Planstellen und Elternzeit
Moderator: Verwaltung
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Planstellen und Elternzeit
Weiß jemand, wie sich die Elternzeit auf die Besetzung der Planstellen auswirkt. Mich interessiert dabei v.a. Schleswig-Holstein. Meines Wissens nach werden dort die Planstellen ausgeschrieben und von denjenigen (planreifen) Richtern wird derjenige genommen, der das höchste "Dienstalter" hat. Wird bei diesem Dienstalter die Elternzeit mitgerechnet? Finde leider keine entsprechenden Normen, die da weiterhelfen..
- Tibor
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Planstellen und Elternzeit
§ 12 Abs 2 Satz 2 DRiG?
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Re: Planstellen und Elternzeit
Ich denke, dass § 12 DRiG nicht einschlägig ist. Denn Elternzeit ist keine Beurlaubung ohne Bezüge. Sie wird in der Elternzeitverordnung SH als "Elternzeit ohne Dienstbezüge" bezeichnet. Die ALVO SH, die zumindest in Teilen auch auf Richter anwendbar sein dürfte, sieht keine Verlängerung der Probezeit wegen Elternzeit vor, jedoch für Beurlaubung ohne Bezüge. In meinem Bundesland steht die Elternzeit explizit neben der Beurlaubung ohne Bezüge in der ALVO, weshalb ich davon ausgehe, dass es in SH theoretisch anders sein dürfte. Wie es aber praktisch gehandhabt wird, weiß ich nicht.
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Re: Planstellen und Elternzeit
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es darum, wer von den planreifen Richtern das erste Zugriffsrecht hat und nicht darum, ob die Elternzeit die Probezeit verlängert, oder? Das dürfte wohl vornehmlich eine Frage der lokalen Handhabung sein. Es käme mir im Ergebnis zumindest komisch vor, wenn derjenige, der gerade eben die Planreife erlangt hat, Kollegen, die an der Fünfjahresgrenze schrammen, die Wunschstelle wegnehmen könnte, nur weil er drei Jahre Elternzeit mitbringt. Ich will aber nicht vollends ausschließen, dass es unter dem Gesichtspunkt des Nachteilsausgleichs genau so gemacht wird.
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- Noch selten hier
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