Frage zum Lit Verzeichnis

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Halbbefriedigend
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Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

Hallo,

Gehören

1. Verhandlungen des reichs/bundestages, bzw. Anlagen dazu ins literaturverzeichnis

2. Gehören Übereinkommen o. Ä., die man online zitiert hat ins lit verzeichnis?

Es handelt sich um eine Diss :)

Vielen Dank für eure meinungen
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Tibor
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Tibor »

Gerichtsentscheidungen, Entscheidungssammlungen, Gesetze und Gesetzesmaterialien (z.B. Bundestagsdrucksachen, Stenographische Protokolle) sind im Literaturverzeichnis nicht aufzuführen.

Anderes gilt nur, wenn man selbst aus Sekundärquellen zitiert; ich meine mich zu erinnern, dass das selbst für die amtliche Sammlung Guttentag der BGB Motive gilt.
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

Ok, merci.

Und wie siehts mit übereinkommen aus?

Und gilt die nichtaufnahme von entscheidungssammlungen auch, wenn einzelne richter ein sondervotum abgeben? ..Man gibt das dann nicht etwa ähnlich ner urteilsanmerkung an, nehme ich an :D
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Tibor
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Tibor »

Ne, Sondervoten sind keine Anmerkung.

Manchmal sieht man auch eine Aufstellung mit Entscheidungen; nur was soll der Erkenntnisgewinn sein? Das LitVerz dient ja idR dazu, das Kurzzitat der Fn zu „vervollständigen“ (insb Titel eines Aufsatzes), um die Fundstelle zu finden. Bei Entscheidungsübersichten ist das ja eher nicht so.

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Tibor
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Tibor »

PS Übereinkommen dürften - bei deutscher Beteiligung - doch auch im BGBl I in transformierter Fassung zu finden sein, oder?
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

Ja genau, da sind sie zu finden...im übereinkommen befindet sich bei mir nur der grund, wieso es zu einer änderung der deutschen gesetze kam, weswegen ich das übereinkommen gesondert zitiere und mir dementsprechend nicht sicher bin, ob es im lit verz aufzunehmen is.

Noch ne frage: bei loseblattwerken haben einzelne paragraphen ja unterschiedliche aktualität. Welcher stand is denn entscheidend für das lit verzeichnis? Ich hab hier nen kommentar, bei dem vorne im kontrollblatt ne brandaktuelle ergänzungslf. drin is, der für mich entsprechende paragraph allerdings zuletzt vor ein paar jahren aktualisiert wurde...welcher stand gehört dann ins lit verz?
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

..die zweite frage dürfte hinfällig sein: nachdem zumeist jede seite den stand der letzten aktualisierung aufweist, nehme ich an, dass der stand des entsprechenden paragraphen entscheiden is?!
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Tibor
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Tibor »

Was sagen denn Byrd/Lehmann dazu? Ich meine der Stand von Loseblattsammlungen sollte unmittelbar in der Fn angegeben werden.
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

So, ich habe mal nachgeschaut...

"Bei Loseblattwerken wird statt der Auflage der Stand angegeben. Er ergibt sich aus der Liste der Nachlieferungen am Beginn des Kommentars oder aus dem Titelblatt. In der Fußnote ist das Datum der letzten Nachlieferung der zitierten Kommentierung, nicht des Kommentars insgesamt anzugeben", Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, S. 24.

Also verhält sich dann so, wie du sagtest...Obwohl mir das bisher in den wenigsten Dissen, die ich in der Hand hatte, so untergekommen is :D
Zuletzt geändert von Halbbefriedigend am Donnerstag 12. September 2019, 18:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

Ich hab gleich noch ne Frage: Ich bin hier grad am verzweifeln. Wenn ich mein lit verz alphabetisch sortieren will, verändern sich die zweiten Zeilen, oder "zit. als", oder andere Dinge...das steht dann einzeln irgendwo, losgelöst von dem entsprechenden Kommentar o.ä.

Gibts irgendne Möglichkeit, auf ne elegante Art und Weise jetz nachträglich alphabetisch zu sortieren, ohne das händisch machen zu müssen?
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thh
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von thh »


Halbbefriedigend hat geschrieben:Ich hab gleich noch ne Frage: Ich bin hier grad am verzweifeln. Wenn ich mein lit verz alphabetisch sortieren will, verändern sich die zweiten Zeilen, oder "zit. als", oder andere Dinge...das steht dann einzeln irgendwo, losgelöst von dem entsprechenden Kommentar o.ä.
Wenn man für die zweite Zeile keinen neuen Absatz beginnt (Enter-Taste), sondern nur eine Zeilenschaltung einfügt (oft Shift-Enter), sollte das eigentlich nicht passieren.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

Ah, das könnt wirklich klappen. Dankeschön
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Tibor
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Tibor »

Word oder Excel?
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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Halbbefriedigend »

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Re: Frage zum Lit Verzeichnis

Beitrag von Tibor »

Ah, ich hab sowas immer in Excel gemacht. Name in eine Spalte, Werktitel in andere Spalte. Dann sortieren lassen und als Tabelle in Word einfügen; wenn der Werktitel in einer Spalte ist, kann man wunderbar in der Tabellenzelle auf Autoumbruch stellen und Text jeweils align top einstellen.
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