Unzulässige Rechtsbesorgung

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esprit
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Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

Guten Morgen,

Fällt es unter unzulässige Rechtsbesorgung, wenn ein Kollege mir Fälle vermittelt und hier für eine Provision haben möchte?
Ich würde sagen wenn er quasi ein Rechtsgebiet das ich bearbeite bewirbt und ausschließlich die Fälle an mich in diesem Rechtsgebiet weiterleitet, ist es schon als unzulässige rechts Besorgung anzusehen.
OJ1988
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von OJ1988 »

Ggf. könnte es auch eine links Vermittlung sein.
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Tibor
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von Tibor »

Was war nochmal der Schutzzweck des Verbots?
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Strich
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von Strich »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2019, 09:11 ...ist es schon als unzulässige rechts Besorgung anzusehen.
Warum?
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von immer locker bleiben »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2019, 10:10 Was war nochmal der Schutzzweck des Verbots?
Den professionellen Mandats-Maklern das Geschäft nicht kaputt machen?
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

War das nicht früher mal so, dass von einem Vertreter, der Visitenkarten von einem haben wollte keine geben durfte da der ansonsten eine unzulässige rechts besorgen vornimmt es sei denn er hat mehrere Visitenkarten von unterschiedlichen Anwälten würde die verteilen? Ist das nicht irgendwo gesetzlich geregelt eine unzulässige Rechtsbesorgung?
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Tibor
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von Tibor »

Du meinst § 49b Abs 3 Satz 1 BRAO

„Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig.“

Oder?

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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

Ja genau danke
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

Das besagt doch im Grunde, dass man keinen Kollegen ein Fall abgeben kann und der einem dafür eine Provision, egal in welcher Höhe bezahlt.
In der Praxis wird diese Provisionszahlung ja häufig durch eine Umsatzmiete verdeckt.

Ich habe aber auch schon Verträge gesehen, da hat der Kanzlei Inhaber sich aus allen fällen 20 % Provision zu sichern lassen, dieser Passus dürfte doch unstreitig unzulässig sein.
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Strich
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von Strich »

Was meinst du mit Umsatzmiete?

Der Passuss mit den 20% Provision dürfte kein Problem sein, weil es vermutlich die Mandaten des chefs und nicht der Angestellten sind.
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

Der passus mit den 20% halte ich für nicht zulässig.
Kanzleiinhaber lässt sich von seinen bürogemeinscjafter 20 % zahlen.
Das sehe ich unter 49 b BRAO als unzulässig an.
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Tibor
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von Tibor »

Wenn der Hauptmieter eine Umsatzmiete verlangt, ist das noch keine entgeltliche Vermittlung.
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 8. Dezember 2019, 22:41 Wenn der Hauptmieter eine Umsatzmiete verlangt, ist das noch keine entgeltliche Vermittlung.
Ja richtig, wenn man das so regelt dann ist es keine entgeltliche Vermittlung.


Die Frage ist aber viel mehr wenn der Hauptmieter sich eine Vermittlungsprovision vertraglich zu sichern, kann das eigentlich nur eine entgeltliche Vermittlung sein u somit unzulässig.
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Tibor
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von Tibor »

Dann muss er den Auftrag für die Provision auch tatsächlich vermitteln; also Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsbesorgungsvertrags. Das ist aber nicht schon gegeben, wenn der „Vermieter“ seine Räume für den Bürogemeinschaftler öffnet und dieser aufgrund der Bekanntheit der Räume des „Vermieters“ an den „Mieter“ gerät und mit diesen dann mandatiert.
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Re: Unzulässige Rechtsbesorgung

Beitrag von esprit »

Verstehe nicht genau was du meinst. Also aus meiner Sicht ist das relativ eindeutig, wenn der Hauptmieter sich von dem Untermieter eine Provision zahlen lässt mit der Begründung, dass die Mandanten aufgrund seiner Bekanntheit kommen und dem Untermieter einzelne Rechtsgebiete zu sichert, ist das für mich eine unzulässige rechts Besorgung.
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