Wer ist Klagepartei

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Musti
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Wer ist Klagepartei

Beitrag von Musti »

Hallo zusammen,

habe noch wenig Berufserfahrung, daher die Frage:

Mandant war gestern bei mir, hat im Internet eine Dusche zum Selbsteinbau bestellt, welche aber defekt ist. Vollmacht hat er bei mir unterschrieben. Ich möchte jetzt den Rücktritt erklären, Mandant hatte bereits Frist gesetzt.

Ist allein er Klagepartei oder er zusammen mit der Frau? Die Bestellung hat er in seinem Namen getätigt. Dusche ist natürlich im gemeinsamen Haushalt.

Danke
Dike
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Dike »

Was denn nun Rücktritt oder Klage?
Frag lieber den Mandanten noch, wie viele Leute die Dusche regelmäßig nutzen.
Auch die Anzahl der duschenden Gäste muss man berücksichtigen.
Da hast du dir aber einen komplizierten Fall an Land gezogen. :lmao:
Musti
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Musti »

Ich möchte zunächst den Rücktritt unter Fristsetzung an die Gegner erklären.

Nach Fristablauf Klage erheben.

Ich will nichts falsch machen, daher die Frage. Wer ist nun Kläger? Der Ehemann oder die Eheleute?
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Tibor
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Tibor »

Wer will was von wem woraus?

Ist die Dusche eingebaut? Rückbaukosten? Schadensersatz? 1357?
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Musti
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Musti »

Mandant hat die Dusche bei einem Internethändler gekauft. Zum Selbsteinbau. Er hat die Dusche bereits eingebaut. Reiner Kaufvertrag. Die Dusche funktioniert aber nicht einwandfrei. Die gelieferten Teile sind defekt.

Fristsetzungen blieben erfolglos.

Ich möchte nun im ersten Schritt den Rücktritt erklären, ggf. nach Fristablauf Klage erheben Rückzahlung KP Zug um Zug Rückbau und Abholen der Dusche. Kann ich nur im Namen des Ehemannes vorgehen? Kaufvertrag hat der Ehemann im eigenen Namen abgeschlossen.

Eingebaut hat der Ehemann die Dusche selber. Werde aber verlangen, dass nach Rücktritt das Unternehmen es wieder ausbauen muss und mitnehmen muss.

So zumindest meine Überlegung.
stilzchenrumpel
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von stilzchenrumpel »

Du hast einen Kaufvertrag zwischen dem Mann und dem Händler. Inwiefern soll denn die Frau in dieses Vertragsverhältnis einbezogen worden sein? Du machst ja vertragliche Rechte geltend.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Musti
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Musti »

Weil die Dusche für den gemeinsamen Haushalt bestellt wurde? § 1357 BGB?

Das war meine Überlegung. Aber Kaufvertrag wurde durch Ehemann abgeschlossen und die bisherige Korrespondenz auch ausschließlich über ihn geführt.
Kasimir
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Kasimir »

Was ist denn das Ziel des Mandanten und lässt sich dies mit einem Rücktritt erreichen? Und ist es nach dem Einbau sachenrechtlich noch möglich?
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Tibor
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Tibor »

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Musti
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Musti »

Den 439 Abs. 3 BGB kannte ich nicht. Gut zu wissen.

Der Käufer hat die Dusche eingebaut bei sich zu Hause. Diese ist aber defekt. Fristen zur Nacherfüllung blieben erfolglos. Nun meint er, er möchte zurücktreten. Die Dusche könne der Verkäufer ausbauen und mitnehmen.
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Tibor »

Musti hat geschrieben:Den 439 Abs. 3 BGB kannte ich nicht. Gut zu wissen.
Beste Voraussetzungen für die Mandatsannahme, wenn man das geltende Recht nicht kennt.
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Kasimir »

Musti hat geschrieben:Den 439 Abs. 3 BGB kannte ich nicht. Gut zu wissen.

Der Käufer hat die Dusche eingebaut bei sich zu Hause. Diese ist aber defekt. Fristen zur Nacherfüllung blieben erfolglos. Nun meint er, er möchte zurücktreten. Die Dusche könne der Verkäufer ausbauen und mitnehmen.
Kein Mandant kommt doch einfach so und will zurücktreten. Als Anwalt musst du mit dem Mandanten doch auch die Folgen und Alternativen eines Rücktritts besprechen. Wie ist denn die Solvenzsituation des Verkäufersy Und hast du geprüft, ob dein Mandant ggf. verpflichtet ist in Folge des Rücktritts die Dusche selbst auszubauen?
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Musti »

Der Mandant hat eine Fertigdusche im Internet bestellt. Dieser wurde geliefert. Mandant hat diese eingebaut. Aber einige Teile waren defekt. Mandant hat Frist zur Neulieferung gesezt. Verkäufer reagierte nicht. Mandant kam zu mir und meinte, er wolle am liebsten die Dusche zurückgeben. Verkäufer solle die Dusche selber abbauen und mitnehmen.
Schuldet der Verkäufer auch den Ausbau? Ist der 439 Abs. 3 BGB (Danke Tibor) auch auf den Rücktritt anwendbar? Wer trägt die Transportkosten?
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Kasimir »

Musti hat geschrieben:Der Mandant hat eine Fertigdusche im Internet bestellt. Dieser wurde geliefert. Mandant hat diese eingebaut. Aber einige Teile waren defekt. Mandant hat Frist zur Neulieferung gesezt. Verkäufer reagierte nicht. Mandant kam zu mir und meinte, er wolle am liebsten die Dusche zurückgeben. Verkäufer solle die Dusche selber abbauen und mitnehmen.
Schuldet der Verkäufer auch den Ausbau? Ist der 439 Abs. 3 BGB (Danke Tibor) auch auf den Rücktritt anwendbar? Wer trägt die Transportkosten?
Dann subsumier doch mal.
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Re: Wer ist Klagepartei

Beitrag von Tibor »

Musti hat geschrieben: Montag 27. Januar 2020, 08:23 Ist der 439 Abs. 3 BGB auch auf den Rücktritt anwendbar?
Guckst du bspw. JuS 2017, 1150, 1154; AcP 2018, 865 oder BauR 2018, 305.
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