Lebensmittelrecht - Allergenkennzeichnung bei loser Ware

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Florian93
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Lebensmittelrecht - Allergenkennzeichnung bei loser Ware

Beitrag von Florian93 »

Hallo miteinander!
Vorab: Ich bin im Gastronomiemanagement tätig und habe demnach nicht allzu viel mit juristischen Angelegenheiten zu tun; dennoch ist Lebensmittelrecht selbstverständlich ein Fachgebiet, welches mir hier und da über den Weg läuft. Zuletzt wurde ich von einem Bekannten auf eine rechtliche Änderung zum neuen Jahr angesprochen, welche ich jedoch vergeblich im Internet suche, was mich nun (leicht verzweifelt) dazu bringt hier im Forum zu fragen ob bereits jemand etwas zu meiner Angelegenheit zu sagen hat:

Wir verkaufen in meinem Betrieb an Automaten, wie sie beispielsweise am Bahnhof zum Ziehen einer Cola oder Ähnlichem stehen, in Folie gewickelte, belegte Brötchen. Diese werden morgens belegt und Abends wieder aus dem Automaten entnommen und sind lediglich Angestellten und Besuchern zugänglich. Am Automaten selbst hängt ein Schild zur Allergenkennzeichnung dieser Brötchen.

Die EU-Verordnung 1169, welche durch die Lebensmittelinformationsverordnung in nationales Recht umgesetzt wird, und zur Kennzeichnung von Allergenen verpflichtet (gemeinsam mit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) definiert lose Waren als
"Lebensmittel, welche Endverbrauchern oder Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten oder auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden". Da unsere Brötchen morgens geschmiert werden und nur in Folie eingewickelt werden, somit ja für den unmittelbaren Verkauf vorbereitet werden, nehme ich an sie fallen unter diese Definition. Hierbei ist es ausreichend eine Allergenkennzeichnung zugänglich zu haben und eben nicht auf die Folie gedruckt zu haben (bei wirklich loser Ware eben dann auch nicht möglich :) )
Jedenfalls wurde mir gesagt diese Vorschrift wurde zum kommenden Jahr geändert. Zu einer Novellierung finde ich jedoch absolut nichts...

Ich habe herausgefunden, dass genau solch ein Beschluss in England veranlasst wurde, als ich nach englischen EU-Verordnungsänderungen gesucht habe,
https://www.food.gov.uk/news-alerts/new ... elling-law
lese jedoch dauernd von einem Todesfall in Folge von fehlender Allergenkennzeichnung, welcher zur Gesetzesänderung führte. Ein europäisches Recht, welches diese Änderung begründet und somit auch bei uns rechtskräftig wird, habe ich jedoch trotz intensiver Suche noch nicht entdeckt...
Ich wäre sehr dankbar falls hier jemand bereits von einer Neuerung gehört hat und mir einen Tipp zur Findung der Rechtstexte, eventuell sogar einen Link geben könnte... Vielleicht ist es ja auch nur eine Datenbank, welche zukünftige Gesetzesänderungen zusammenträgt, die mir nicht bekannt ist und bei meiner Recherche die ausschlaggebende Hilfestellung gibt.

Freundliche Grüße,

Florian
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Tibor
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Re: Lebensmittelrecht - Allergenkennzeichnung bei loser Ware

Beitrag von Tibor »

Florian93 hat geschrieben: Freitag 23. August 2019, 15:56 ...
Wir verkaufen in meinem Betrieb ...
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Geschlossen.
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