LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

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KatBerg
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LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von KatBerg »

Hallo an die Praktiker aus Berlin,

um die Zustellung von Klagen (gerade im Falle der drohenden Verjährung) zu beschleunigen, konnte man früher auch ohne Akten- bzw. Kassenzeichen den GK-Vorschuss überweisen oder einen V-Scheck beilegen. Das ist angeblich in Berlin nicht mehr möglich. Auskunft der Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim AG Spandau, an die das LG Berlin telefonisch verwies: Es sei nur die Bareinzahlung bei der "zuständigen Gerichtskasse des Gerichts" möglich, nicht mal die Einreichung der Klage mit beigefügtem Verrechnungscheck. Gibt es denn eine "Gerichtskasse" beim LG Berlin und wenn ja, an welchem Standort? Wie soll das ein Kläger machen, der nicht in Berlin sitzt? Die Vergabe eines Aktenzeichens dauert nach letzten Erfahrungen bis zu 2 Monate, die Anforderung der Kosten dann noch mal eine Weile, da ist der Streit mit dem Gegner wegen Verjährung schon vorprogrammiert (selbst schon erlebt). Hat jemand Erfahrungen bzw. Ideen, wie man damit umgeht? Gerne auch per PN.

Vielen Dank
Kat
Parabellum
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von Parabellum »

Gerichtskostenstempler?
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KatBerg
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von KatBerg »

Hast du damit Erfahrung? Muss man den nicht vorher bei dem jeweilig zuständigen Gericht aufladen? Dann könnte ich / die Person, die dafür Zeit hat, ja gleich die Kosten dort einzahlen. Gilt das dann nicht auch nur für das Gericht, bei dem man aufgeladen hat? Das wäre ja auch nicht so praktisch.

Außerdem bin mir nicht sicher, ob das in Berlin noch zulässig ist, die "Allgemeine Verfügung über die Zulassung und Verwendung von Gerichtskostenstemplern" ist mit Ablauf des 30. September 2018 außer Kraft getreten. Was stattdessen gilt, ist mir nicht klar, weißt du da mehr?
surcam
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von surcam »

Welche Probleme sollte es geben? § 167 ZPO iVm. § 204 BGB und die dazu ergangene Rechtsprechung sind doch recht eindeutig?! Ich würde mir da keinen Kopf machen, v.a. da noch 18 Tage Zeit sind bis Ende des Jahres. Am 30. und 31.12. eines Jahres gehen üblicherweise noch viele Klagen ein, wovon auch keiner den GK-Vorschuss eingezahlt haben wird. ;)
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thh
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von thh »

KatBerg hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 23:34Die Vergabe eines Aktenzeichens dauert nach letzten Erfahrungen bis zu 2 Monate
Das ist wirklich beeindruckend.
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Tibor
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von Tibor »

thh hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 09:04
KatBerg hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 23:34Die Vergabe eines Aktenzeichens dauert nach letzten Erfahrungen bis zu 2 Monate
Das ist wirklich beeindruckend.
Das ist für das LG Berlin beeindruckend schnell. Wurde doch zuletzt von 4 Monaten berichtet:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein ... 38478.html
„Es dauert derzeit bis zu vier Monate, bis die Klagen registriert sind und das Klageverfahren überhaupt beginnt!“, schildert Kammerpräsident Marcus Mollnau die Situation.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von KatBerg »

surcam hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 08:26 Welche Probleme sollte es geben? § 167 ZPO iVm. § 204 BGB und die dazu ergangene Rechtsprechung sind doch recht eindeutig?! Ich würde mir da keinen Kopf machen, v.a. da noch 18 Tage Zeit sind bis Ende des Jahres. Am 30. und 31.12. eines Jahres gehen üblicherweise noch viele Klagen ein, wovon auch keiner den GK-Vorschuss eingezahlt haben wird. ;)
Der Gegner wird dies als willkommenen Anlass sehen, erstmal Stress zu machen, das hatten wir wie gesagt alles schon. Da wird bestritten, dass das am Gericht lag, es wird gefordert, dass man regelmäßige Anrufe bei Gericht nachweist etc. Und das könnte man damit vermeiden.

Ich bin aber, was das LG Berlin angeht, ohnehin nicht überzeugt, dass das hilft, da scheint wirklich eine krasse Überlastung vorzuliegen. Wir hatten mal in einer sehr zeitkritischen Sache auf eine Einstweilige Verfügung gewartet, von der etwas am Anfang der Folgewoche abhing, und auf unseren wiederholten Anruf in der Geschäftsstelle hatten wir dann am Freitag endlich jemanden am Telefon, der sagte, die Verfügung sei in der Post, er würde uns das auch nicht faxen, weil er kein Faxgerät zur Verfügung habe und dafür nicht durchs halbe Gebäude rennt, wenn wir es so eilig hätten, könnten wir ja vorbeikommen und es abholen.
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von EinHeinz »

Tibor hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 09:09
thh hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 09:04
KatBerg hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 23:34Die Vergabe eines Aktenzeichens dauert nach letzten Erfahrungen bis zu 2 Monate
Das ist wirklich beeindruckend.
Das ist für das LG Berlin beeindruckend schnell. Wurde doch zuletzt von 4 Monaten berichtet:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein ... 38478.html
„Es dauert derzeit bis zu vier Monate, bis die Klagen registriert sind und das Klageverfahren überhaupt beginnt!“, schildert Kammerpräsident Marcus Mollnau die Situation.
Ich kann aktuell 3,5 Monate bestätigen. Das war die erste und letzte Gerichtsstandsvereinbarung für Berlin - Anfängerfehler.
KatBerg hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 10:55
surcam hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 08:26 Welche Probleme sollte es geben? § 167 ZPO iVm. § 204 BGB und die dazu ergangene Rechtsprechung sind doch recht eindeutig?! Ich würde mir da keinen Kopf machen, v.a. da noch 18 Tage Zeit sind bis Ende des Jahres. Am 30. und 31.12. eines Jahres gehen üblicherweise noch viele Klagen ein, wovon auch keiner den GK-Vorschuss eingezahlt haben wird. ;)
Der Gegner wird dies als willkommenen Anlass sehen, erstmal Stress zu machen, das hatten wir wie gesagt alles schon. Da wird bestritten, dass das am Gericht lag, es wird gefordert, dass man regelmäßige Anrufe bei Gericht nachweist etc. Und das könnte man damit vermeiden.
Jeder Richter dort kennt doch die Situation, mit dem Einwand macht man sich m.E. fast lächerlich.
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immer locker bleiben
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Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen

Beitrag von immer locker bleiben »

Für Berlin gilt: Einzahlungen ohne Kassenzeichen/Gerichtsaktenzeichen lassen sich ggf. nicht zuordnen. Dadurch verursachte Verzögerungen gehen zu Lasten des Klägers und stehen auch einer Zustellung "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO entgegen.

Wer die Sache beschleunigen will, kann bei Gericht telefonisch nerven und um Mitteilung des Aktenzeichens bitten ... dieses wird relativ schnell vergeben.

@surcam: die Zeit für die Zustellung "demnächst" iSd § 167 ZPO läuft nicht ab Jahresende, sondern ab Klageeinreichung. Von daher: ab Klageeinreichung (wenn das z. B. der 12.12. ist, dann ab da, nicht erst ab 31.12.) alle 14 Tage bei Gericht wegen der Vorschussanforderung nerven, bis diese da ist.
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