Vorbereitung für mündliche

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Halbbefriedigend
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

Brainiac hat geschrieben: Freitag 24. Januar 2020, 14:44 Erstgutachter = DV?

Was spricht im Übrigen dagegen, bei deinem Betreuer/dessen Sekretärin/Mitarbeitern nachzufragen?
Ja Erstgutachter ist der DV...also gehe ich stark davon aus, noch liegen die Gutachten nicht vor. :-k

Stimmt natürlich, das wär die einfachste Variante. Ich dachte nur ich frag lieber erstmal hier nach, um der Gefahr zu entgehen, wegen irgendwelchen offensichtlichen Banalitäten den Betreuer aufzusuchen.
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Tibor
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Tibor »

"Ach, bevor sie das Erstgutachten verfassen und sich über die Note Gedanken machen wollte ich noch anfragen, in welchem Lokal ich danach für uns einen Tisch reservieren kann. Würde ihnen das Vendome in Bergisch Gladbach, oder die Überfahrt von Christian Jürgens in Rottach-Egern oder lieber das Aqua in Wolfsburg zusagen? Leider ist die Schwarzwaldstube gerade abgebrannt, das kommt nicht in Betracht. Ihre Frau ist natürlich auch eingeladen, Fahrt- und Übernachtungskosten trägt mein Vater, den Doktor mach ich ja nur für ihn. Ich freue mich auf ihre Auswahl und das Gutachten. Herzliche Grüße"
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

Tibor hat geschrieben: Freitag 24. Januar 2020, 15:36 "Ach, bevor sie das Erstgutachten verfassen und sich über die Note Gedanken machen wollte ich noch anfragen, in welchem Lokal ich danach für uns einen Tisch reservieren kann. Würde ihnen das Vendome in Bergisch Gladbach, oder die Überfahrt von Christian Jürgens in Rottach-Egern oder lieber das Aqua in Wolfsburg zusagen? Leider ist die Schwarzwaldstube gerade abgebrannt, das kommt nicht in Betracht. Ihre Frau ist natürlich auch eingeladen, Fahrt- und Übernachtungskosten trägt mein Vater, den Doktor mach ich ja nur für ihn. Ich freue mich auf ihre Auswahl und das Gutachten. Herzliche Grüße"
Sehr gut :D :lmao:
sai
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von sai »

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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

Noch eine (Grundsatz?)Frage: Wie steht ihr zur Ausstellung einer vorläufigen Promotionsurkunde? Macht man sowas?...Kann sich ja doch noch ziehen dann bis die Bücher mal gedruckt sind usw.
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scndbesthand
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von scndbesthand »

Halbbefriedigend hat geschrieben:Noch eine (Grundsatz?)Frage: Wie steht ihr zur Ausstellung einer vorläufigen Promotionsurkunde? Macht man sowas?...Kann sich ja doch noch ziehen dann bis die Bücher mal gedruckt sind usw.
Macht hier gefühlt jeder und war auch kein Problem. Hat das Dekanat sogar netterweise vorab per Email geschickt.
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Tibor
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Tibor »

Ist keine vorläufige Promotionsurkunde, sondern eine vorläufige Titelführungserlaubnis. Das gibt es nur, wenn die PromO das vorsieht.
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

scndbesthand hat geschrieben: Montag 27. Januar 2020, 16:42
Halbbefriedigend hat geschrieben:Noch eine (Grundsatz?)Frage: Wie steht ihr zur Ausstellung einer vorläufigen Promotionsurkunde? Macht man sowas?...Kann sich ja doch noch ziehen dann bis die Bücher mal gedruckt sind usw.
Macht hier gefühlt jeder und war auch kein Problem. Hat das Dekanat sogar netterweise vorab per Email geschickt.
OK, gut zu wissen. Ist das Dokument dann auch schon ausreichend, um es den entsprechenden Stellen zu kommen zu lassen, oder wartet man damit, bis die Promotionsurkunde da is?
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Kasimir »

Halbbefriedigend hat geschrieben: Dienstag 28. Januar 2020, 14:00
scndbesthand hat geschrieben: Montag 27. Januar 2020, 16:42
Halbbefriedigend hat geschrieben:Noch eine (Grundsatz?)Frage: Wie steht ihr zur Ausstellung einer vorläufigen Promotionsurkunde? Macht man sowas?...Kann sich ja doch noch ziehen dann bis die Bücher mal gedruckt sind usw.
Macht hier gefühlt jeder und war auch kein Problem. Hat das Dekanat sogar netterweise vorab per Email geschickt.
OK, gut zu wissen. Ist das Dokument dann auch schon ausreichend, um es den entsprechenden Stellen zu kommen zu lassen, oder wartet man damit, bis die Promotionsurkunde da is?
Was sind denn "entsprechende Stellen"? Ich habe meine Promotionsurkunde noch nirgendwo benötigt. Den Dr.-Titel im Personalausweis/Pass/Anwaltsausweis etc. eintragen zu lassen ist doch ziemlich peinlich. Es geht doch nur darum, ob man ihm im beruflichen Kontext führen darf.
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

Findest du? Also im Anwaltsausweis find ich das schon angebracht, im Perso auch. Oder in der Krankenversicherungskarte...Ich würd zwar jetz nich extra nen neuen Ausweis beantragen, aber wenn der alte abgelaufen is und ein neuer ansteht, spräche meiner Meinung nach nix dagegen. Ans Klingelschild würd ich ihn nich anführen, oder bei Amazon, o.Ä.

Aber mal angenommen ich will das der Krankenversicherung mitteilen...Wie läuft das in der Praxis ab? Ruf ich an und sag: "ach übrigens, ich bin jetz Dr.", oder muss ich denen die Promotionsurkunde vorlegen? Oder für den Personalausweis?...Also kann ich mich letztlich (jedenfalls theoretisch) schon mit der Berechtigung zur vorläufigen Titelführung an die entsprechenden Stellen wenden, oder erst wenn ich die Urkunde hab?
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

Kasimir hat geschrieben: Dienstag 28. Januar 2020, 14:32
Halbbefriedigend hat geschrieben: Dienstag 28. Januar 2020, 14:00
scndbesthand hat geschrieben: Montag 27. Januar 2020, 16:42
Halbbefriedigend hat geschrieben:Noch eine (Grundsatz?)Frage: Wie steht ihr zur Ausstellung einer vorläufigen Promotionsurkunde? Macht man sowas?...Kann sich ja doch noch ziehen dann bis die Bücher mal gedruckt sind usw.
Macht hier gefühlt jeder und war auch kein Problem. Hat das Dekanat sogar netterweise vorab per Email geschickt.
OK, gut zu wissen. Ist das Dokument dann auch schon ausreichend, um es den entsprechenden Stellen zu kommen zu lassen, oder wartet man damit, bis die Promotionsurkunde da is?
im beruflichen Kontext führen darf.
Unter Kollegen ist es doch eh üblich sich nich "Dr. XX" zu nennen...Summa summarum wird der Dr. nirgends erwähnt und man kann ihn sich gleich sparen :) :D
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Kasimir »

Halbbefriedigend hat geschrieben: Dienstag 28. Januar 2020, 14:58 Findest du? Also im Anwaltsausweis find ich das schon angebracht, im Perso auch. Oder in der Krankenversicherungskarte...Ich würd zwar jetz nich extra nen neuen Ausweis beantragen, aber wenn der alte abgelaufen is und ein neuer ansteht, spräche meiner Meinung nach nix dagegen. Ans Klingelschild würd ich ihn nich anführen, oder bei Amazon, o.Ä.

Aber mal angenommen ich will das der Krankenversicherung mitteilen...Wie läuft das in der Praxis ab? Ruf ich an und sag: "ach übrigens, ich bin jetz Dr.", oder muss ich denen die Promotionsurkunde vorlegen? Oder für den Personalausweis?...Also kann ich mich letztlich (jedenfalls theoretisch) schon mit der Berechtigung zur vorläufigen Titelführung an die entsprechenden Stellen wenden, oder erst wenn ich die Urkunde hab?
Du kannst gerne mal bei der Krankenkasse anrufen und sagen, dass du jetzt "Herr Dr." bist. Lachen ist gesund. Auch für Krankenkassenmitarbeiter(innen).
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von Halbbefriedigend »

Im Kern versteh ich dich natürlich. Meine Aussage war auch etwas überspitzt dargestellt. Und es ist immer ein schmaler Grat zwischen "Eitler Tropf" und "Ehre wem Ehre gebührt" (um es wieder überspitzt zu formulieren). Aber ich finds prinzipiell nicht verkehrt, den Dr. in der Versichertenkarte gespeichert zu haben, so dass er bei den entsprechenden Ärzten, zu denen man geht, bekannt wird.

Aber mir gehts auch gar nicht um eine spezielle Institution, sondern vielmehr um die generelle Frage:

-Ich will den Dr. in meinen Personalausweis haben -> Geh ich zur hiesigen Kommunalverwaltung und sag das denen einfach, oder legt man dafür die Urkunde vor?

-Das gleiche für den Arbeitgeber -> Sag ich dem Chef einfach: "Ach bevor ichs vergess, ich bin jetz Dr.", oder legt man da auch die Urkunde vor?...Es wird sicherlich Institutionen geben, in denen man evtl sogar verpflichtet sein könnte, etwaige Änderungen anzugeben.

=> Und in der Folge, falls man eine Urkunde dafür braucht, reicht dann auch schon die Erlaubnis der vorläufigen Titelführung, oder wartet man bis die PromUrkunde da is?

Falls das dumme Fragen sind, ok...aber ich weiß tatsächlich nicht, wie man das in der Praxis handled.
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von OJ1988 »

Du kannst davon ausgehen, dass dein Doktortitel auf dem Bürgeramt nicht einfach auf Zuruf im Perso eingetragen wird. Also ja, dafür wird man die Promotionsurkunde vermutlich brauchen. Zur Peinlichkeit des Eintragenlassens im Perso s.o. ;)
sai
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Re: Vorbereitung für mündliche

Beitrag von sai »

Ich verstehe wirklich nicht, was daran peinlich sein sollte, den Dr. im Perso eintragen zu lassen.
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