Hi zusammen,
hat jemand Erfahrungswerte, ob und wie wichtig ZPO II in der mündlichen Prüfung des zweiten Examens sein kann? Insbesondere in NRW?
Aktenvorträge sind dazu wahrscheinlich eher nicht zu erwarten, oder? Aber hat jemand eine vertiefte Prüfung im zivilrechtlichen Prüfungsgespräch erlebt?
Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
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Re: Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
Ja, habe ich schon erlebt (wobei das nicht NRW betraf).
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Re: Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
Auch hier (ebenfalls nicht NRW) schon erlebt. Gelegentlich als Einstieg oder kurze Abschweifung, aber einmal auch als Hauptgegenstand der Prüfung.
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Re: Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
In meiner mündlichen kam etwas Zwangsvollstreckung dran, allerdings nichts, was man sinnvoll lernen kann. Ging eher ums Verständnis (damals: Vollstreckung eines Freistellungsanspruchs).
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Re: Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
In meiner Mündlichen kam Zwangsvollstreckungsrecht als alleiniger Prüfungsgegenstand - allerdings war aus den Protokollen erkennbar, dass das bei dem Prüfer denkbar ist. Es ging überwiegend aber nicht um klausurtypische Fragen sondern eher um die praktische Seite der Zwangsvollstreckung.
Re: Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
Ich habe schon mehrere Originalvorträge gesehen, die schwerpunktmäßig im ZVR spielten.
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Re: Zwangsvollstreckungsrecht im mündlichen 2. Examen
Bei mir (NRW) wurde zum Mops Edda gefragt, als das gerade aktuell war. Man kam aber schnell ins materielle