Guten Abend, ich habe eine kurze Frage zur unechten Rückwirkung:
Die unechte Rückwirkung liegt ja vor, wenn der Gesetzgeber einen Sachverhalt regelt, welcher noch nicht abgeschlossen ist, aber in der Vergangenheit liegt. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob es sich in der folgenden (fiktiven) Situation um eine unechte Rückwirkung handelt:
Ich habe beispielsweise vor einem Jahr einen Gegenstand gekauft, dieser ist nun durch ein gerade neu verabschiedetes Gesetz nur noch eingeschränkt nutzbar und verliert dadurch an Wert.
Der Sachverhalt des Kaufes ist abgeschlossen, der Gegenstand ist ja aber noch immer in Benutzung. Handelt es sich also um eine unechte Rückwirkung oder um gar keine Rückwirkung?
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus!
LG
Frage zur unechten Rückwirkung
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Sonntag 28. Juli 2019, 21:31
- Ausbildungslevel: Anderes