Erbrecht - Pflichtteilsrecht §§ 2303 ff. BGB

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Seb
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Erbrecht - Pflichtteilsrecht §§ 2303 ff. BGB

Beitrag von Seb »

Hey,
zurzeit beschäftige ich mich mit Erbrecht. Genau genommen mit dem Pflichtteilsrecht §§ 2303 ff. BGB.
Hierzu arbeite ich ua. mit den Hemmer mini Fällen. Und da habe ich offensichtlich ein Verständnisproblem und hoffe, einer von euch kann mir helfen.

Dazu zitiere ich mal ein paar Passagen aus dem Büchlein:

Bsp: Der verwitwete Erblasser enterbt seine beiden Töchter A und B. Der Nachlass hat einen Wert von 400.000 Euro erhalten. A bekam vom Erblasser den Kauf einer Anwaltskanzlei in Höhe von 100.000 Euro finanziert. Der Erblasser hat dabei die Ausgleichung und Anrechnung der Zuwendung angeordnet.

Der Pflichtteilsanspruch beider Töchter beträgt eigentlich 100.000 Euro ( Pflicht.quote 1/4 nach §§ 2303, 1924 IV BGB bei einem Nachlass von 400.000 Euro) Allerdings ist noch die Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro auszugleichen, §§ 2316, 2050 III BGB.
Dazu ist von einem fiktiven Nachlass von 500.000 Euro auszugehen (400.000 + 100.000). Der Erbteil beider Töchter beträgt somit eigentlich 250.000 Euro. Der Pflichtteilsanspruch der B beläuft sich demnach auf 125.000 euro. Bei A hingegen ist zunächst die auszugleichende Zuwendung abzuziehen, sodass im Erbfall nur 150.000 Euro, ihr Pflichtteil nur 75.000 Euro beträgt.
Auf diesen Anspruch muss sie sich zudem nach §§ 2316 IV, 2315 BGB die Hälfte der Zuwendung noch anrechnen lassen, so dass sich ihr Anspruch auf 25.000 Euro reduziert.

Anmerkung: Die Frage der Ausgleichung nach § 2316 BGB ist sicherlich zu den schwierigsten Fragen des Erbrechts zu rechnen und ist damit selbst für eine Examensklausur als sehr anspruchsvoll zu bezeichnen!



Eigentlich habe ich die Thematik im groben verstanden. Nur stellt sich mir jetzt die Frage, wie viel denn B tatsächlich bekommen würde?
Laut der Rechnung von oben bekommt ja A nur noch 25.000 Euro.
Bleibt es für B bei 100.000 Euro oder 125.000 Euro? Und wonach bestimmt sich dies am Wortlaut genau?



Vielen Dank!!!

Schönen Sonntag noch
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