Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

stilzchenrumpel
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von stilzchenrumpel »

Eine selbständige Recherche anhand verfügbarer Quellen hilft angehenden OStA immer! Das LBesG NRW dürfte in Anlage 3 hierzu Auskunft geben.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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famulus
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von famulus »

Er hat sich doch noch gar nicht festgelegt, ob er sich mit OStA zufrieden gibt oder ob es nicht vielleicht doch der GenStA werden soll.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von Tobias__21 »

Zu beiden Zielen führt der Weg nur über den SRRaAA.. :)
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Tibor
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von Tibor »

Aber nur bei euch. IdR sicherlich auch mit viel Zeit als R2 Richter und MinR.
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Tibor
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von Tibor »

Tibor hat geschrieben:Aber nur bei euch. IdR sicherlich auch mit viel Zeit als R2 Richter und MinR.
PS in Berlin auch über VPräs Polizei.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von Liz »

Bevor man sich über die Verdienstmöglichkeiten einigermaßen unwahrscheinlicher Karrierewege Gedanken macht, sollte man vielleicht erst mal die ersten 1-3 Schritte auf dem Weg Richtung R2 absolvieren. Dann hat man auch eine deutlich bessere Idee, welche "Karrierewege" für einen wirklich interessant sind.
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Tibor
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von Tibor »

Ich bin ja eh der Auffassung, dass alles über B3/R3 eh nicht planbar ist. Da ist jede GK-Partnerschaft noch eher planbar.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?

Beitrag von Liz »

Auch R3 dürfte schwer planbar sein, weil es - abgesehen von den Vorsitzendenstellen am OLG (bzw. Abteilungsleiterstellen bei der GenStA) - relativ wenige Stellen oberhalb von R2 gibt. Mit R3 ist man ggf. schon Präsident eines mittelgroßen Amtsgerichts.

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