In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Jubiduda
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In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Jubiduda »

Hallo zusammen. Nächste Woche beginne ich als Staatsanwältin in Niedersachsen. Habe erst heute angefangen mich mit dieser Frage nach der richtigen privaten Krankenversicherung zu beschäftigen und kriege schon Stress ob dieser Entscheidung.

Ich war mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung immer sehr zufrieden. Nun gibt es ja in Hamburg und einigen anderen Bundesländern die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe, so dass man sich kostengünstig gesetzlich versichern kann. Niedersachsen hat das noch nicht eingeführt, berät aber im Landtag darüber und will die Auswertung aus Hamburg abwarten. Nur, wenn ich jetzt eine private Krankenversicherung abschließe, komme ich da später nicht mehr raus! Wäre es sinnvoll, sich zunächst freiwillig gesetzlich zu versichern, vorerst die höheren Beiträge in Kauf zu nehmen, um später die hoffentlich kommende pauschale Beihilfe zu erhalten? Wie schätzt ihr das ein, ob sich das flächendeckend und zügig durchsetzt?

Und sonst habt ihr ne Empfehlung für ne gute private Krankenversicherung, die viel leistet und wenig kostet? Stimmt es, dass die monatliche premienzahlung gleich bleibt, auch wenn man in Teilzeit oder Elternzeit wechselt?
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thh
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von thh »


Jubiduda hat geschrieben: Stimmt es, dass die monatliche premienzahlung gleich bleibt, auch wenn man in Teilzeit oder Elternzeit wechselt?
Der Leistungsumfang der PKV verändert sich dadurch ja nicht; warum sollte es dann der Beitrag?
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Jubiduda
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Jubiduda »

Weil man in der Logik einer Solidargemeinschaft jemanden, der weniger verdient, auch weniger stark an den Gemeinschaftskosten beteiligen sollte.
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Tibor
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Tibor »

Jubiduda hat geschrieben:Weil man in der Logik einer Solidargemeinschaft jemanden, der weniger verdient, auch weniger stark an den Gemeinschaftskosten beteiligen sollte.
Die PKV ist keine Solidargemeinschaft der Versicherten. Bei der PKV geht der Versicherte mit dem Versicherer einen Vertrag ein, der hat Leistungen und kostet eine Gegenleistung. Warum sollte ein Privatunternehmen bei gleichbleibender Leistung auf einen Teil seiner Gegenleistung verzichten, nur weil der Versicherte weniger Geld verdient?
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Toefting »

thh hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2019, 21:13
Jubiduda hat geschrieben: Stimmt es, dass die monatliche premienzahlung gleich bleibt, auch wenn man in Teilzeit oder Elternzeit wechselt?
Der Leistungsumfang der PKV verändert sich dadurch ja nicht; warum sollte es dann der Beitrag?
Was sich (zumindest in Bayern) ändert ist die Höhe des Behilfeanspruchs von 50 auf 70 oder 80% bei Elternzeit. Ob das in Niedersachsen auch so ist dürfte sich durch einen Blick in die Beihilfeverordnung klären lassen.
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von thh »

Jubiduda hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2019, 22:47Weil man in der Logik einer Solidargemeinschaft jemanden, der weniger verdient, auch weniger stark an den Gemeinschaftskosten beteiligen sollte.
Allerdings ist die PKV - wie Tibor schon richtig bemerkte - nun gerade keine Solidargemeinschaft. Auch bei der Privat- und Kfz-Haftpflicht-, der Kasko- oder Rechtsschutzversicherung hängen die Beiträge nicht vom Einkommen des Versicherten, sondern von den Leistungen und dem Schadensrisiko ab. Das ist in der PKV nicht anders.
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Blaumann
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Blaumann »

Jubiduda hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2019, 18:06 Niedersachsen hat das noch nicht eingeführt, berät aber im Landtag darüber und will die Auswertung aus Hamburg abwarten.
Na wie denn nun? Wird's noch beraten oder hat man bereits die Entscheidung getroffen, keine Entscheidung zu treffen? ( = "Wir prüfen das.")

Weiter wäre ja interessant, ob es für eine solche Regelung einer Änderung des Beamtengesetzes bedarf (= Landtag) oder ob eine Änderung der Beihilfeverordnung ausreicht ( = Landesregierung)? Weiß zufällig jemand, wie das in Hamburg gemacht wurde?
Wie schätzt ihr das ein, ob sich das flächendeckend und zügig durchsetzt?
Sofern hier nicht zufällig einer der Entscheidungsträger mitliest, können wir das genauso wenig beurteilen wie Du. ;) Du könntest einen MdL aus dem Gesundheitsausschuss oder das Ministerium anschreiben. Ist ja ein legitimes Bürgeranliegen. Aber eine verbindliche Antwort wirst Du vermutlich nicht bekommen.

Letztlich ist das eine fiskalische Frage. Das bisherige Beihilfemodell galt als günstiger für die Dienstherrn als eine Zuzahlung zur freiwilligen KV. Wenn man nun feststellen sollte, dass Hamburg damit Geld spart, wird das ganz sicher ganz schnell kommen. Eine kurzfristige Geldersparnis halte ich aber für unwahrscheinlich. Die neu zu versichernden jungen Beamten kosten die Beihilfe eh kaum was, der Dienstherr müsste aber trotzdem den jeweiligen Arbeitgeberanteil berappen.
Wäre es sinnvoll, sich zunächst freiwillig gesetzlich zu versichern, vorerst die höheren Beiträge in Kauf zu nehmen, um später die hoffentlich kommende pauschale Beihilfe zu erhalten?
Kommt drauf an, wie wichtig es dir ist, in der Gesetzlichen zu bleiben. Trotz recht happiger pkV (30% Risikozuschlag) hätte mich die freiwillige KV ~ 500 € mehr im Monat gekostet. Auf's Jahr gerechnet ist das schon ein stolzer Preis. Die Nachteile der pkV sind für Beamte dagegen eher zu vernachlässigen.
Liz
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Liz »

Blaumann hat geschrieben: Freitag 29. November 2019, 14:09
Wäre es sinnvoll, sich zunächst freiwillig gesetzlich zu versichern, vorerst die höheren Beiträge in Kauf zu nehmen, um später die hoffentlich kommende pauschale Beihilfe zu erhalten?
Kommt drauf an, wie wichtig es dir ist, in der Gesetzlichen zu bleiben. Trotz recht happiger pkV (30% Risikozuschlag) hätte mich die freiwillige KV ~ 500 € mehr im Monat gekostet. Auf's Jahr gerechnet ist das schon ein stolzer Preis. Die Nachteile der pkV sind für Beamte dagegen eher zu vernachlässigen.
Es dürfte in der Tat eine recht teure Entscheidung sein, sich als Beamter freiwillig in der GKV zu versichern. Mein (auch nicht so ganz billiger) PKV-Beitrag liegt auch ohne Berücksichtigung von Rückerstattungen usw. deutlich unter dem Betrag, den ich bei gleichem Brutto als Arbeitnehmerin in die GKV (+ gesetzliche Pflegeversicherung) einzahlen müsste. Wenn man auch den AG-Anteil zahlen muss, ist man schnell bei einem Unterschied von 500-600 €/Monat.
Jubiduda
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Jubiduda »

>> Na wie denn nun? Wird's noch beraten oder hat man bereits die Entscheidung getroffen, keine Entscheidung zu treffen? ( = "Wir prüfen das.") <<

Letzteres. Ich habe bei dem Ausschuss für Soziales geguckt, an den der Landtag das Thema verwiesen hat, und dort stand in dem letzten Protokoll, dass sie das Thema bis zu einer Auswertung aus Hamburg vertragen.

>> Es dürfte in der Tat eine recht teure Entscheidung sein, sich als Beamter freiwillig in der GKV zu versichern <<

Ja das wird bei einem genaueren Blick auf die Zahlen inzwischen auch klar. Schade. Auch auf die Bürokratie mit der doppelten Einreichung aller Belege und ggf. Widersprüche habe ich keine Lust (sowas muss ich ja schon beruflich machen).
Ich finde dieses Zweiklassensystem unfair und möchte es eigentlich nicht unterstützen. Deshalb ist es nicht gut, dass man als Beamte quasi keine andere Wahl hat.
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von surcam »

Liz hat geschrieben: Freitag 29. November 2019, 19:01Wenn man auch den AG-Anteil zahlen muss, ist man schnell bei einem Unterschied von 500-600 €/Monat.
Ein Unterschied von 600 €/Monat dürfte sehr deutlich übertrieben sein. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei 4.687,50 €/Monat. Wenn man von 14,0% + vllt. 1% Zusatzbeitrag ausgeht (es gibt auch K mit geringerem Zusatzbeitrag), liegt man bei 703,13 €/Monat. Und ne PKV für gerade mal um die 100 €/Monat (bzw. nach Blaumanns Aussage mit 30%-Aufschlag für 200 €/Monat) halte ich eher für unrealistisch bei Neuverträgen. Der Unterschied dürfte bei höchstens 400 €/Monat liegen. Dabei darf man jedoch auch nicht vergessen, dass der höchere Beitrag von dem zu versteuernden Einkommen abziehbar ist. Das führt dazu, dass der Unterschied nochmals geringer wird, da man weniger Einkommensteuer zahlt. Das in Rechnung gestellt, dürfte der Unterschied eher noch allerhöchstens 350 €/Monat betragen. Wohlgemerkt bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze!
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Liz »

@surcam: meine Aussage bezog sich auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; in meinem PKV-Beitrag sind rund 20 € für die private Pflegeversicherung drin - die gesetzliche Pflegeversicherung kostet aber bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze (davon ist man auch mit R1, Stufe 1 nicht so wahnsinnig weit weg) als Arbeitnehmer 69 bzw. 80 € (ohne bzw. mit Kinder), der Höchstbeitrag als freiwillig gesetzlich Versicherter liegt bei 138 bzw. 149 €, dh das Gesamtpaket kostet 840-850 € / Monat (wohlgemerkt ohne irgendwelche Zusatzversicherungen).

Bei mir bucht die PKV aktuell tatsächlich bald 600 € / Monat weniger ab; wenn ich jeden Mist einreichen würde, würde ich immer noch rund 500 € / Monat sparen; so groß kann dann die Steuerersparnis gar nicht sein. Mal ganz davon abgesehen, dass auch 12 x 350 € jede Menge Geld sind.
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Blaumann
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Blaumann »

surcam hat geschrieben: Samstag 30. November 2019, 09:38 Ein Unterschied von 600 €/Monat dürfte sehr deutlich übertrieben sein.
Ich kann es jetzt nicht auf den Euro ausrechnen, weil sich Einkommen und Beitragssätze verändert haben, deshalb hier nur ein Näherungswert:

R1, Stufe 1 müsste bei meinem damaligen Dienstherrn ca. 4,1k brutto bringen (mit Allgemeinzuschlag, ohne Familienzuschlag).

Laut Brutto-Netto-Rechner wären hierfür beim Arbeitnehmer für gesetzliche KV und PflegeV 390 € fällig. Addieren wir dazu den gleich hohen Arbeitgeberanteil kommen wir für den freiwillig versicherten Beamten auf einen Beitrag von 780 €. (Falls ich was übersehen habe, bitte ich um Hinweise.)

Im Beihilfetarif habe ich zuletzt 280 € für PKV und PflegeV gezahlt. Macht eine Differenz von 500 €.

Wie sich die Differenz konkret auf die Einkommensteuer auswirkt, hab ich grad nicht auf dem Schirm. Vielleicht kann das ja einer der Pfiffikusse hier mal kurz überschlagen. ;)
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Tibor
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Tibor »

Ist der pauschale Zuschuss nicht gerade der fiktive Arbeitgeberanteil der Pflichtversicherung? Reden wir dann nicht über eine Effektivbelastung wie beim SV-AN, also besagt 390€ mtl? Dann sind wir bei einem Aufpreis (vor Steuer) ggü einer üblichen 250€ PKV im Beihilfetarif 140€. Oder?

Das wird dann interessant, wenn diese „GKV“ auch Kinder und Ehegatten in der FamVers abdeckt. Ist das so?

Spannend auch die Frage, bis wann man in das Modell wechseln kann. Vermutlich wird die Grenze wie immer bei 55 Lj liegen, aber dann könnte es relevant werden, wenn langsam die PKV Beiträge in unschöne Höhen geraten.

Aber ohne Kids/Gatte sind das doch noch 1.400€ p.a. Aufschlag. Dafür erspart man sich Paperwork und nimmt ggf schlechtere Behandlung (Terminwartezeiten) in Kauf.
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Liz »

@Tibor: Klar, wenn sich der Dienstherr an den Kosten der GKV beteiligt, wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass der einzelne Beamte nur noch den AN-Anteil zahlen muss, was aktuell ca. 430 € bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze sind, was man sich -insbesondere mit Familienversicherung (falls inkludiert) und weniger Papierkram - überlegen könnte. Hier geht es aber um die Frage, ob man ggf im Vorgriff auf die noch nicht beschlossene Einführung einer solchen Regelung in der GKV bleiben sollte, wobei man dafür dann bei > 800 € wäre (in Niedersachsen fängt R1 aktuell bei 4.327,59 €/Monat an, dh nur knapp unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze).
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Tibor
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Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Tibor »

Ah ok.
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