können) allerdings etwas viel Wille zur großen Weltverschwörung zu sein, anzunehmen, das BVerfG habe nicht nur aus Solidarität mit der Strafjustiz die Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet verworfen, sondern auch noch gleich eine Missbrauchsgebühr verhängt, was ja doch eher selten vorkommt.
Nachdem der Amtsarzt auch keine Bedenken hatte, kann ich es offiziell machen: Wechsle zum 02.09. in den Staatsdienst. Den Thread zum Einstellungsinterview in BaWü habe ich aktualisiert.
Obwohl mir ursprünglich eine Stelle bei der StA in Aussicht gestellt wurde, habe ich heute per E-Mail erfahren, dass ich wohl doch beim Landgericht anfange. Ich hoffe ja, dass es wenigstens ne Strafkammer ist und kein Baurecht oder sowas ekliges. Ich hatte vor, demnächst beim Gerichtspräsidenten anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, um mich vorzustellen. Ist das so üblich?
Kroate hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. August 2019, 16:33
Glückwunsch! Erfahrungsgemäß sollte deine Beteiligung hier im Forum durch deine Beschäftigung beim Staat wieder sprunghaft ansteigen
Da habe ich von den Staatsdienern im Bekanntenkreis schon anderes gehört, aber wahrscheinlich sind die einfach nur wehleidig
[enigma] hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. August 2019, 16:38
Kroate hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. August 2019, 16:33
Glückwunsch! Erfahrungsgemäß sollte deine Beteiligung hier im Forum durch deine Beschäftigung beim Staat wieder sprunghaft ansteigen
Da habe ich von den Staatsdienern im Bekanntenkreis schon anderes gehört, aber wahrscheinlich sind die einfach nur wehleidig
[enigma] hat geschrieben:Nachdem der Amtsarzt auch keine Bedenken hatte, kann ich es offiziell machen: Wechsle zum 02.09. in den Staatsdienst. Den Thread zum Einstellungsinterview in BaWü habe ich aktualisiert.
Obwohl mir ursprünglich eine Stelle bei der StA in Aussicht gestellt wurde, habe ich heute per E-Mail erfahren, dass ich wohl doch beim Landgericht anfange. Ich hoffe ja, dass es wenigstens ne Strafkammer ist und kein Baurecht oder sowas ekliges. Ich hatte vor, demnächst beim Gerichtspräsidenten anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, um mich vorzustellen. Ist das so üblich?
[enigma] hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. August 2019, 16:30Obwohl mir ursprünglich eine Stelle bei der StA in Aussicht gestellt wurde, habe ich heute per E-Mail erfahren, dass ich wohl doch beim Landgericht anfange.
Sehr schön! - Wenn Du angekommen bist, kannst Du Dich ja mal melden, wo ...