Bewerbung GStA Düsseldorf

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thh
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von thh »

Fyrion hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 16:40Das Referendariat ist vergleichbar mit der AiP-Zeit
Oh, wurde das Referendariat auch abgeschafft?
Fyrion hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 16:40und dort gibt es zwar auch multiple choice Fragen, diese sind aber irgendwie praxisrelevant.
"Multiple-choice-Fragen" und "praxisrelevant" halte ich für wechselseitig weitgehend ausgeschlossen.
Fyrion hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 16:40Wie man ein Rubrum schreibt braucht absolut niemand zu wissen, nicht mal Richter. Ebenso die ganzen Formalia, die aus dem Formularhandbuch kommen.
Genau, die schreibt man einfach aus dem Formularhandbuch ab. Wird schon stimmen, und wenn nicht, dann ist das Formularhandbuch schuld.
Fyrion hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 16:40Ich hatte jedenfalls keinerlei Mehrwert durch irgendwas, was ich im Referendariat gelernt habe. Ich hätte meinen Job exakt so auch direkt nach dem ersten Examen machen können und das bedeutet 2 Jahre Lebenszeitverschwendung.
Das kann ich für die Tätigkeiten in der Justiz so nicht bestätigen. Wenn das Referendariat auf eine Tätigkeit in der Anwaltschaft nicht sinnvoll vorbereitet, scheint mir das das Problem der Anwaltschaft zu sein, weil Gestaltung und Organisation der Anwaltsstationen dann offenbar Verbesserungspotential aufweisen.
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thh
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von thh »

Fyrion hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 18:55Und das mag ja gerne für jemanden anders sein, der zB. Staatsanwalt geworden ist. Dem wird die Station und die Arbeit dort geholfen haben. Aber ich wusste auch mit 24, dass ich nicht Staatsanwalt werden möchte. Warum musste ich mindestens ein halbes Jahr meines Lebens dieser für mich völlig sinnentleerten Beschäftigung widmen? Wer hat daraus welchen Mehrwert gezogen? Und welche Rolle spielt die Bewertung meiner Leistungen als "Staatsanwalt" für meine Qualifikation als (Wirtschafts-)Anwalt?
Man kann durchaus darüber nachdenken, auf Stationen im Referendariat zu verzichten, wenn man später in diesem Bereich nicht tätig werden will. Ich zweifele aber daran, dass es im Schnitt tatsächlich ein Gewinn ist, auf dreieinhalb Monate Strafstation zu verzichten, wenn man dann nicht im Strafrecht tätig werden darf ...
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Tibor
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Tibor »

Ja. Man muss einfach mal erkennen, warum wir Strafrecht derart ab dem 1. Semester „Übergewichten“. Es liegt einfach an einem ganz anderen Justizverständnis. Juristen waren damals (1869 = Geburt der zweistufigen Ausbildung in Preußen; 1878 = zweistufige Ausbildung durch Referendar- und Assessorexamen) hauptsächlich in den Gerichten und nur in ganz geringem Umfang als Anwälte tätig.

Und was lief so in der Gerichtsbarkeit? Naja, Zivil- und Strafrecht. Ans PrOVG oder an den badischen VGH kam man wohl eher nicht bzw. ganz wenige Richter (verhältnismäßig). Strafrecht hatte damit eine hohe Praxisbedeutung, weil das eben Kernaufgabe der Justiz war. Selbst zivilrechtliche Streitigkeiten musste man sich ja erstmal leisten können.

Und ja, seitdem schleppen wir Strafrecht als „ein Drittel“ mit uns herum, obgleich dessen Bedeutung (allein in Personalzahlen unter Richtern) ständig abgenommen hat. Guckt man sich nur die Richterrealität an - selbst wenn man StA dazu fasst -, dann stellt man fest, dass wohl das Gros der Ordentlichen gerade nicht mehr Strafrecht macht. Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit haben aufgeholt. Wenn man dann noch das Gros der Juristen im Staatsdienst außerhalb der Gerichte und die Anwaltschaft anschaut, dann muss einem doch die Übergewichtung ins Auge fallen.

Natürlich ist StrafR relevant, aber es ist so relevant wie StaatsR. Praxisrelevant ist es - wenn überhaupt - nur eine Klausur im 1. Examen wert. Bevor man eine zweite StrafR-Klausur als zwingend ansieht, müsste man eher noch Sozialrecht und Arbeitsrecht aufwerten.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Liz »

thh hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 21:55
Fyrion hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 18:55Und das mag ja gerne für jemanden anders sein, der zB. Staatsanwalt geworden ist. Dem wird die Station und die Arbeit dort geholfen haben. Aber ich wusste auch mit 24, dass ich nicht Staatsanwalt werden möchte. Warum musste ich mindestens ein halbes Jahr meines Lebens dieser für mich völlig sinnentleerten Beschäftigung widmen? Wer hat daraus welchen Mehrwert gezogen? Und welche Rolle spielt die Bewertung meiner Leistungen als "Staatsanwalt" für meine Qualifikation als (Wirtschafts-)Anwalt?
Man kann durchaus darüber nachdenken, auf Stationen im Referendariat zu verzichten, wenn man später in diesem Bereich nicht tätig werden will. Ich zweifele aber daran, dass es im Schnitt tatsächlich ein Gewinn ist, auf dreieinhalb Monate Strafstation zu verzichten, wenn man dann nicht im Strafrecht tätig werden darf ...
Och, dann hätte ich mein Referendariat ja um 1 Jahr verkürzen können; alles nach der Strafstation hielt ich für relative Zeitverschwendung ;) War trotzdem sinnvoll mal zu sehen, wie "die Gegenseite" so arbeitet.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Liz »

@Tibor: Der Blick über die Grenzen der jeweiligen Prüfungsordnung hilft manchmal; es gibt genügend Bundesländer, in denen im 1. Examen nur eine Strafrechtsklausur geschrieben wird. Und im Übrigen scheinst Du mir innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Bedeutung des Strafrechts zu unterschätzen; der personelle Zuwachs an den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ist hingegen eindeutig auf die eher vorübergehenden Klagewellen zurückzuführen.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von stilzchenrumpel »

In anderen wissenschaftlichen Disziplinen ist der interdisziplinäre Blick hoch angesehen. Das scheint manchen heutigen Juristen abzugehen. Ich bin froh eine breite Palette an Einblicken mitgenommen zu haben, inklusive Gerichtsterminen im Ausland, Verwaltungsbehörde, rein gestaltender Tätigkeit in GK ... ;)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Theopa »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 19:12
Theopa hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 18:52 Und da kommen wir auch wieder zur Zeitfrage: Es wäre wunderbar Zeit für die neuen Dinge die man zum Zweiten lernt, wenn man nicht im Hintergrund noch altes Wissen ständig, oft auf Erstexamensniveau, wiederholen - gerade für diejenigen die erst einmal promoviert hatten die Hölle - und sogar neues materielles Wissen zwingend lernen müsste.
Das scheint mir jetzt allerdings ein selbstgeschaffenes, aber gut zu bewältigendes Problem zu sein. Ich musste aber zugegebenermaßen auch kein bayrisches Wasserrecht und Steuerrecht fürs Examen lernen ;)
Mein Problem war es auch nicht, ich habe bis nach dem Zweiten gewartet. Dennoch finde ich die Vorgehensweise sinnbefreit (obwohl ich rein notenmäßig im Zweiten besser war), da der Weg zu guten Noten oft einfach die Vermeidung des Ref war: Für mich hat es z.B. nie Sinn gemacht mich vertieft mit dem Schreiben guter Tatbestände auseinander zu setzen und so etwas in der frei einteilbaren Zeit zu üben. Das kommt hier in exakt einer Klausur dran, auch dort ist die Gewichtung nicht extrem und da es sich beinahe immer um die erste, sehr einfache Klausur handelt sind dort hohe Punktzahlen sowieso verdammt selten. Da macht es wesentlich mehr Sinn Bau- und Sicherheitsrecht (plus Wasserrecht, das war aber eher wenig) mit Unterlagen für das erste Examen zu lernen, da das im Schnitt >2 volle Klausuren ausmacht, bei welchen auch wirklich etwas zu holen ist.

Vielleicht ist die Gewichtung hier auch schlicht unausgewogen, das ändert aber nichts an der allgemeinen Kritik.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Liz »

@Theopa: Es scheint mir tatsächlich nicht zielführend zu sein, das 2. Examen allgemein vor dem Hintergrund bayrischer Besonderheiten zu kritisieren, ohne in den Blick zu nehmen, ob sich diese Kritik tatsächlich verallgemeinern lässt.
Im Übrigen kann man m. E. von Referendaren auch erwarten, dass sie sich praktisch wichtige Dinge auch dann aneignen, wenn es von nur untergeordneter Examenswichtigkeit ist. Und gerade das Schreiben eines Tatbestands, nämlich die geordnete, möglichst eingängige Darstellung eines streitigen Sachverhalts, ist m. E. etwas, was jeder Jurist können sollte.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Theopa »

Und wieso sollte man erwarten, dass Referendare selbst wissen was wichtig ist und das nebenbei lernen, statt diese wichtigen Dinge einfach zum Kern des Referendariats und zweiten Examens zu machen?

Man kann ja weiterhin nebenbei und mit untergeordneter Bedeutung Rechtsfragen abprüfen, in Urteilen kommt man da ja sowieso nicht dran vorbei. Auch dort sollte die zentrale Frage aber sein, ob man aus Sicht eines erfahrenen Richters ein gutes Urteil geschrieben hat.
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Tibor
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Tibor »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 23:08 @Tibor: Und im Übrigen scheinst Du mir innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Bedeutung des Strafrechts zu unterschätzen; der personelle Zuwachs an den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ist hingegen eindeutig auf die eher vorübergehenden Klagewellen zurückzuführen.
Also in Berlin sind nach den Plänen rund 1.900 Richter/StA verplant. Davon müssten

ca. 40 GenStA
ca. 330 StA
ca. 150 KG
ca. 370 LG
ca. 180 AG-T

sein. Wie hoch ist denn der Anteil Strafrechtlicher Senate/Kammern/Abteilungen in KG/LG/AG-T?

Aber ich gebe zu, es sind schon mal mehr als ich erwartet habe :-w
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Liz »

Ich schätze am LG macht (min) 1/3 der Richter Strafrecht, Tendenz eher steigend.
Auf Amtsgerichtsebene hat das AG-T (100 % Strafrecht; im Übrigen ist das AG Mitte für den Bezirk des AG T zuständig) ca 1/3 der Amtsrichter; die übrigen AGs haben zusammen in etwa so viele AKA wie das LG, wobei relativ viele AKA auf das Familien- und Betreuungsgericht sowie die übrige Freiwillige Gerichtsbarkeit entfallen.

In anderen Bundesländern ist es im Übrigen völlig üblich, dass es Mischpensen gibt, dh dort machen im Zweifelsfall 80-100 % der Richter "beides".
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Liz »

Theopa hat geschrieben:Und wieso sollte man erwarten, dass Referendare selbst wissen was wichtig ist und das nebenbei lernen, statt diese wichtigen Dinge einfach zum Kern des Referendariats und zweiten Examens zu machen?

Man kann ja weiterhin nebenbei und mit untergeordneter Bedeutung Rechtsfragen abprüfen, in Urteilen kommt man da ja sowieso nicht dran vorbei. Auch dort sollte die zentrale Frage aber sein, ob man aus Sicht eines erfahrenen Richters ein gutes Urteil geschrieben hat.
Mit Mitte 20 halte ich es eigentlich nicht für zuviel verlangt, sich doch dafür zu interessieren, was man für den künftigen Berufsalltag benötigen könnte, anstatt nur Dinge zu lernen, von denen man sich im Examen einen ausreichend großen Vorteil verspricht.

Im Übrigen setzt ein gutes Urteil voraus, dass es neben einem gut strukturierten Tatbestand auch überzeugende Entscheidungsgründe gibt. Ein gut strukturierter Tatbestand ist letztlich auch der Schlüssel zu einer guten rechtlichen Lösung, weil man sich dann erst sicher sein kann, den "richtigen" Fall zu lösen, anstatt sich um Dinge zu kümmern, auf die es nicht ankommt, oder aus den Augen zu verlieren was eigentlich strittig bzw. unstrittig ist.
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Blaumann
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Blaumann »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 23. Januar 2020, 09:16
Liz hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 23:08 @Tibor: Und im Übrigen scheinst Du mir innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Bedeutung des Strafrechts zu unterschätzen; der personelle Zuwachs an den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ist hingegen eindeutig auf die eher vorübergehenden Klagewellen zurückzuführen.
Also in Berlin sind nach den Plänen rund 1.900 Richter/StA verplant. Davon müssten

ca. 40 GenStA
ca. 330 StA
ca. 150 KG
ca. 370 LG
ca. 180 AG-T

sein. Wie hoch ist denn der Anteil Strafrechtlicher Senate/Kammern/Abteilungen in KG/LG/AG-T?

Aber ich gebe zu, es sind schon mal mehr als ich erwartet habe :-w

An meinem Amtsgericht im ländlichen Raum gab es einen Arbeitskraftbedarf von knapp 5, wovon reichlich 1 auf's Strafrecht entfiel.

Von 6 Richtern hatten 2 Dezernate mit strafrechtlichem Anteil. Aufgrund der ländlichen Struktur war der Bezirk relativ wenig kriminalitätsbelastet.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von Kasimir »

Liz hat geschrieben:
Theopa hat geschrieben:Und wieso sollte man erwarten, dass Referendare selbst wissen was wichtig ist und das nebenbei lernen, statt diese wichtigen Dinge einfach zum Kern des Referendariats und zweiten Examens zu machen?

Man kann ja weiterhin nebenbei und mit untergeordneter Bedeutung Rechtsfragen abprüfen, in Urteilen kommt man da ja sowieso nicht dran vorbei. Auch dort sollte die zentrale Frage aber sein, ob man aus Sicht eines erfahrenen Richters ein gutes Urteil geschrieben hat.
Mit Mitte 20 halte ich es eigentlich nicht für zuviel verlangt, sich doch dafür zu interessieren, was man für den künftigen Berufsalltag benötigen könnte, anstatt nur Dinge zu lernen, von denen man sich im Examen einen ausreichend großen Vorteil verspricht.

Im Übrigen setzt ein gutes Urteil voraus, dass es neben einem gut strukturierten Tatbestand auch überzeugende Entscheidungsgründe gibt. Ein gut strukturierter Tatbestand ist letztlich auch der Schlüssel zu einer guten rechtlichen Lösung, weil man sich dann erst sicher sein kann, den "richtigen" Fall zu lösen, anstatt sich um Dinge zu kümmern, auf die es nicht ankommt, oder aus den Augen zu verlieren was eigentlich strittig bzw. unstrittig ist.
Das gilt ja auch für andere juristische Berufe. Ein gutes anwaltliches Gutachten erfordert einen klaren Sachverhalt mit allen notwendigen Angaben, unter die subsumiert werden muss. Und das Handwerk des Juristen erschöpft sich eben nicht darin, unter einen vorgegebenen Sachverhalt zu subsumieren, sondern aus dem ungeordneten Lebenssachverhalt die juristisch relevanten Aspekte herauszuarbeiten.

Der Anwalt hat zudem die Aufgabe, die sodann herausgearbeiteten juristischen Probleme, dem Mandanten zu erklären. Gerade die Fähigkeit, komplexe Dinge einfach zu erklären, wird leider auch nicht abgeprüft.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
TobiasG
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf

Beitrag von TobiasG »

sai hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 13:21
Brainiac hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 12:52
Theopa hat geschrieben: Mittwoch 22. Januar 2020, 08:33Ich fände z.B. 2-3 "Arbeitstags-Klausuren" gut, in der man - jeweils einmal als Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt - einen Schreibtisch mit ein paar Akten und einen PC vorfindet, dazu ggf. noch während des Tages ein paar E-Mails oder neue Eingänge bekommt und innerhalb eines (unrealistischerweise exakt 8 Stunden langen) Arbeitstags alles Notwendige erledigen muss. Vielleicht muss man bei 5 von 10 Akten überhaupt nichts machen, bei dreien kleine Verfügungen erledigen und dann noch einen ausführlichen Hinweisbeschluss und ein Urteil schreiben.
:lmao: Dann aber auch zB nicht die Kaffee- und Geburtstagsrunden vergessen! Ersteres in jeder, letzteres zumindest in einer der drei Klausuren. Dauer und Gesprächsthemen freilich an die Situation (Richter/Staatsanwalt/Rechtsanwalt) angepasst. Der gute Kandidat schafft es etwa, die Kaffeerunde mit einem Flachmann zu erheitern, die Geburtstagsvisite mit einem kleinen, leicht humorvollen Bürokollegen-Präsent (Tipp: bei Amtsträgern auf Wertgrenzen achten!) aufzupeppen und inhaltlich - jeweils authentisch! - über die beiden gerade nicht abgeprüften Berufsgruppen abzulästern...
Und wer ohne Funktionsjacke zur Klausur erscheint, fällt sofort durch.
Sorry für das Off-Topic im Off-Topic, aber hat (ernsthaft) schon mal jemand einen Richter (AG/LG) gesehen, der zum Anzug tatsächlich einen Mantel (und keine Funktions-/Winterjacke) trug?
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."

~ Harry Quintana
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