Die Praxis der richterlichen Freiheit

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Sektnase
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Sektnase »

Die Diskussion driftet ab.. all diese "dringenden" Telefonate wären auch aus dem homeoffice möglich.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Solar
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Solar »

Kasimir hat geschrieben: Sonntag 17. November 2019, 14:29 Ich halte es generell für problematisch, wenn eine an der Kommunikation entscheidet, dass die Kommunikation auch der anderen Seite nichts bringt. Wer meint, er müsse arrogant noch einen Ratschlag an "alle Anwälte unter uns geben", vermeidet Kommunikation vermutlich vor allem aus eigener Unsicherheit.

Der Einwurf, Massenverfahren, dienten dazu, möglichst hohe Rechtsanwaltsgebühren zu produzieren, erscheint mir überdies recht realitätsfremd. Selbst in Massenverfahren wird nicht auf RVG-Basis gearbeitet, da es für den Anwalt gar nicht wirtschaftlich wäre.
Eigentlich haben Tibor und Liz in ihren Antworten darauf schon alles sehr treffend formuliert, sodass ich weitgehend darauf verweisen kann.

Nahezu immer tut es statt eines Anrufs auch ein Zweizeiler per Fax oder eine E-Mail, die ich gerne innerhalb weniger Stunden oder sogar Minuten beantworte. Anders verlagerst du deine Arbeit schlicht auf das Gericht, wie Liz schon mehrfach deutlich gemacht hat: Dann muss das Gericht dein Ansinnen verschriftlichen statt du selbst.

Es hat auch nichts mit Unsicherheit oder Arroganz zu tun, wenn man als Richter Telefonate mit Anwälten für meist überflüssig, arbeitsintensiv und unnötig riskant hält. Jedes inhaltliche Gespräch ohne die Gegenseite ist nuneinmal aus den bereits von verschiedener Seite dargelegten Gründen im Hinblick auf das Neutralitätsgebot problematisch. Denn nahezu alles, was dem Anwalt inhaltlich etwas am Telefon bringt, darf das Gericht ohne die Gegenseite nicht mit ihm besprechen. Wie würdest du dich fühlen, wenn das Gericht ausführliche Gespräche mit der Gegenseite am Telefon über die Sache führt, ohne dass du daran beteiligt bist? Bist du dir ganz sicher, dass davon immer alles genau im Telefonvermerk landet? Oder hat der Richter mit dem gegnerischen Anwalt vielleicht doch etwas "unter der Hand" besprochen oder sich zu einer vorläufigen Auffassung überreden lassen? Oder hat eine heimliche mündliche Stimmungsmache der Gegenseite womöglich gewirkt? Es bleibt die Frage: Wieso schreibt man das nicht in einen Schriftsatz und faxt es kurz rüber? Das riecht einfach nach Klüngeleien. Welchen auch nur ansatzweisen positiven Effekt hat das Telefonat für irgendeinen der Beteiligten?

Ich persönlich habe auch kein Problem damit zum Hörer zu greifen, um mit einem viel auswärtigen Anwalt bzw. besser gesagt dessen Sekretariat mal eben einen passenden Termin zu finden (wie gesagt eine der seltenen Konstellationen, in der ein Telefonat Sinn machen kann). Ich nutze sogar eine doodle-artige Software dafür, wenn es viele Beteiligte sind. Ich kann aber gut nachvollziehen, dass das vielen Kollegen viel zu dumm ist: Anwälte verweisen immer gerne darauf, dass es kein Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen ihnen und dem Gericht gibt. Das mag sein, dazu gehört aber auch, dass es eine doch etwas seltsam anmutende Verschiebung der Verfahrens-Bedeutung der Beteiligten darstellt, wenn sich der Richter mit dem Sekretariat des Anwalts darüber besprechen darf, wann der Herr denn Zeit für die mündliche Verhandlung hätte. Die Parteien wollen etwas vom Gericht, nicht andersrum.

Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Ich habe pro Woche vielleicht drei Anrufe von Anwälten (und verpasse davon so gut wie keinen). Darunter ist aber nur alle paar Monate einer, der einem der Verfahrensbeteiligten nutzt. Das alles ist wirklich sehr überschaubar und stört nicht massiv. Es ging hier aber auch überhaupt nicht darum, ob man von unnötigen Anwalts-Anrufen geflutet wird, sondern, ob es problematisch ist, wenn man telefonisch für die Anwälte nicht immer kurzfristig greifbar ist. Und hier lautet die Antwort m.E. eindeutig: Nein!

Ich glaube der Dissens entsteht hier im Wesentlichen aus dem Umstand, dass du ein seriöser Anwalt bist, der weiß, was er tut. Deshalb kommst du auch nicht auf die Idee, das Gericht mit überflüssigen Anrufen zu nerven. Das gilt aber leider nicht für alle deine Kollegen. Und nur um das mal klar zu machen: Dass die Geschäftsstellen nicht ans Telefon gehen, ist in der Tat eine Unsitte, die mich in meiner Anwaltszeit ebenso sehr aufgeregt habt wie jetzt. Da stimme ich dir also völlig zu.

Am Ende der Diskussion bleibt für mich die Erkenntnis, dass es nicht problematisch ist, dass die Richter für die Prozessbevollmächtigten (und erst Recht nicht die Parteien) sofort telefonisch greifbar sind und deshalb auch nichts gegen regelmäßiges Home-Office spricht. Es gibt keinen Fall, bei dem ein Telefonat so dringend mit dem Richter geführt werden muss, dass es nicht auch eine Nachrichtenübermittlung durch die Geschäftsstelle oder ein Rückruf täte. Falls doch mal etwas Dringendes kommt, rufe ich auch von zuhause zurück.

Das Thema Massenverfahren will ich hier nun nicht ausbreiten, das verdient zweifelsohne einen eigenen Thread. Nur kurz: Ich gehe davon aus, dass du solche nicht auf Klägerseite führst. Andernfalls wüsstest du aus eigener Erfahrung, dass in Sachen Dieselskandal, Lebensversicherungs-Widerspruch, Darlehens-Widerruf, Ad-Hoc-Pflichtverletzung etc. massenweise Verfahren nur durch Prozessfinanzierer und Rechtsschutzversicherungen ermöglicht werden und die Klägeranwälte weit überwiegend trotz teilweise entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung durch zwei Instanzen ziehen. Dies gepaart mit standardisierten Schriftsätzen, die häufig nichts bis wenig mit dem konkreten Sachverhalt zu tun haben und ahnungslosen Unterbevollmächtigten in der mündliche Verhandlung, die alles tun, nur nicht für die Sache kämpfen. Da kann mir keiner erzählen, dass es nicht ausschließlich um die Generierung von Gebühren geht. Ob sich das nach RVG berechnet oder nicht, ist dabei gleichgültig, denn der Anwalt verdient schlicht an der nächsten Instanz, komme was wolle.
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day_off
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von day_off »

Sektnase hat geschrieben: Montag 18. November 2019, 11:45 Die Diskussion driftet ab.. all diese "dringenden" Telefonate wären auch aus dem homeoffice möglich.
Finde die umfangreichen Ausführungen zum Telefonieren auch wirklich spannend, aber bin genau Deiner Meinung. Danke!
Liz
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Liz »

j_laurentius hat geschrieben: Montag 18. November 2019, 11:07 Wenn ich bei einem Richter anrufe(n muss), ist es in den allerseltensten Fällen dringend, aber es ist halt nervig, wenn ich stets die Mitteilung der Geschäftsstelle (wenn dort der Hörer denn abgenommen wird..) erhalte, dass der Richter nicht im Haus sei und ich es zum Zeitpunkt x nochmal versuchen könne, dann sei er vielleicht zu erreichen. Das passt dann vielleicht nicht mit meiner Zeitplanung zusammen und überhaupt muss ich dann daran denken, zu dieser Zeit anzurufen, und die Akte bis dahin weglegen und mich dann erst wieder gedanklich reinfuchsen. Es ist mit mehr Arbeit verbunden.

Mir geht es wirklich nicht darum, einen Richter stets und ständig anrufen zu können, das erwarte ich nicht und das kann ich als Anwältin selbst auch nicht leisten (auch wenn manche Mandanten, vor allem die, die eh nicht verstehen, wofür Anwälte überhaupt Geld kriegen, der Auffassung zu sein scheinen, dass das zu meiner Jobbeschreibung gehört), aber man kann als Richter vielleicht etwas Verständnis dafür haben, dass es für Anwälte durchaus doof sein kann, wenn man dem Richter hinterhertelefonieren muss.
Natürlich ist es nervig, wenn man eigentlich nur kurz ein sinnvolles Anliegen am Telefon erörtern möchte und dann dem anderen ewig hinterhertelefonieren muss oder schon auf der Geschäftsstelle niemand ans Telefon geht (es ist ja umgekehrt genauso, wenn ich mal einen Anwalt erreichen möchte). Aber genauso nervig ist es eben, wenn sich das ganz dringende Anliegen des Anwalts als völlig belanglos oder als Versuch einer inhaltlichen Diskussion / Stimmungmache entpuppt, wofür er aber die Geschäftsstelle völlig wuschig gemacht hat.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von OJ1988 »

Liz hat geschrieben: Montag 18. November 2019, 22:36
j_laurentius hat geschrieben: Montag 18. November 2019, 11:07 Wenn ich bei einem Richter anrufe(n muss), ist es in den allerseltensten Fällen dringend, aber es ist halt nervig, wenn ich stets die Mitteilung der Geschäftsstelle (wenn dort der Hörer denn abgenommen wird..) erhalte, dass der Richter nicht im Haus sei und ich es zum Zeitpunkt x nochmal versuchen könne, dann sei er vielleicht zu erreichen. Das passt dann vielleicht nicht mit meiner Zeitplanung zusammen und überhaupt muss ich dann daran denken, zu dieser Zeit anzurufen, und die Akte bis dahin weglegen und mich dann erst wieder gedanklich reinfuchsen. Es ist mit mehr Arbeit verbunden.

Mir geht es wirklich nicht darum, einen Richter stets und ständig anrufen zu können, das erwarte ich nicht und das kann ich als Anwältin selbst auch nicht leisten (auch wenn manche Mandanten, vor allem die, die eh nicht verstehen, wofür Anwälte überhaupt Geld kriegen, der Auffassung zu sein scheinen, dass das zu meiner Jobbeschreibung gehört), aber man kann als Richter vielleicht etwas Verständnis dafür haben, dass es für Anwälte durchaus doof sein kann, wenn man dem Richter hinterhertelefonieren muss.
Natürlich ist es nervig, wenn man eigentlich nur kurz ein sinnvolles Anliegen am Telefon erörtern möchte und dann dem anderen ewig hinterhertelefonieren muss oder schon auf der Geschäftsstelle niemand ans Telefon geht (es ist ja umgekehrt genauso, wenn ich mal einen Anwalt erreichen möchte). Aber genauso nervig ist es eben, wenn sich das ganz dringende Anliegen des Anwalts als völlig belanglos oder als Versuch einer inhaltlichen Diskussion / Stimmungmache entpuppt, wofür er aber die Geschäftsstelle völlig wuschig gemacht hat.
Oh Gott, jemand hat - ggf. sogar 2x! - angerufen...
Liz
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Liz »

Nur zwei Anrufe wären schön. Eher so 2-5 Anrufe bei der Geschäftsstelle mit "ist super, super dringend und eilig", während ich möglicherweise noch gar nicht im Gericht bin oder schlichtweg anderweitig beschäftigt bin und deshalb nicht ans Telefon gehen kann (soll ja auch vorkommen).
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von OJ1988 »

Liz hat geschrieben: Dienstag 19. November 2019, 09:32 Nur zwei Anrufe wären schön. Eher so 2-5 Anrufe bei der Geschäftsstelle mit "ist super, super dringend und eilig", während ich möglicherweise noch gar nicht im Gericht bin oder schlichtweg anderweitig beschäftigt bin und deshalb nicht ans Telefon gehen kann (soll ja auch vorkommen).
Okay, I concede :) Hatte beim Verfassen des Posts diese Post-Burnout-GeZi-Gestalten vor Augen, die bei jedem Klopfen an der Tür schon einen Hörsturz bekommen.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von sai »

j_laurentius hat geschrieben: Montag 18. November 2019, 11:07 Wenn ich bei einem Richter anrufe(n muss), ist es in den allerseltensten Fällen dringend, aber es ist halt nervig, wenn ich stets die Mitteilung der Geschäftsstelle (wenn dort der Hörer denn abgenommen wird..) erhalte, dass der Richter nicht im Haus sei und ich es zum Zeitpunkt x nochmal versuchen könne, dann sei er vielleicht zu erreichen. Das passt dann vielleicht nicht mit meiner Zeitplanung zusammen und überhaupt muss ich dann daran denken, zu dieser Zeit anzurufen, und die Akte bis dahin weglegen und mich dann erst wieder gedanklich reinfuchsen. Es ist mit mehr Arbeit verbunden.

Mir geht es wirklich nicht darum, einen Richter stets und ständig anrufen zu können, das erwarte ich nicht und das kann ich als Anwältin selbst auch nicht leisten (auch wenn manche Mandanten, vor allem die, die eh nicht verstehen, wofür Anwälte überhaupt Geld kriegen, der Auffassung zu sein scheinen, dass das zu meiner Jobbeschreibung gehört), aber man kann als Richter vielleicht etwas Verständnis dafür haben, dass es für Anwälte durchaus doof sein kann, wenn man dem Richter hinterhertelefonieren muss. Und manchmal "muss" man das durchaus; ich hatte letztes Jahr eine Situation, da war eine richterliche Verfügung mir unvollständig bzw. unrichtig übersandt worden und das Gericht warf mir dann vor, dass ich seine Verfügung nicht korrekt beachtet hätte - da ich nicht verstand, wo überhaupt das Problem lag, habe ich zum Telefon gegriffen und die Situation mit dem Richter fernmündlich geklärt. Das hätte ich zwar auch schriftlich erledigen können, aber das hätte einen umfangreichen Schriftwechsel zur Folge gehabt, telefonisch konnte das Problem ad hoc erkannt und für den Richter und für mich verständlich gelöst werden. Auch da musste ich allerdings mehrmals bei Gericht anrufen, bis dieses Telefonat mit dem Richter geführt werden konnte. Wie gesagt, ich weiß und kann nachvollziehen, dass Richter nicht immer erreichbar sind, aber das darf ich als Anwältin schon schade und nervig finden, ohne dass ich mir vom Richter sagen lassen muss, seine richterliche Freiheit erlaube es ihm aber, nur montags, mittwochs und donnerstags zwischen 9:15 und 9:30 Uhr telefonisch erreichbar sein zu müssen, und ich solle mich da doch nicht so anstellen (mal überspitzt formuliert).
Das gibt es andersherum allerdings genauso. Hier im Bezirk sind etliche Kanzleien ansässig, die bei uns eine Vielzahl von Asylverfahren führen. Da würde man zwischendurch alleine schon deshalb gerne mit den Anwälten telefonieren, um Termine zu vereinbaren. Telefonisch ist allerdings grds niemand zu erreichen und zurückgerufen wird auch nicht.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von PerryManson »

Die zeitliche Unabhängigkeit wird hier (größeres AG) recht unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Kolleginnen, die sind nur 2x pro Woche da, andere kommen jeden Tag. Letztendlich wird alles toleriert und es funktioniert ausgezeichnet. Ist eine Frage der Organisation und des Dezernatszuschnitts. Proberichter werden auch nicht anders behandelt als Lebenszeitkollegen.

Technisch ist alles noch klassisch. Urteile schickt man sich selbst per Mail (Stick geht nicht mehr nach einem Virenskandal beim Obergericht :D ). Tablet, Laptop oder dienstlicher Zugang am Privatrechner gibt es nicht. Funktioniert aber alles prima, ich brauche keinen Dienstlaptop; arbeite viel lieber am eigenen PC.

Face-Time interessiert hier glücklicherweise keine Sau. Das hat mich am meisten gestört in der GK. D
Das mit den Anrufen kann ich nicht nachvollziehen. Spielt in einem Zivildezernat praktisch keine Rolle.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Kasimir »

PerryManson hat geschrieben: Donnerstag 21. November 2019, 10:07 Die zeitliche Unabhängigkeit wird hier (größeres AG) recht unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Kolleginnen, die sind nur 2x pro Woche da, andere kommen jeden Tag. Letztendlich wird alles toleriert und es funktioniert ausgezeichnet. Ist eine Frage der Organisation und des Dezernatszuschnitts. Proberichter werden auch nicht anders behandelt als Lebenszeitkollegen.

Technisch ist alles noch klassisch. Urteile schickt man sich selbst per Mail (Stick geht nicht mehr nach einem Virenskandal beim Obergericht :D ). Tablet, Laptop oder dienstlicher Zugang am Privatrechner gibt es nicht. Funktioniert aber alles prima, ich brauche keinen Dienstlaptop; arbeite viel lieber am eigenen PC.

Face-Time interessiert hier glücklicherweise keine Sau. Das hat mich am meisten gestört in der GK. D
Das mit den Anrufen kann ich nicht nachvollziehen. Spielt in einem Zivildezernat praktisch keine Rolle.
Ist denn die Nutzung des eigenen PCs am Heimarbeitsplatz zulässig? Über welchen Mailaccount werden die Urteile denn dann versendet? Etwa vom privaten E-Mailaccount?
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 21. November 2019, 13:36Ist denn die Nutzung des eigenen PCs am Heimarbeitsplatz zulässig?
Hier ja.
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 21. November 2019, 13:36Über welchen Mailaccount werden die Urteile denn dann versendet? Etwa vom privaten E-Mailaccount?
Der unverschlüsselte Versand personenbezogener Daten ist wohl überall unzulässig. Verwendet werden können hier für den Datentransfer entweder verschlüsselte USB-Sticks (gibt es über die Verwaltung … ggf. nach Insistieren) oder die landesinterne Cloud.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Tibor »

PC zu Hause ist grds. zulässig. Warum nicht? Daten über privaten E-Mail-Account ist mE ein no-go.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Theopa »

Das Problem dürfte sein, dass ein PC zuhause extrem infiziert sein könnte. Wie hoch das das Risiko ist, entsprechende Malware mit auf den Dienstrechner geschickten Dateien zu verbreiten müsste ein Profi beantworten. Möglich ist es aber sicherlich, ganz besonders per USB-Stick.

Falls man wirklich die Möglichkeit hat die Daten so zu versenden, dass man a) keinen privaten E-Mail-Account nutzt und b) eine sehr gute Sicherheitsprüfung der Dateien vor der "Ankunft" auf den Dienstrechnern/Servern garantiert ist, wäre es wohl in Ordnung. Ob das aber so geschieht?
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 21. November 2019, 18:19Das Problem dürfte sein, dass ein PC zuhause extrem infiziert sein könnte. Wie hoch das das Risiko ist, entsprechende Malware mit auf den Dienstrechner geschickten Dateien zu verbreiten müsste ein Profi beantworten. Möglich ist es aber sicherlich, ganz besonders per USB-Stick.
Möglich ist vieles, ja.
Theopa hat geschrieben: Donnerstag 21. November 2019, 18:19Falls man wirklich die Möglichkeit hat die Daten so zu versenden, dass man a) keinen privaten E-Mail-Account nutzt und b) eine sehr gute Sicherheitsprüfung der Dateien vor der "Ankunft" auf den Dienstrechnern/Servern garantiert ist, wäre es wohl in Ordnung. Ob das aber so geschieht?
Auch "eine sehr gute Sicherheitsprüfung" fndet nur das, was sie - und sei es heuristisch - kennt. Alle von "extern" - Mail, Download, USB-Stick, andere Datenträger - auf den dienstlichen Rechner eingebrachte Dateien (Dokumente) werden hier nur in einer Sandbox ausgeführt (Bromium Isolation). Natürlich ist auch keine Sandbox fehlerfrei, aber sehr viel sicherer wird man es bei brauchbarer Funktionalität nicht bekommen; dann müsste man nicht nur alle USB-Ports, sondern bspw. auch den Internetzugriff über den Arbeitsplatzrechner sperren und nur über "Surf-PCs" oder eine Citrix-Verbindung ermöglichen. Das kann man machen, ist aber für die normale Arbeit etwas überzogen.
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Tibor
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit

Beitrag von Tibor »

Oder einfach einen BitBox:


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