Frau Künast und das LG Berlin
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- Ara
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Gibt neues in dem Fall: https://www.ckb-anwaelte.de/strafanzeig ... ngereicht/
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richter.
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richter.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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- Ara
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Mag sein. Für nen Anfangsverdacht wird es vermutlich reichen und etwas Ärger den vermutlich persönlich strafrechtlich unerfahrenen Richtern machen. Spätestens am Kammergeheimnis wird das Ermittlungsverfahren dann aber scheitern.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Dass die Richter strafrechtlich unerfahren sind, glaube ich nicht. Aber in der Tat ist das Beratungsgeheimnis in solchen Fällen immer eine Hürde.
- Ara
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Mit "persönlich" meine ich unerfahren in gegen sie selbst geführte Verfahren :P
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Warum sollte eine ersichtlich politisch / marketingmäßig motivierte Strafanzeige die Richter übermäßig beschäftigen, solange die StA nicht - etwa durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung - zu erkennen gibt, dass aus ihrer Sicht möglicherweise doch was an der Anzeige dran sein könnte? Ich glaube, du übersiehst, dass Anzeigen und Beschwerden genauso wie die „Drohung“ Rechtsmittel einzulegen oder sich einen Anwalt zu nehmen (nicht, dass wir uns falsch verstehen: damit kann man mir nicht drohen, aber es scheint doch genügend Leute / Anwälte zu geben, die meinen, sie könnten es) zu einem gewissen Grade „zum Geschäft“ gehören - es steht ja jedem frei, sich gegen Entscheidungen, die ihm nicht gefallen zu beschweren, oder auch Strafanzeige zu erstatten.
Die auf der Homepage genannten Gründe würden mich jedenfalls (vorerst) nicht um den Schlaf bringen, wenn ich den fraglichen Beschluss mitunterschrieben hätte: „aufgrund ihrer politischen Überzeugungen“ - das ist doch lachhaft und reine Spekulation. Und im Übrigen beschränkt sich doch der Vorwurf darauf, dass irgendwelche Obersätze des BVerfGG ignoriert und eine Entscheidung des LG Hamburg „völlig verquert“ ausgelegt worden sein sollen - das dürfte indes Ansichtssache sein.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
In meinen Augen ist das nichts anderes als billige Stimmungsmache. Niemand von denen glaubt doch ernsthaft, dass es da überhaupt zu ernsthaften Ermittlungen kommt. Das Argument ist letztlich, die Entscheidung sei inhaltlich unvertretbar, was sie sicher nicht ist. Dass sie nicht überzeugt, sollte seriöse Anwälte zur Berufung bewegen und nicht dazu, die Richter persönlich anzugehen.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Hattest du schon einmal ein Strafverfahren gegen dich? Egal wie absurd der Vorwurf ist es beschäftigt einen. Auch haste natürlich dienstliche Nachteile zum Beispiel Aussetzung der Entacheidung über eine BeförderungLiz hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 12:38Warum sollte eine ersichtlich politisch / marketingmäßig motivierte Strafanzeige die Richter übermäßig beschäftigen, solange die StA nicht - etwa durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung - zu erkennen gibt, dass aus ihrer Sicht möglicherweise doch was an der Anzeige dran sein könnte? Ich glaube, du übersiehst, dass Anzeigen und Beschwerden genauso wie die „Drohung“ Rechtsmittel einzulegen oder sich einen Anwalt zu nehmen (nicht, dass wir uns falsch verstehen: damit kann man mir nicht drohen, aber es scheint doch genügend Leute / Anwälte zu geben, die meinen, sie könnten es) zu einem gewissen Grade „zum Geschäft“ gehören - es steht ja jedem frei, sich gegen Entscheidungen, die ihm nicht gefallen zu beschweren, oder auch Strafanzeige zu erstatten.
Die auf der Homepage genannten Gründe würden mich jedenfalls (vorerst) nicht um den Schlaf bringen, wenn ich den fraglichen Beschluss mitunterschrieben hätte: „aufgrund ihrer politischen Überzeugungen“ - das ist doch lachhaft und reine Spekulation. Und im Übrigen beschränkt sich doch der Vorwurf darauf, dass irgendwelche Obersätze des BVerfGG ignoriert und eine Entscheidung des LG Hamburg „völlig verquert“ ausgelegt worden sein sollen - das dürfte indes Ansichtssache sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Aus einem ersichtlich substanzlosen Ermittlungsverfahren erwachsen keinerlei Nachteile, weder dienstlich noch im Hinblick auf den Nachtschlaf. Und ja, das kommt regelmäßig vor, gerade wenn man zB mit Strafvollstreckungs- und Strafvollzugssachen zu tun hat.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Ich habe auch schon pflichtgemäß Ermittlungsverfahren gegen mich selbst eingeleitet, die dann selbstredend ohne weitere Ermittlungen nach §§ 170 II, 152 II StPO eingestellt worden sind; das hat mich nicht ernsthaft in meiner Nachtruhe gestört. Im Übrigen ist auch nicht jede absurde Strafanzeige (von denen es wirklich reichlich gibt) mitzuteilen.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Das ist aber manches Mal der beste Weg zu spät beim Strafverteidiger zu sein. Insbesondere hier wird man die Richter wohl schon vernehmen müssen, um kein Ermittlungserzwingungsverfahren zu provozieren. Da braucht nur einer der Richter unbedarf sagen, er sah das ja auch anders und hat sich gewundert.Liz hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 16:13Ich habe auch schon pflichtgemäß Ermittlungsverfahren gegen mich selbst eingeleitet, die dann selbstredend ohne weitere Ermittlungen nach §§ 170 II, 152 II StPO eingestellt worden sind; das hat mich nicht ernsthaft in meiner Nachtruhe gestört. Im Übrigen ist auch nicht jede absurde Strafanzeige (von denen es wirklich reichlich gibt) mitzuteilen.
Aber klar die Nerven sind natürlich unterschiedlich stark. Aber bei dem medialen Echo reicht der geringste Verdacht aus, dass die Entscheidung doch politisch motiviert war, damit man dich wie eine heiße Kartoffel behandelt.
Ich sehe hier schon Unterschiede zur üblichen Anzeige des Querulanten. Das sieht man schon an den Medien. Ganz davon abgesehen, dass du für die Kollegen der aus der Kammer bist der meint Drecksfotze sei keine Beleidigung. Siehst ja die Reaktion hier im Forum. Je länger das in den Medien bleibt desto mehr schadet es deinem Ruf.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
@Ara: Mir scheint eine marketingmäßig inszenierte Strafanzeige nur geringfügig "gefährlicher" als eine typische Querulantenanzeige zu sein. Im Übrigen sollte man wohl, wenn man in einer Pressekammer oder in einer sonst medienwirksam tätigen Kammer arbeitet, mit einem gewissen Mediengetöse leben können.
- Ara
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Naja trotzdem will keiner selbst in der Presse auftauchen. Es reicht ja schon aus, dass eine Zeitschrift zum Beispiel rausfindet, dass du als Richter Mitglied der AfD bist. Schon das ist der Unterschied zur Querulantenanzeige... Der Querulant gräbt nicht möglicherweise in deinem Privatleben um rauszufinden, ob man da nicht irgendwas findet, was auch nur den Ansatz der Unparteilichkeit erwecken kann.
Aber wie gesagt, da mag jeder eine unterschiedlich dicke Haut haben. Ich würde ungerne in der Situation sein, auch dann nicht, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lassen hab.
Aber wie gesagt, da mag jeder eine unterschiedlich dicke Haut haben. Ich würde ungerne in der Situation sein, auch dann nicht, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lassen hab.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Interessant wird's dann, wenn wirklich einer der Richter AfD-nah wäre.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Prima Überleitung -
https://m.spiegel.de/politik/deutschlan ... 89131.html
"Björn Höcke darf als "Faschist" bezeichnet werden"
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.