Abschreibung eines PKWs.

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esprit
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Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von esprit »

Ich hätte eine Frage an die Selbstständigen hier. Wenn ihr einen Pkw im Betrieb hattet und der Wagen ab geschrieben ist. Macht es dann Sinn diesen Wagen noch weiter Betrieb dich zu nutzen?

Kann ich den Wagen mit der 1 % Regelung weiter fahren und die Tankquittungen weiterhin geltend machen beim Finanzamt? Ich verstehe das nicht so ganz mit der Kostendeckelung.
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Tibor
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Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Tibor »

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esprit
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von esprit »

Ja diese Kostendeckelung verstehe ich nicht genau.

D.h. wenn ich zum Beispiel Tank Kosten im Jahr von 4000 € habe die 1 % Regelung aber 2000 € ausmachen würde, kann ich weiterhin 2000,- Als betriebliche Ausgabe geltend machen?
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TaxMan
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von TaxMan »

...
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stilzchenrumpel
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von stilzchenrumpel »

TaxMan hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2019, 22:14... Bild
... ](*,)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
esprit
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von esprit »

Scheint keiner hier wirklich zu wissen. Schade.

Ich wollte einig nur wissen ob ich ein abgeschrieben das Fahrzeug weiter betrieblich nutzen kann, am besten mit der 1 % Regelung, so dass ich kein Fahrtenbuch führen muss und ob ich die Kosten, insbesondere die Benzinkosten weiterhin Geltend d machen kann und welchen Nutzungsvorteil ich mir mit dieser 1 % Regelung noch anrechnen lassen muss, wenn der Wagen abgeschrieben ist.
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Tibor
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 13:37 Scheint keiner hier wirklich zu wissen. Schade.
Diese Aussage dürfte nicht richtig sein. Es scheint wohl eher so, dass alle hier die Antwort wissen - zumindest wenn sie die üblichen Bsp. im Web durchgeschaut haben - nur du nicht. Schade.
esprit hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 13:37 Ich wollte einig nur wissen ob ich ein abgeschrieben das Fahrzeug weiter betrieblich nutzen kann,
Das Steuerrecht verbietet dir nicht die Nutzung abgeschriebener Kfz. Es ist mir auch sonst keine öffentlich-rechtliche Norm bekannt, die eine Veräußerung/Stilllegung eines Kfz erzwingt, wenn es nur steuerlich einen Buchwert von 0,00 € erreicht hat.
esprit hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 13:37 am besten mit der 1 % Regelung, so dass ich kein Fahrtenbuch führen muss
Wenn man sich die Rechtsgrundlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 ff EStG) anschaut, wird man dort auch keine Regelung finden, dass die 1% Regel voraussetzt, dass das Kfz einen steuerlichen Buchwert > 0,00 € hat. Tatbestandsvoraussetzung der sog. 1% Regel ist nur: "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird,".
esprit hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 13:37 und ob ich die Kosten, insbesondere die Benzinkosten weiterhin Geltend d machen kann und
Wenn die "Benzinkosten" betrieblich/beruflich veranlasste Aufwendungen (= Betriebsausgaben iSv § 4 Abs. 4 EStG) sind, dann mindern diese den steuerlichen Gewinn.
esprit hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 13:37 welchen Nutzungsvorteil ich mir mit dieser 1 % Regelung noch anrechnen lassen muss, wenn der Wagen abgeschrieben ist.
Auch die Rechtsfolge von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist hinreichend klar und nicht weiter eingeschränkt: "ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen;".

Und jetzt kommen wir zur "Kostendeckelung": Die FinVerw. erlaubt nach einem Billigkeitserlass die Rechtsfolge der Höhe nach auf die "Kosten" zu beschränken. Und hier sei nochmals auf das mit Google als erstes zu findende Bsp. verwiesen: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/private-pkw-nutzung/kostendeckelung-pkw-1-regelung-fuer-unternehmer_186_410318.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Liegen die unentgeltlichen Wertabgaben aus 1% Methode (und ggf. 0,03% Methode abzgl. Entfernungspauschale gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) ÜBER den gesamten Aufwendungen des Kfz (dazu zählt nicht die Garage und Zins für eine Fremdfinanzierung), dann kommt es zu einer Deckelung der unentgeltlichen Wertabgaben auf die Höhe der gesamten Aufwendungen des Kfz.
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thh
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 13:47Diese Aussage dürfte nicht richtig sein. Es scheint wohl eher so, dass alle hier die Antwort wissen - zumindest wenn sie die üblichen Bsp. im Web durchgeschaut haben - nur du nicht. Schade.
Hast Du denn vor der nachfolgenden steuerrechtlichen Beratung auch die Swann-Formel geprüft?
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Tibor
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Tibor »

Nein, die Neue-Formel: Steuerliche Beratung für Esprit persönlich stellt keine unerlaubte (Steuer)Rechtsberatung iS der Forenregeln statt, da es in jeder denkbaren Hinsicht ausgeschlossen ist, dass ein Steuerberater mit diesen Beratungsanfragen ein kostendeckendes Honorar verdienen kann.
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Muirne
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Muirne »

Ich find die Antwort sehr nett von Tibor. =D>
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von stilzchenrumpel »

Muirne hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 20:07 Ich find die Antwort sehr nett von Tibor. =D>
Einschleimen bei Tibor zählt nicht.

:D im Übrigen: esprit, schreib dich nicht ab.
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Tibor
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Tibor »

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Muirne
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Muirne »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 20:15
Muirne hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 20:07 Ich find die Antwort sehr nett von Tibor. =D>
Einschleimen bei Tibor zählt nicht.

Als wenn ich das nötig hätte. O:)

In der Tat habe ich eine verkappte Affinität zum Steuerrecht und lese alles was damit zu tun hat gern. ^^
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von stilzchenrumpel »

Muirne hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 20:32
stilzchenrumpel hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 20:15
Muirne hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 20:07 Ich find die Antwort sehr nett von Tibor. =D>
Einschleimen bei Tibor zählt nicht.

Als wenn ich das nötig hätte. O:)

In der Tat habe ich eine verkappte Affinität zum Steuerrecht und lese alles was damit zu tun hat gern. ^^
Das bringt dich vielleicht in die Top 3 der schlimmsten Forenfetischisten. Gimp-Suit-Tobi rankt natürlich weiter vorne.
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Re: Abschreibung eines PKWs.

Beitrag von Tobias__21 »

Steuerrecht? :scared2:
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