Ara hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Juli 2019, 09:28
Ich mag nur vorsichtig in den Raum werfen, dass die Mitteilung der rechtlichen Würdigung Aufgabe des Richters und nicht des Anwalts ist?
Das ist ja ok, wenn es denn dabei bleibt. Dann sollten aber keinerlei rechtliche "Äußerungen" kommen. Problematisch sind aber die Schriftsätze, in denen rechtliche Würdigung (light) und Sachverhaltsdarstellungen (oftmals auch strittig/unstrittig vermischt) in einheitliche Ausführungen diktiert werden.
Also so in der Art: "... wird Klage gegen ... bescheid erhoben. In der mündlichen Verhandlung werden wir folgende Anträge stellen: ... Der Kläger ist ... Beweis: ... Dies führt dazu, dass dem Kläger nach dem Gesetz ... dies ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger wie jedes Jahr, [dies und jenes getan hat]. Der Beklagte lässt unberücksichtigt, dass der Kläger ihm bereits mehrfach mitgeteilt hat, dass seine Sachverhaltsannahme falsch ist. Tatsächlich verlangt doch § ... nur, dass ... Die Anforderungen von weiteren Unterlagen ist ermessensfehlerhaft und grenzt an Willkür. Der Unterfertigende wird Amtshaftungsansprüche prüfen. Bereits jetzt wird DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen den Beamten ... erhoben. Jedenfalls ist die Klage begründet, denn der Bescheid ist offenkundig rechtswidrig. Soweit weiterer Vortrag für erforderlich gehalten wird, wird um gerichtlichen Hinweis erbeten."
EDIT: Schöner wäre die folgende Gliederung (wie man es im Ref lernt): Klageerhebung, Anträge, Sachverhalt unstreitig, Verwaltungsvorgang (Bescheid vom ..., ggf. Widerspruch/Einspruchsverfahren darstellen), Ausführungen, warum Bescheid falsch, insb. Sachverhalt strittig, ggf. Beweisanträge.
EDIT2: und ohne Würdigung ist dann alles kurz und knapp:
"... wird Klage gegen ... bescheid erhoben. In der mündlichen Verhandlung werden wir folgende Anträge stellen: ... Der Kläger ist ... Dieser Teil des Sachverhalts ist zwischen den Beteiligten wohl unstreitig. Der Beklagte erließ folgende belastende Verwaltungsakte ... Das Vorverfahren blieb erfolglos (Widerspruchsbescheid vom ...). Strittig ist, ob der Kläger [streitiger Sachvortrag]. Dafür spricht insb ... Beweisantrag: ... Damit erweist sich der angefochtene Verwaltungsakt als rechtswidrig und ist durch das Gericht aufzuheben."
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."