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Krefelder Zoobrand - Straf-/Zivilrechtliche Haftung

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36
von Kasimir
Mod-Edit: Beiträge aus dem Melde-Thread abgetrennt; eine Verschiebung ins Fachforum StrafR bietet sich m. E. wegen der allgemeinen Bedeutung des Themas nicht an.

Mal ein examensrelevanter Ansatz zum Krefelder Zoobrand:

"Tatsächlich sind die Himmelslaternen in Deutschland aber bereits seit zehn Jahren verboten, eben wegen der hohen Brandgefahr, die von ihnen ausgeht. Hoppmann nimmt die Verursacher aber in Schutz: „Auf der Packung fehlte jeder Hinweis auf das Verbot. Fragen Sie sich selbst, ob sie gewusst hätten, dass das verboten ist.”

https://www.express.de/duesseldorf/feuer-inferno-im-zoo-krefelder-familie-hat-die-himmelslaternen-gestartet-33685106 (Verwaister Link automatisch entfernt)

§ 306d StGB?
Ordnungswidrigkeit nach der Fluglaternenverordnung NW (vermeidbarer/unvermeidbarer Verbotsirrtum?)

Und zivilrechtlich:
- §§ 830, 840 BGB

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 14:10
von Sektnase
Lief letztes Jahr in BW;)

Naja, die VO zumindest.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 14:58
von Brainiac
OLG Koblenz, Urt v. 15.10.2015 - 6 U 923/14 war schon zur Zeit meines 1. Examens (2016) "heiß" - scnr

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 15:27
von stilzchenrumpel
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 Mal ein examensrelevanter Ansatz zum Krefelder Zoobrand:

"Tatsächlich sind die Himmelslaternen in Deutschland aber bereits seit zehn Jahren verboten, eben wegen der hohen Brandgefahr, die von ihnen ausgeht. Hoppmann nimmt die Verursacher aber in Schutz: „Auf der Packung fehlte jeder Hinweis auf das Verbot. Fragen Sie sich selbst, ob sie gewusst hätten, dass das verboten ist.”

https://www.express.de/duesseldorf/feuer-inferno-im-zoo-krefelder-familie-hat-die-himmelslaternen-gestartet-33685106 (Verwaister Link automatisch entfernt)

§ 306d StGB?
Ordnungswidrigkeit nach der Fluglaternenverordnung NW (vermeidbarer/unvermeidbarer Verbotsirrtum?)

Und zivilrechtlich:
- §§ 830, 840 BGB
https://www.amazon.de/GCOA-Pack-Chinesische-Himmelslaternen-Papierlaterne/dp/B07MBD5FKQ/ref=mp_s_a_1_4?keywords=himmelslaterne&qid=1577975042&sprefix=himmels&sr=8-4 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ich würde bei Artikeln, die ich bei Amazon bestellen kann und die dann auch noch durch Amazon versandt werden, wenn sich dort kein Hinweis findet, ja nun wirklich nicht von einem Verbot ausgehen. Welchen Anhaltspunkt auf ein Steigeverbot hätten die Frauen haben sollen? Insbesondere im Zusammenhang mit Silvester. Vielleicht dachten sich die Frauen angesichts der Feuerwerksverbotsdebatte ja, sie probieren es mit etwas vermeintlich harmlosen, das nicht mal einen lauten Knall macht ...

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 16:18
von Kasimir
stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 15:27
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 Mal ein examensrelevanter Ansatz zum Krefelder Zoobrand:

"Tatsächlich sind die Himmelslaternen in Deutschland aber bereits seit zehn Jahren verboten, eben wegen der hohen Brandgefahr, die von ihnen ausgeht. Hoppmann nimmt die Verursacher aber in Schutz: „Auf der Packung fehlte jeder Hinweis auf das Verbot. Fragen Sie sich selbst, ob sie gewusst hätten, dass das verboten ist.”

https://www.express.de/duesseldorf/feuer-inferno-im-zoo-krefelder-familie-hat-die-himmelslaternen-gestartet-33685106 (Verwaister Link automatisch entfernt)

§ 306d StGB?
Ordnungswidrigkeit nach der Fluglaternenverordnung NW (vermeidbarer/unvermeidbarer Verbotsirrtum?)

Und zivilrechtlich:
- §§ 830, 840 BGB
https://www.amazon.de/GCOA-Pack-Chinesische-Himmelslaternen-Papierlaterne/dp/B07MBD5FKQ/ref=mp_s_a_1_4?keywords=himmelslaterne&qid=1577975042&sprefix=himmels&sr=8-4 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ich würde bei Artikeln, die ich bei Amazon bestellen kann und die dann auch noch durch Amazon versandt werden, wenn sich dort kein Hinweis findet, ja nun wirklich nicht von einem Verbot ausgehen. Welchen Anhaltspunkt auf ein Steigeverbot hätten die Frauen haben sollen? Insbesondere im Zusammenhang mit Silvester. Vielleicht dachten sich die Frauen angesichts der Feuerwerksverbotsdebatte ja, sie probieren es mit etwas vermeintlich harmlosen, das nicht mal einen lauten Knall macht ...
Naja Amazon ist ein Marktplatz und kein Kaufhaus. Dass dort oftmals illegaler Mist angeboten wird, sollte bekannt sein. Ob im konkreten Fall eine Nachforschungspflicht bestanden hätte, vermag ich nicht zu beurteilen. In dem von dir verlinkten Angebot wird ja sogar in den Bewertungen darauf hingewiesen, dass die Dinger in Deutschland illegal sind.

Ob die Dinger illegal sind, dürfte für die Beurteilung einer Strafbarkeit nach § 306d StGB ohnehin irrelevant sein.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 16:42
von stilzchenrumpel
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 16:18
stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 15:27
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 Mal ein examensrelevanter Ansatz zum Krefelder Zoobrand:

"Tatsächlich sind die Himmelslaternen in Deutschland aber bereits seit zehn Jahren verboten, eben wegen der hohen Brandgefahr, die von ihnen ausgeht. Hoppmann nimmt die Verursacher aber in Schutz: „Auf der Packung fehlte jeder Hinweis auf das Verbot. Fragen Sie sich selbst, ob sie gewusst hätten, dass das verboten ist.”

https://www.express.de/duesseldorf/feuer-inferno-im-zoo-krefelder-familie-hat-die-himmelslaternen-gestartet-33685106 (Verwaister Link automatisch entfernt)

§ 306d StGB?
Ordnungswidrigkeit nach der Fluglaternenverordnung NW (vermeidbarer/unvermeidbarer Verbotsirrtum?)

Und zivilrechtlich:
- §§ 830, 840 BGB
https://www.amazon.de/GCOA-Pack-Chinesische-Himmelslaternen-Papierlaterne/dp/B07MBD5FKQ/ref=mp_s_a_1_4?keywords=himmelslaterne&qid=1577975042&sprefix=himmels&sr=8-4 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ich würde bei Artikeln, die ich bei Amazon bestellen kann und die dann auch noch durch Amazon versandt werden, wenn sich dort kein Hinweis findet, ja nun wirklich nicht von einem Verbot ausgehen. Welchen Anhaltspunkt auf ein Steigeverbot hätten die Frauen haben sollen? Insbesondere im Zusammenhang mit Silvester. Vielleicht dachten sich die Frauen angesichts der Feuerwerksverbotsdebatte ja, sie probieren es mit etwas vermeintlich harmlosen, das nicht mal einen lauten Knall macht ...
Naja Amazon ist ein Marktplatz und kein Kaufhaus. Dass dort oftmals illegaler Mist angeboten wird, sollte bekannt sein. Ob im konkreten Fall eine Nachforschungspflicht bestanden hätte, vermag ich nicht zu beurteilen. In dem von dir verlinkten Angebot wird ja sogar in den Bewertungen darauf hingewiesen, dass die Dinger in Deutschland illegal sind.

Ob die Dinger illegal sind, dürfte für die Beurteilung einer Strafbarkeit nach § 306d StGB ohnehin irrelevant sein.
Google 3. Treffer ("Himmelslaterne kaufen") jetzt 404 Fehler - ein Schelm ... ;) ;)

https://www.real.de/product/198558271/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Zugegeben auch dort der sog. Marktplatz ;)

Naja, man würde ggfs. zu dem Ergebnis kommen, dass es generell gegen die erforderliche Sorgfalt verstößt, Himmelslaternen steigen zu lassen ("wurde doch sogar verboten genau weil dann alles brennt").

Und das "sollte bekannt sein" auch nur annähernd auf den durchschnittlichen Amazonbesteller zutrifft, halte ich für eine völlig falsche Annahme. Dir oder mir mag das durchaus geläufig sein ("da war doch auch was mit Umsatzsteuer bei den chinashops"), aber nicht dem normalen Besteller.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 17:57
von David
Auch Wagner hat sich dem Thema angenommen und schreibt an den verstorbenen Gorilla Massa

https://www.bild.de/politik/kolumnen/fr ... .bild.html

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 19:15
von sai
David hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 17:57 Auch Wagner hat sich dem Thema angenommen und schreibt an den verstorbenen Gorilla Massa

https://www.bild.de/politik/kolumnen/fr ... .bild.html
Wollte ich auch gerade posten.
Du warst King Kong, der Riese im Film. Du warst die Super-Sensation im Krefelder Zoo.
Haben Gorillas eine Seele? Können sich Gorillas erinnern? Gibt es eine Sehnsucht in ihren Erinnerungen nach Wäldern, Freiheit?
Der Gorilla „Massa“, geraubt aus seiner Heimat Afrika, verbrannt in Deutschland.
Es gibt Geschichten, die man vor Weinen nicht zu Ende schreiben kann.
Wir geil fertig muss man sein, um sich sowas auszudenken? Überragend!

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 20:05
von famulus
:D

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 20:44
von David
Es gingen wohl schon Spenden für den Wiederaufbau des Affenhauses ein. Vielleicht sollte man diese Tragödie einfach zum Anlass nehmen, auf ein Affenhaus zu verzichten. Die Tiere gehören in die freie Natur. Aber ich halte generell nichts von Zoos...

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 20:48
von David
stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 15:27
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 Mal ein examensrelevanter Ansatz zum Krefelder Zoobrand:

"Tatsächlich sind die Himmelslaternen in Deutschland aber bereits seit zehn Jahren verboten, eben wegen der hohen Brandgefahr, die von ihnen ausgeht. Hoppmann nimmt die Verursacher aber in Schutz: „Auf der Packung fehlte jeder Hinweis auf das Verbot. Fragen Sie sich selbst, ob sie gewusst hätten, dass das verboten ist.”

https://www.express.de/duesseldorf/feuer-inferno-im-zoo-krefelder-familie-hat-die-himmelslaternen-gestartet-33685106 (Verwaister Link automatisch entfernt)

§ 306d StGB?
Ordnungswidrigkeit nach der Fluglaternenverordnung NW (vermeidbarer/unvermeidbarer Verbotsirrtum?)

Und zivilrechtlich:
- §§ 830, 840 BGB
https://www.amazon.de/GCOA-Pack-Chinesische-Himmelslaternen-Papierlaterne/dp/B07MBD5FKQ/ref=mp_s_a_1_4?keywords=himmelslaterne&qid=1577975042&sprefix=himmels&sr=8-4 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ich würde bei Artikeln, die ich bei Amazon bestellen kann und die dann auch noch durch Amazon versandt werden, wenn sich dort kein Hinweis findet, ja nun wirklich nicht von einem Verbot ausgehen. Welchen Anhaltspunkt auf ein Steigeverbot hätten die Frauen haben sollen? Insbesondere im Zusammenhang mit Silvester. Vielleicht dachten sich die Frauen angesichts der Feuerwerksverbotsdebatte ja, sie probieren es mit etwas vermeintlich harmlosen, das nicht mal einen lauten Knall macht ...
Das könnte ich mir sehr gut vorstellen. In der Haut der Damen wollte ich nicht stecken ::? Ich würde mir da Vorwürfe ohne Ende machen, wäre mir das passiert.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 21:49
von Muirne
David hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 20:44 Es gingen wohl schon Spenden für den Wiederaufbau des Affenhauses ein. Vielleicht sollte man diese Tragödie einfach zum Anlass nehmen, auf ein Affenhaus zu verzichten. Die Tiere gehören in die freie Natur. Aber ich halte generell nichts von Zoos...
+1

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 21:59
von Ara
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 § 306d StGB?
(-) da drei mögliche Verursacher und es nach Rsp. und hM keine Nebentäterschaft bei der Fahrlässigkeit gibt, alle drei straffrei, da nicht feststellbar ist, welche Laterne den Brand verursacht hat.

§ 306f StGB liegt wohl auch net vor.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Freitag 3. Januar 2020, 10:01
von Blaumann
Dieses Himmelslaternenverbot kam bei mir im 1. StaatsEx im ÖffR ran. Ich glaube, ein Hochzeitpaar klagte auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ihre Feier.
Ara hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 21:59
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 § 306d StGB?
(-) da drei mögliche Verursacher und es nach Rsp. und hM keine Nebentäterschaft bei der Fahrlässigkeit gibt, alle drei straffrei, da nicht feststellbar ist, welche Laterne den Brand verursacht hat.

§ 306f StGB liegt wohl auch net vor.
Nicht unbedingt. Soweit sie die Aktion gemeinschaftlich organisiert haben sollten, könnte jede der Beschuldigten einen selbstständigen und zurechenbaren Verursachungsbeitrag zum Entstehen des Brandes gesetzt haben. Eine Beschuldigte hätte den Hauptbeitrag durch das Aufsteigenlassen des tatursächlichen Ballons geleistet, die beiden anderen einen Tatbeitrag durch eine Form der Mitwirkung.

Soweit nicht eindeutig feststellbar sein sollte, wer den Hauptbeitrag geleistet hat, wäre jede Beschuldigte für den ihr jeweils nachweisbaren Mitwirkungsbeitrag zu bestrafen.

@Mods Könnten wir die Diskussion bitte in das Fachforum StrafR auslagern?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Samstag 4. Januar 2020, 10:25
von Ara
Blaumann hat geschrieben: Freitag 3. Januar 2020, 10:01 Dieses Himmelslaternenverbot kam bei mir im 1. StaatsEx im ÖffR ran. Ich glaube, ein Hochzeitpaar klagte auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ihre Feier.
Ara hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 21:59
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 2. Januar 2020, 13:36 § 306d StGB?
(-) da drei mögliche Verursacher und es nach Rsp. und hM keine Nebentäterschaft bei der Fahrlässigkeit gibt, alle drei straffrei, da nicht feststellbar ist, welche Laterne den Brand verursacht hat.

§ 306f StGB liegt wohl auch net vor.
Nicht unbedingt. Soweit sie die Aktion gemeinschaftlich organisiert haben sollten, könnte jede der Beschuldigten einen selbstständigen und zurechenbaren Verursachungsbeitrag zum Entstehen des Brandes gesetzt haben. Eine Beschuldigte hätte den Hauptbeitrag durch das Aufsteigenlassen des tatursächlichen Ballons geleistet, die beiden anderen einen Tatbeitrag durch eine Form der Mitwirkung.

Soweit nicht eindeutig feststellbar sein sollte, wer den Hauptbeitrag geleistet hat, wäre jede Beschuldigte für den ihr jeweils nachweisbaren Mitwirkungsbeitrag zu bestrafen.

@Mods Könnten wir die Diskussion bitte in das Fachforum StrafR auslagern?
Das kommt natürlich auf das Einlassungsverhalten der Beschuldigten an. Ein typischer Fall wo sich schweigen aber wohl auszahlen würde. Aber stimmt, sofern raus kommt, dass die Mutter zB die Himmelslaternen verteilt hat, könnte darin schon ein Fahrlässigkeitsvorwurf erblickt werden.

Im Endeffekt stellt sich hier aber ja auch wieder die Frage, wie weit hier eine strafrechtliche Sanktion überhaupt Sinn ergibt. Ich las mittlerweile, dass gegen die Verursacher sogar schon Drohungen ausgesprochen wurde. Ich denke der größte Teil der Bevölkerung hätte sich keine Gedanken gemacht, ob man Himmelslaternen die auf Amazon frei verkäuflich möglicherweise nicht aufsteigen lassen dürfte. Insbesondere, weil es ja in den meisten Bundesländern erst rund 10 Jahre verboten ist.