Streitverkündung

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esprit
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Streitverkündung

Beitrag von esprit »

Kann man jmd sagen, ob die Parteien ohne den Streithelfer zu fragen eine abwechende Kostentragung der Gebühren des Streithefkers vereinbaren können?

Beispiel: Vergleich geschlossen, Kostenaufhebung also jeder seine Kosten, Kläger erklärt die Kosten des Streithelfer zu tragen.
Shlomo
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Re: Streitverkündung

Beitrag von Shlomo »

Sieht das BGB vor, dass man Verträge zugunsten Dritter schließen kann? Ja

Kann man auch Verträge zulasten Dritter schließen? Nein
esprit
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Re: Streitverkündung

Beitrag von esprit »

Shlomo hat geschrieben: Donnerstag 4. Juli 2019, 15:10 Sieht das BGB vor, dass man Verträge zugunsten Dritter schließen kann? Ja

Kann man auch Verträge zulasten Dritter schließen? Nein
Der Beitrag passt nicht wirklich!?!?
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Tibor
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Re: Streitverkündung

Beitrag von Tibor »

Oh doch.
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scndbesthand
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Re: Streitverkündung

Beitrag von scndbesthand »

Ich verstehe es so, dass die kostenbelastete Partei im Vergleich eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber der anderen Partei zugunsten des Streithelfers abgegeben hat. Hatte ich praktisch noch nie und will jetzt auch nicht nachgucken, könnte aber gehen.
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Re: Streitverkündung

Beitrag von Liz »

Wäre ungewöhnlich, weil die Parteien normalerweise Kostenaufhebung vereinbaren, weil keiner Lust hat, auch noch die Kosten des Streithelfers zu tragen, aber warum sollte eine für den Streithelfer günstigere Regelung nicht möglich sein?
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batman
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Re: Streitverkündung

Beitrag von batman »

Nicht ungewöhnlich ist hingegen, dass die Parteien vergleichweise eine Kostenquote vereinbaren und hiervon auch der Streithelfer profitiert.
esprit
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Re: Streitverkündung

Beitrag von esprit »

Die für mich entscheidende Frage ist, kann man die Einigungsgebühr für den Streit hervor mit geltend machen? Im Grunde ist ja nur im Vergleich sinnvoll für den Streithelfer geregelt dass die klagende Partei die Gebühren trägt. Also insoweit schon eine Regelung die denn Streithelfer betrifft.
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scndbesthand
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Re: Streitverkündung

Beitrag von scndbesthand »

Gegenüber wem soll die Einigungsgebühr "geltend gemacht" werden?
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Re: Streitverkündung

Beitrag von Shlomo »

esprit hat geschrieben: Montag 22. Juli 2019, 20:47 Die für mich entscheidende Frage ist, kann man die Einigungsgebühr für den Streit hervor mit geltend machen? Im Grunde ist ja nur im Vergleich sinnvoll für den Streithelfer geregelt dass die klagende Partei die Gebühren trägt. Also insoweit schon eine Regelung die denn Streithelfer betrifft.
Gesundheit?
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Re: Streitverkündung

Beitrag von scndbesthand »

Ich gehe mal davon aus, es soll gefragt werden, ob die Einigungsgebühr in Deiner Kostennote gegenüber Deinem Mandaten berücksichtigt werden kann.*

Da müsstest Du sagen, wen Du vertrittst.

Den Streithelfer? Dann hast Du an der Einigung nicht mitgewirkt (lt. Eingangsposting wurde die Quote von den Hauptparteien vereinbart, ohne den Streithelfer zu fragen).

Den Beklagten? Dann fällt die Einigungsgebühr gegenüber dem Beklagten durch den Vergleichsabschluss ohnehin schon an. Der Vergleichswert dürfte sich durch die Kostenregelung ja nicht erhöhen.

Oder bist Du der Ansicht, dass hinsichtlich der Kosten des Streithelfers eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt?


*Disclaimer: Unterfertigter hat die Voraussetzungen der Swann-Formel, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird, geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage vorliegend ausnahmsweise statthaft ist. Das Schlimmste für esprits Mandantschaft i.S.d. Formel ist auch zu erwarten, wenn ohne Mithilfe des Forums eine überhöhte Gebührenrechnung gestellt würde.
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esprit
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Re: Streitverkündung

Beitrag von esprit »

Nein ich vertrete den Streithelfer und es wurde im Vergleich aufgenommen, dass die Klägerseite die Gebühren des Streithelfers komplette tragen soll. Jetzt ist meine Frage ob in den Gebühren des Streithelfers auch die Einigungsgebühr mit aufzunehmen ist. Im Grunde kann ich das gegenüber dem Gericht einfach beantragen und abwarten ob es diese fast jetzt oder nicht aber ich wollte es vorher gerne wissen
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Re: Streitverkündung

Beitrag von Swann »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2019, 21:57 Nein ich vertrete den Streithelfer und es wurde im Vergleich aufgenommen, dass die Klägerseite die Gebühren des Streithelfers komplette tragen soll. Jetzt ist meine Frage ob in den Gebühren des Streithelfers auch die Einigungsgebühr mit aufzunehmen ist. Im Grunde kann ich das gegenüber dem Gericht einfach beantragen und abwarten ob es diese fast jetzt oder nicht aber ich wollte es vorher gerne wissen
Die meisten Leute gehen zum Anwalt, wenn sie vorher wissen wollen, wie ein Gericht entscheiden wird ... aber gut. Was hast du denn zum Zustandekommen dieses Vergleichs beigetragen?
esprit
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Re: Streitverkündung

Beitrag von esprit »

Muss ich überhaupt was beitragen als Vertreter des Streithelfers? Das ist genau der punkt
Swann
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Re: Streitverkündung

Beitrag von Swann »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2019, 22:55 Muss ich überhaupt was beitragen als Vertreter des Streithelfers? Das ist genau der punkt
Wenn du dir die Einigungsgebühr als Streithelfer verdienen möchtest, musst du

a) am Vergleichsschluss mitwirken und

b) muss der Vergleich irgendeine Regelung und sei es auch nur der Kosten (str.) mit Bezug zum Streithelfer enthalten.

S. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2011 - I–24 W 106/11, BeckRS 2012, 05267; OLG München, Beschluss vom 16.01.2013 - 11 W 1896/12, BeckRS 2013, 1659.
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