Amtsarzt

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Moderator: Verwaltung

iuris
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Amtsarzt

Beitrag von iuris »

Ich muss bald zum Amtsarzt und habe mir schon mal den Bogen angeschaut, den man ausfüllen muss. Hier ist ein Unterpunkt "Unfälle". Jetzt hatte ich vor ca. einem Jahr einen Autounfall, allerdings nur Blechschaden, also mir ist nichts passiert. War aber natürlich paar Tage krank geschrieben, einfach weil das auch hätte ganz anders ausgehen können und ich da schon etwas unter Schock stand danach.
Muss ich den da angeben? Oder was genau verstehen die unter Unfall? Grund für den Unfall war nämlich wohl leider Sekundenschlaf oder Bewusstlosigkeit, deswegen würde ich ungern darauf zu sprechen kommen. Wurde zwischenzeitlich auch durchgecheckt und bin absolut gesund. Mach mir aber natürlich trotzdem Sorgen, wie der Amtsarzt das dann sieht..
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Tibor
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Re: Amtsarzt

Beitrag von Tibor »

iuris hat geschrieben:Jetzt hatte ich vor ca. einem Jahr einen Autounfall, allerdings nur Blechschaden, also mir ist nichts passiert. War aber natürlich paar Tage krank geschrieben, einfach weil das auch hätte ganz anders ausgehen können und ich da schon etwas unter Schock stand danach.
§ 8 Abs 1 Satz 2 SGB VII: Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Deine obige Beschreibung macht wenig Sinn. Wenn du tatsächlich einen Schock hattest, solltest du es angeben.

Diagnoseschlüssel ICD-10 F43.0 —> Schock als akute Belastungsreaktion —> Vorübergehende (Stunden bis mehrere Tage andauernde), meist wenige Minuten nach einem belastenden Ereignis auftretende psychische Störung bei einer bislang psychisch unauffälligen Person.
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iuris
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Re: Amtsarzt

Beitrag von iuris »

Vielen Dank, das hilft mir schon mal sehr.

Also das war einfach etwas blöd formuliert. Hab mich eben einfach nicht so gut gefühlt danach, hätte eben auch echt anders ausgehen können. Aber ein wirklicher Schock im medizinischen Sinne war das nicht. Wurde einfach dann vom Hausarzt krank geschrieben, damit ich mich etwas erholen kann. Aber sollte ich mich da vielleicht informieren was vom Hausarzt an die Krankenkasse gemeldet wurde?
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Tibor
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Re: Amtsarzt

Beitrag von Tibor »

Der Arzt kann nicht ohne Diagnose krank schreiben; ggf hat er einen Schock gemeldet. Dann dürfte das für den Amtsarzt auch irrelevant sein, wenn es nicht bleibend war.
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Re: Amtsarzt

Beitrag von iuris »

Ich frag einfach mal nach. Vermutlich steht da eher was in Richtung Übelkeit oder eben die vermutliche Bewusstlosigkeit, die zum Unfall geführt hat. Dann hätte ich ja keinerlei Gesundheitsschaden durch den Unfall und damit auch keinen Unfall im Sinne des SGB.

Oder sollte ich den einfach in jedem Fall angeben? Hab halt Bedenken, dass der Amtsarzt nach dem genauen Unfallhergang fragt und dann denkt ich habe irgendwas schlimmeres. Ich wurde komplett durchuntersucht und eben keinerlei Ursache gefunden, warum ich das Bewusstsein verloren haben könnte. Und ob das so gut kommt?
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thh
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Re: Amtsarzt

Beitrag von thh »

iuris hat geschrieben:Vielen Dank, das hilft mir schon mal sehr.

Also das war einfach etwas blöd formuliert. Hab mich eben einfach nicht so gut gefühlt danach, hätte eben auch echt anders ausgehen können. Aber ein wirklicher Schock im medizinischen Sinne war das nicht. Wurde einfach dann vom Hausarzt krank geschrieben, damit ich mich etwas erholen kann. Aber sollte ich mich da vielleicht informieren was vom Hausarzt an die Krankenkasse gemeldet wurde?
Eine Krankschreibung bei bloßen Befindlichkeitsstörungen oder "zur Erholung" wäre unzulässig.
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Re: Amtsarzt

Beitrag von Liz »

Wenn Du durchgecheckt worden ist und Du die Ergebnisse vorlegen kannst, ist doch alles in Ordnung. Ein Unfall aus dem eine Krankschreibung resultierte und eine medizinische Abklärung der Unfallursache erforderte, scheint mir allerdings nicht gänzlich bagatellhaft zu sein. Die Entscheidung, ob das Deine Eignung in irgendeiner Weise beeinträchtigt (natürlich nicht) oder ggf. irgendwelche Nachuntersuchungen erforderlich sind, obliegt aber dem Amtsarzt und nicht Dir.
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Re: Amtsarzt

Beitrag von iuris »

Vielen Dank für die Antworten :)
Also kann mir nicht die Eignung abgesprochen werden, wenn ich nachweislich weder Erkrankungen des Herzens noch irgendwelche neurologischen Erkrankungen habe, die zur Bewusstlosigkeit geführt haben? So nach dem Motto könnte ja sein ich habe etwas, das man nur nicht gefunden hat?
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Re: Amtsarzt

Beitrag von Tibor »

thh hat geschrieben:Eine Krankschreibung bei bloßen Befindlichkeitsstörungen oder "zur Erholung" wäre unzulässig.
aA die ganzen Montagskrankschreiber, die wegen der Krankheit „Zukurzeswochenende“ den Schein ausstellen.
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Re: Amtsarzt

Beitrag von Liz »

@iuris: Irgendeine Tatsachengrundlage muss auch der Amtsarzt haben, wenn er meint, Dir fehle die gesundheitliche Eignung, dh es sei mit Deiner vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen. Mit „vielleicht hat der Bewerber was ganz schlimmes, was man bislang aber noch nicht diagnostizieren konnte“ (also letztlich einem vagen Krankheitsverdacht) wird so eine Prognose nicht zu treffen sein. Denn wenn man nicht weiß, was es ist, dann weiß man auch nicht, wie man es ggf. therapieren kann und wie die langfristige Prognose ist.
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Re: Amtsarzt

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Eine Krankschreibung bei bloßen Befindlichkeitsstörungen oder "zur Erholung" wäre unzulässig.
aA die ganzen Montagskrankschreiber, die wegen der Krankheit „Zukurzeswochenende“ den Schein ausstellen.
Oft geht das gut, manchmal auch nicht.

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Re: Amtsarzt

Beitrag von iuris »

Dazu gehört mein Hausarzt auch :D
Wurde eben gefragt, ob ich ein paar Tage daheim bleiben möchte und habe das bejaht.

Die Krankschreibung sollte eigentlich nicht aus dem Unfall resultieren, sondern vielmehr aus der Ursache, die dann letztlich zum Unfall führte. Sollte der Arzt da auch in der Krankschreibung tatsächlich etwa einfach die Bewusstlosigkeit angegeben haben, wäre das ganze ja kein Unfall im Sinne des SGB, weil körperlich absolut folgenlos, oder?
Wäre ich einfach daheim umgekippt, wäre das ja auch abgeklärt worden.
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Re: Amtsarzt

Beitrag von iuris »

@Liz: Vielen Dank, das beruhigt schon mal :)
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Re: Amtsarzt

Beitrag von Liz »

@iuris: Die Wortklauberei würde ich lassen. Die hilft Dir nämlich nicht weiter, wenn in zwei Jahren nochmal was vergleichbares passiert und dann rauskommt, dass es schon mal einen Unfall mit entsprechenden Nachuntersuchungen gab, den Du aber verschwiegen hast. Teile dem Amtsarzt mit, was war, ggf. will er dann die Untersuchungsergebnisse sehen. Im Übrigen: im Hinblick auf Deine Wortwahl hier halte ich es - ferndiagnostisch - für naheliegend, dass Du nach dem Unfall tatsächlich einen leichten Schock hattest („hätte auch ganz anders ausgehen können“).
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Re: Amtsarzt

Beitrag von iuris »

Dann werde ich das brav angeben und mir vorab schon mal die Untersuchungsergebnisse vom Arzt geben lassen. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Füllt eigentlich der Arzt dann den Fragebogen aus oder muss ich den vorab selbst ausfüllen? (es geht um Baden-Württemberg)
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