Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Moderator: Verwaltung
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Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Liebe Leute,
bislang war ich sporadisch stiller Mitleser in diesem Forum, habe aber nunmehr eine Frage, die ich mir selbst nicht beantworten kann bzw. für welche Einschätzungen/Erfahrungsberichte hilfreich wären. Kurz gefasst lautet die Frage, ab wann man sich aus dem Referendariat heraus bei einer Kanzlei für den Berufseinstieg bewerben sollte/kann? – da ich den Bewerbungsprozess gerne so früh wie möglich starten wollen würde, um konkret für danach planen zu können.
Zum Hintergrund: Ich beginne nun mit der Anwaltsstation und habe in der Wahlstation eine Auslandsstage bei einer weiteren Kanzlei vorgesehen. Zum Berufseinstieg würde ich allerdings gerne aus privaten Gründen in eine andere (bestimmte) Stadt ziehen, in der die bisherigen Ausbilder nicht als Arbeitgeber in Frage kommen; potentielle Arbeitgeber (nur Kanzleien mit der Maßgabe "vorzugswürdig Prädikat" u.ä.) habe ich bereits im Visier, ich würde allerdings ungern warten wollen, bis ich meine Examensergebnisse schwarz auf weiß habe, da:
1. ich gerne vorher schon Sicherheit haben möchte, wo die Reise danach hingeht.
2. ich der Ansicht bin, dass ich mich durch das zweite Examen eigentlich nur verschlechtern kann (bislang 1. Examen mit Prädikat "gut", Promotion mit Auszeichnung u.a.) und mangels ausreichend Zeit zur Vorbereitung aufgrund anderer Verpflichtungen eine Verschlechterung sicher sein dürfte; ich aber davon ausgehe, dass ein "befriedigend" drin sein sollte.
Erschwerend kommt hinzu, dass ich, da Wahlstation im Ausland, in dieser Zeit keine persönlichen Vorstellungsgespräche wahrnehmen können werde (das aber auch für meinen Eindruck gerne tun würde und nicht nur ein Skype-Telefonat wahrnehmen würde), meine Bewerbung also bereits zum Ende der Anwaltsstation, d.h. spätestens kurz vor den Klausuren eingereicht werden müsste. Das bedeutete dann aber 5-6 oder mehr Monate vor Berufseinstieg; wenn es nach mir ginge, würde ich mich gerne auch noch einige Zeit vor den Klausuren bewerben, um nicht unnötig Trubel reinzubringen, also sagen wir 8-9 Monate vor Berufseinstieg.
Mir ist bewusst, dass das doch schon sehr weit im Voraus ist. Haltet Ihr es dennoch für realistisch, bereits Bewerbungsgespräche führen und eventuell bereits mit Zusagen rechnen zu können? Auch bin ich mir im Klaren, dass die anwaltliche Befähigung wohl insbesondere auch von der Note des zweiten Examens abhängig sein wird, ich denke aber (ohne jetzt vermessen klingen zu wollen), dass ich eine schlechtere Note durch weitere Spezifika im Lebenslauf ausgleichen werden kann. Und ich weiß ebenfalls, dass ich damit in einer vorteilhaften Lage bin; mir geht es einzig darum, so früh wie möglich alles festzumachen.
Beste Grüße und vielen Dank für Eure Einschätzungen!
bislang war ich sporadisch stiller Mitleser in diesem Forum, habe aber nunmehr eine Frage, die ich mir selbst nicht beantworten kann bzw. für welche Einschätzungen/Erfahrungsberichte hilfreich wären. Kurz gefasst lautet die Frage, ab wann man sich aus dem Referendariat heraus bei einer Kanzlei für den Berufseinstieg bewerben sollte/kann? – da ich den Bewerbungsprozess gerne so früh wie möglich starten wollen würde, um konkret für danach planen zu können.
Zum Hintergrund: Ich beginne nun mit der Anwaltsstation und habe in der Wahlstation eine Auslandsstage bei einer weiteren Kanzlei vorgesehen. Zum Berufseinstieg würde ich allerdings gerne aus privaten Gründen in eine andere (bestimmte) Stadt ziehen, in der die bisherigen Ausbilder nicht als Arbeitgeber in Frage kommen; potentielle Arbeitgeber (nur Kanzleien mit der Maßgabe "vorzugswürdig Prädikat" u.ä.) habe ich bereits im Visier, ich würde allerdings ungern warten wollen, bis ich meine Examensergebnisse schwarz auf weiß habe, da:
1. ich gerne vorher schon Sicherheit haben möchte, wo die Reise danach hingeht.
2. ich der Ansicht bin, dass ich mich durch das zweite Examen eigentlich nur verschlechtern kann (bislang 1. Examen mit Prädikat "gut", Promotion mit Auszeichnung u.a.) und mangels ausreichend Zeit zur Vorbereitung aufgrund anderer Verpflichtungen eine Verschlechterung sicher sein dürfte; ich aber davon ausgehe, dass ein "befriedigend" drin sein sollte.
Erschwerend kommt hinzu, dass ich, da Wahlstation im Ausland, in dieser Zeit keine persönlichen Vorstellungsgespräche wahrnehmen können werde (das aber auch für meinen Eindruck gerne tun würde und nicht nur ein Skype-Telefonat wahrnehmen würde), meine Bewerbung also bereits zum Ende der Anwaltsstation, d.h. spätestens kurz vor den Klausuren eingereicht werden müsste. Das bedeutete dann aber 5-6 oder mehr Monate vor Berufseinstieg; wenn es nach mir ginge, würde ich mich gerne auch noch einige Zeit vor den Klausuren bewerben, um nicht unnötig Trubel reinzubringen, also sagen wir 8-9 Monate vor Berufseinstieg.
Mir ist bewusst, dass das doch schon sehr weit im Voraus ist. Haltet Ihr es dennoch für realistisch, bereits Bewerbungsgespräche führen und eventuell bereits mit Zusagen rechnen zu können? Auch bin ich mir im Klaren, dass die anwaltliche Befähigung wohl insbesondere auch von der Note des zweiten Examens abhängig sein wird, ich denke aber (ohne jetzt vermessen klingen zu wollen), dass ich eine schlechtere Note durch weitere Spezifika im Lebenslauf ausgleichen werden kann. Und ich weiß ebenfalls, dass ich damit in einer vorteilhaften Lage bin; mir geht es einzig darum, so früh wie möglich alles festzumachen.
Beste Grüße und vielen Dank für Eure Einschätzungen!
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ich halte es für unklug, sich ohne die Note im zweiten Examen zu bewerben. Die Note ist für die Kanzleien wichtig und eine solche Bewerbung im halbfertigen Zustand stiehlt nur Zeit. Im schlimmsten Fall bekommst du allein deshalb eine Absage.
Ich würde auf dieser Basis kein Angebot machen; allenfalls einem Referendar, den ich schon gut kenne und mit einer informellen Ansage, was die Mindestnote ist, die er erreichen sollte.
Starte den Bewerbungsprozess nach dem Examen. Mit Kanzleien, die du aus der Station/Nebentätigkeit etc. kennst, kannst du natürlich gefahrlos vorher reden.
Ich würde auf dieser Basis kein Angebot machen; allenfalls einem Referendar, den ich schon gut kenne und mit einer informellen Ansage, was die Mindestnote ist, die er erreichen sollte.
Starte den Bewerbungsprozess nach dem Examen. Mit Kanzleien, die du aus der Station/Nebentätigkeit etc. kennst, kannst du natürlich gefahrlos vorher reden.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ich hörte von mehreren Ref-Kolleg*innen, dass ihnen Angebote vor den Klausuren unter Vorbehalt gemacht wurden, allerdings in der jeweiligen GK, wo sie die Anwaltsstation hatten.
Am klügsten scheint mir, du fragst unverbindlich nach bei den Kanzleien, die infrage kommen.
Echte GKs, wo in der Regel mehrere Gespräche stattfinden, werden dich ggf. nach einem Skype-Interview sogar einfliegen, wenn die Einstellung realistisch genug für die Kosten scheint. Egal wie gut du bist, dein Einstiegsgehalt wirst du höchstwahrscheinlich im ersten Jahr nicht einbringen, da machen 1000 Euro für zwei Tickets auch nichts mehr aus.
Ich selbst habe mich mit den schriftlichen Noten beworben, also eher spät. Aber so gesehen früh genug, da zwischen Wahlstation und mdl. Prüfung meist noch ein paar Wochen liegen.
Am klügsten scheint mir, du fragst unverbindlich nach bei den Kanzleien, die infrage kommen.
Echte GKs, wo in der Regel mehrere Gespräche stattfinden, werden dich ggf. nach einem Skype-Interview sogar einfliegen, wenn die Einstellung realistisch genug für die Kosten scheint. Egal wie gut du bist, dein Einstiegsgehalt wirst du höchstwahrscheinlich im ersten Jahr nicht einbringen, da machen 1000 Euro für zwei Tickets auch nichts mehr aus.
Ich selbst habe mich mit den schriftlichen Noten beworben, also eher spät. Aber so gesehen früh genug, da zwischen Wahlstation und mdl. Prüfung meist noch ein paar Wochen liegen.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Es dürfte sinnvoller sein, die Zeit und Energie in die Vorbereitung auf das 2. Examen zu stecken, als sich auch noch mit Bewerbungen in einer anderen Stadt zu beschäftigen, die wohl aus den von Kasimir genannten Gründen allenfalls mittelmäßig erfolgreich sein dürften.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Kenne es aus dem Bekanntenkreis so, dass Bewerbern Angebote gemacht wurden, für den Fall, dass man im 2. Examen mindestens so und so viele Punkte erreicht. Die waren allerdings aus Stationen “von Person bekannt“' (und brachten sonst auch ähnliche Kriterien mit wie der TE). Ich würde mit offenen Karten spielen und fragen, ob dieses Vorgehen möglich ist, wenn man sich nicht schon als Referendar in einer Station bewährt hat und falls ja, wo die Untergrenze liegt.
Interessant wäre, zu erfahren, ob dir auch vorbehaltlose Angebote gemacht werden.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Immer wieder erstaunlich, auf was für Scheißideen die Examensangst die Leute bringt.
@TE
Gib dir halt mal n bisschen Mühe, anstatt dir Notfallpläne für's Verkacken zurecht zu legen!
@TE
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Würde ich auch so sehen. Insbesondere der zweite Satz. Wenn du dort bereits "bekannt und bewährt" bist, dann kann man sein Interesse ruhig schon vor dem Examen adressieren. Das haben viele Kollegen und ich ebenfalls auch so gemacht, im Grunde ging es dann nur noch darum im Examen nicht ganz abzuschmieren und insofern war das auch eine nette "Sicherheit". (Wobei natürlich auf einem anderen Blatt steht, was von der Zusage noch übrig geblieben wäre, wenn ich wirklich mit "ausreichend" oder so rausgegangen wäre.)Kasimir hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Januar 2020, 22:30 Ich halte es für unklug, sich ohne die Note im zweiten Examen zu bewerben. Die Note ist für die Kanzleien wichtig und eine solche Bewerbung im halbfertigen Zustand stiehlt nur Zeit. Im schlimmsten Fall bekommst du allein deshalb eine Absage.
Ich würde auf dieser Basis kein Angebot machen; allenfalls einem Referendar, den ich schon gut kenne und mit einer informellen Ansage, was die Mindestnote ist, die er erreichen sollte.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ich glaube ebenfalls nicht, dass du dir wirklich die Sicherheit verschaffen kannst, die du dir da wünschst. Entweder reicht ein befriedigend, dann reicht es genauso nach den schriftlichen Noten noch oder es reicht eben nicht, dann weißt du aber auch nur genauso viel wie vorher, denn deine Noten hast du einfach noch nicht. Ich sehe den großen Gewinn nicht, denn ich denke, in die meisten Kanzleien wird man dich auch mit einem befriedigend einladen. Einen Arbeitsvertrag bzw. einen Blankoscheck wirst du soweit im Voraus nur aufgrund des Geprächs eher nicht unterschreiben. Falls doch, berichten.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Außerdem: Die Leute sind doch auch nicht blöd und werden deine Motivation erkennen. Du wirst niemanden damit "austricksen". Jeder weiß, dass es runter gehen kann. Angst ist selten ein guter Ratgeber.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Genau. Zudem: Will man jemanden, der glaubt, sich mit derartigen Taschenspielertricks einen Vorteil zu verschaffen, als Anwalt einstellen? Eher nein.Muirne hat geschrieben:Außerdem: Die Leute sind doch auch nicht blöd und werden deine Motivation erkennen. Du wirst niemanden damit "austricksen". Jeder weiß, dass es runter gehen kann. Angst ist selten ein guter Ratgeber.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Kasimir (seinen Zwicker zurecht rückend, den Bewerber skeptisch musternd): "Herr Doktor Irratio, ich habe den Verdacht, daß Sie sich nur bei uns bewerben, weil Ihnen die Muffe vor der großen Staatsprüfung geht?"Kasimir hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Januar 2020, 22:59Genau. Zudem: Will man jemanden, der glaubt, sich mit derartigen Taschenspielertricks einen Vorteil zu verschaffen, als Anwalt einstellen? Eher nein.Muirne hat geschrieben:Außerdem: Die Leute sind doch auch nicht blöd und werden deine Motivation erkennen. Du wirst niemanden damit "austricksen". Jeder weiß, dass es runter gehen kann. Angst ist selten ein guter Ratgeber.
Irratio (erbleichend): "Nein, nein...ich äh..."
Kasimir (in scharfem Ton): "Ihnen ist schon klar, daß wir eine Rechtsanwaltskanzlei von gutem Rufe sind und kein Freudenhaus?"
[Schwarz-Weiß-Aufnahme endet.]
Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ich kenne schon Fälle, in denen Leute vor den Noten (quasi-)feste Angebote hatten, auch ohne "Mindespunktzahl" im Zweiten. Das war aber stets nur nach erfolgreicher Anwaltsstation im Ref.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ja, ich auch. Sogar mit Arbeitsvertrag. Aber nicht aufgrund eines Bewerbungsgesprächs. Und keine GK darunter. Quasi fest ist auch dehnbar.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:29 Ich kenne schon Fälle, in denen Leute vor den Noten (quasi-)feste Angebote hatten, auch ohne "Mindespunktzahl" im Zweiten. Das war aber stets nur nach erfolgreicher Anwaltsstation im Ref.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ich denke, mit guter schriftlicher Vornote (so ab 7,5-8 Punkten in den Klausuren) sollte eine Bewerbung und ein Arbeitsvertragsangebot auch in GK möglich sein. In der mündlichen sollte es noch etwas hochgehen und Du bist wohl ziemlich sicher über 8 und in der Gesamtpunktzahl beider Examina ebenso gut aufgestellt (weit über den propagierten 18 aus 2). Vielen ist die Vornote insoweit als Indikator der juristischen Kompetenz ausreichend.
Aber vor den Klausurnoten ist eine Bewerbung wohl eher mit wenig Erfolgsaussichten behaftet.
Aber vor den Klausurnoten ist eine Bewerbung wohl eher mit wenig Erfolgsaussichten behaftet.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren (Bertold Brecht)
- Blaumann
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Mit Vornoten bewerben ist kein Problem. Kenne einige, die das so gemacht haben. Aber ab dem Punkt ist ja dann auch klar, wohin die Reise geht.
Sich in einem dermaßen notenfixierten Umfeld wie den GKs um die Zweitexamensnote herummogeln zu können, ist illusorisch.
Unterstellen wir mal kurz, dass sich eine GK oder ein vergleichbarer Arbeitgeber fände, der sich mit Blick auf die Erstexamensnote des TE dazu breitschlagen ließe, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.
Was genau hindert diesen Arbeitgeber dann, den TE in der Probezeit wieder vor die Tür zu setzen, wenn er die Notenerwartungen nicht erfüllt?
Sich in einem dermaßen notenfixierten Umfeld wie den GKs um die Zweitexamensnote herummogeln zu können, ist illusorisch.
Unterstellen wir mal kurz, dass sich eine GK oder ein vergleichbarer Arbeitgeber fände, der sich mit Blick auf die Erstexamensnote des TE dazu breitschlagen ließe, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.
Was genau hindert diesen Arbeitgeber dann, den TE in der Probezeit wieder vor die Tür zu setzen, wenn er die Notenerwartungen nicht erfüllt?