Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

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irratio irrationalis
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von irratio irrationalis »

Vielen Dank für Eure raschen und instruktiven Antworten, auf die ich summarisch eingehen will, wobei ich hoffe, dass sich jeder Kommentierende angesprochen fühlt... :)

Ich nehme mit, dass es wohl Konsens ist, dass eine solche Bewerbung sehr wenig bis keine Aussicht auf Erfolg hätte; und man es maximal des Versuches wegen wagen könnte. Ich werde mir das nochmals durch den Kopf gehen lassen und berichte im Fall der Fälle über positive/negative Erfahrungen.

Ich sehe mich zur Klarstellung zu einer Anmerkung genötigt: Wenn ich auch zugegebenermaßen keine große Lust habe, mich auf das Examen vorzubereiten, leiten mich in der gestellten Frage ausschließlich persönliche Motive, auf deren Ausführung ich hier verzichte; ich sehe die vorgezogene Bewerbung daher nicht als Zeichen von Faulheit, sondern als Überlegung, die aufgrund Zeitmangels für die Vorbereitung nahelag. Ich will also auch niemanden aufs Ohr hauen oder hinters Licht führen. Meine Antwort auf die Frage, ob ich mich denn nur in Erwartung eines schlechten Ergebnisses jetzt schon bewerbe, würde also nie "Nein, nein...ich äh..." lauten. ;)

Die vorgeschlagene Option, in einer Kanzlei, in der man aus der Station bekannt ist, auf eine vorgezogene Zusage zu zielen, habe ich auch schon des Öfteren gehört, ist für mich aber auch keine Option, da der Stadtwechsel aus den gleichen persönlichen Motiven unausweichlich zu sein scheint; in dem Zusammenhang: Ich hatte gar bereits überlegt, eine Anwalts- oder Wahlstation noch in die entsprechende Stadt umzuplanen und dadurch die beschriebene Situation heraufzubeschwören, das aber aufgrund der perspektivisch sinnvollen und reizvollen Stationen in den Wind geschlagen.

Nach wie vor glaube ich aber, dass sich auch größere Kanzleien bereit wären, sich auf das Abenteuer einzulassen (btw: die Probezeit erfüllt wohl auch für die Kanzlei einen anderen Zweck und man wird sich in dieser wohl nicht mit Examensnoten, sondern mit Arbeitsergebnissen bewähren müssen). Ich sehe aber, dass die gleichen Gründe, die nun die mangelnde Vorbereitungszeit erklären, auch im Anschluss evtl. als Erklärung für eine schlechtere Examensnote dienen können.

Gleichwohl hätte ich eine Folgefrage zu Eurer Einschätzung und spinne Eure Anmerkungen mal ein wenig weiter: Unterstellt, eine vorgezogene Bewerbung ist aussichtslos, hätte man dann nicht gleichwohl mit einer (nur aufgrund der noch ausstehenden Examensnote) erfolglosen Bewerbung bereits einen Eindruck bei der Kanzlei hinterlassen, der dazu führt, dass man mit einem schlechteren Examensergebnis zum Gespräch geladen werden würde und, da bereits bekannt, größere Chancen auf eine Anstellung hätte, als wenn zuvor unbekannt? Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat? Ich weiß, die Juristerei hat ein merkwürdiges Verhältnis zu Noten, die werden aber auch im weiteren Berufsleben wenn nicht irrelevant, dann doch jedenfalls weit weniger bedeutend als zu Beginn.

Beste Grüße und nochmals vielen Dank für Eure Einschätzungen!
irratio
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von TedRemptation »

irratio irrationalis hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 15:54 Ich will also auch niemanden aufs Ohr hauen
Das dürfte auch sogar noch weniger Erfolgschancen haben, als der Versuch, jemanden übers Ohr zu hauen.

Ansonten: Du hast also im ersten Examen ein "gut" und noch dazu promoviert.

Ganz ehrlich, ich halte es in dem Fall für unproblematisch möglich, im zweiten Examen auch ohne Vorbereitung über 8 Pkt zu kommen. Das notwendige (materielle) Vorwissen solltest du haben. Die prozessualen Dinge sind mMn überschaubar. Aus meiner Sicht machst du dir einfach zu früh einen Kopf über Eventualitäten.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Sektnase »

Achim hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 14:50 Ich denke, mit guter schriftlicher Vornote (so ab 7,5-8 Punkten in den Klausuren) .

Gut ist ab 11.5!
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Muirne
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Muirne »

irratio irrationalis hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 15:54
Gleichwohl hätte ich eine Folgefrage zu Eurer Einschätzung und spinne Eure Anmerkungen mal ein wenig weiter: Unterstellt, eine vorgezogene Bewerbung ist aussichtslos, hätte man dann nicht gleichwohl mit einer (nur aufgrund der noch ausstehenden Examensnote) erfolglosen Bewerbung bereits einen Eindruck bei der Kanzlei hinterlassen, der dazu führt, dass man mit einem schlechteren Examensergebnis zum Gespräch geladen werden würde und, da bereits bekannt, größere Chancen auf eine Anstellung hätte, als wenn zuvor unbekannt? Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat? Ich weiß, die Juristerei hat ein merkwürdiges Verhältnis zu Noten, die werden aber auch im weiteren Berufsleben wenn nicht irrelevant, dann doch jedenfalls weit weniger bedeutend als zu Beginn.
Ich glaube das nicht. Entweder man wird dich erst gar nicht so früh für einen Job einladen (kann ich mir zumindest bei einzelnen Kanzleien vorstellen) oder man wird dich einladen und wenn die Note danach passt stellt man dich ein. Wenn sie aber nicht passt, stellt man dich nicht ein. Passt die Note, ohne, dass man dich in einem Bewerbungsgespräch kennengelernt hat, lädt man dich aber genauso ein und stellt dich ein. Es kostet alle nur mehr Zeit deine Bewerbung so weit im Voraus durchzuführen. Dich übrigens auch, wenn es jetzt - wider Erwarten - nur 5 Punkte werden.
Ich glaube, du überschätzt die Magie eines Bewerbungsgesprächs etwas. Du bist dadurch nicht in dem Sinne "bekannt". Das Gespräch allein wird keine harten Faktoren wettmachen, u.a. die Note im 2. Vielleicht reicht es der GK, wenn du mit 6,5 im 2. raus kommst, aber dann reicht es auch damit noch für ein Gespräch, in dem man dich zumindest mal anguckt. Es macht doch überhaupt keinen Sinn zu denken, deine Chancen stünden jetzt irgendwie besser, wenn noch niemand das ungewisse Ergebnis im 2. kennt. Das einzige, was sein kann, ist, dass man davon ausgeht, dass du es schon halbwegs ordentlich machen wirst und deshalb wirst du eingeladen. Wenn du dann aber objektiv unter die Schmerzgrenze kommst mit der Note, hilft dir das auch nichts. Die Probezeit kostet eine Kanzlei auch Geld. Man stellt da also niemanden ein, den man objektiv einfach ohnehin nicht haben will.
Du kannst das ja trotzdem machen und sicher auch mit einigem Recht davon ausgehen, dass es am Ende für dich reicht (das ist in deinem Fall ja auch durchaus recht wahrscheinlich). Aber der Sicherheitsaspekt wird mE nicht greifen. Allein der Zeitaspekt wäre noch relevant. Wenn du also partout nach den schriftlichen keine Bewerbungsgespräche führen kannst spräche dies dafür, es jetzt zu versuchen. Ansonsten spricht mE quasi nichts dafür.
Zuletzt geändert von Muirne am Freitag 31. Januar 2020, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von stilzchenrumpel »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 16:46
Achim hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 14:50 Ich denke, mit guter schriftlicher Vornote (so ab 7,5-8 Punkten in den Klausuren) .

Gut ist ab 11.5!
Alles unter einem bayerischen Gut ist freilich ohnehin allenfalls juristisches Unkraut.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Kroate »


stilzchenrumpel hat geschrieben:
Sektnase hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 16:46
Achim hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 14:50 Ich denke, mit guter schriftlicher Vornote (so ab 7,5-8 Punkten in den Klausuren) .

Gut ist ab 11.5!
Alles unter einem bayerischen Gut ist freilich ohnehin allenfalls juristisches Unkraut.
Das fängt dann analog zum bayerischen Prädikat bei 9 Punkten an?
Gelöschter Nutzer

Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nur ein kleiner Tipp am Rande (der sicherlich etwas beleidigend wirken mag):

Ich würde mich an deiner Stelle in Klausuren (aber auch in praktischen Arbeiten im Ref) etwas weniger schwülstig und weitschweifig ausdrücken. Das wirkt übertrieben, hochtrabend, für manchen sogar arrogant.

Jeder hat natürlich seinen eigenen Stil. Dennoch freuen sich die meisten Korrektoren nach meiner Erfahrung über kurze, prägnante, verständliche Sätze. Schachtelkonstruktionen und "stream of consciousness" sind eher weniger beliebt.

Z.B.:

"Die vorgeschlagene Option, in einer Kanzlei, in der man aus der Station bekannt ist, auf eine vorgezogene Zusage zu zielen, habe ich auch schon des Öfteren gehört, ist für mich aber auch keine Option, da der Stadtwechsel aus den gleichen persönlichen Motiven unausweichlich zu sein scheint; in dem Zusammenhang: Ich hatte gar bereits überlegt, eine Anwalts- oder Wahlstation noch in die entsprechende Stadt umzuplanen und dadurch die beschriebene Situation heraufzubeschwören, das aber aufgrund der perspektivisch sinnvollen und reizvollen Stationen in den Wind geschlagen."

Warum nicht stattdessen einfach bspw.:

Ich hatte selbst schon häufiger überlegt, doch noch eine Anwalts- oder Wahlstation in eine anderen Stadt zu verlegen, um dort bereits Kontakte zu knüpfen. Das kam für mich aber aus persönlichen Gründen letztlich nicht in Betracht. Die anderen Stationen erschienen mir reizvoller.

Ähnlich auch:

"Ich sehe mich zur Klarstellung zu einer Anmerkung genötigt: Wenn ich auch zugegebenermaßen keine große Lust habe, mich auf das Examen vorzubereiten, leiten mich in der gestellten Frage ausschließlich persönliche Motive, auf deren Ausführung ich hier verzichte; ich sehe die vorgezogene Bewerbung daher nicht als Zeichen von Faulheit, sondern als Überlegung, die aufgrund Zeitmangels für die Vorbereitung nahelag."

"Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat?"
irratio irrationalis
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von irratio irrationalis »

TedRemptation hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 16:36
irratio irrationalis hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 15:54 Ich will also auch niemanden aufs Ohr hauen
Das dürfte auch sogar noch weniger Erfolgschancen haben, als der Versuch, jemanden übers Ohr zu hauen.

Ansonten: Du hast also im ersten Examen ein "gut" und noch dazu promoviert.

Ganz ehrlich, ich halte es in dem Fall für unproblematisch möglich, im zweiten Examen auch ohne Vorbereitung über 8 Pkt zu kommen. Das notwendige (materielle) Vorwissen solltest du haben. Die prozessualen Dinge sind mMn überschaubar. Aus meiner Sicht machst du dir einfach zu früh einen Kopf über Eventualitäten.
Das ist in der Tat gut möglich; man bleibt eben wohl immer Getriebener der juristischen Notengebung. :)
irratio irrationalis
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von irratio irrationalis »

Muirne hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 16:50
irratio irrationalis hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 15:54
Gleichwohl hätte ich eine Folgefrage zu Eurer Einschätzung und spinne Eure Anmerkungen mal ein wenig weiter: Unterstellt, eine vorgezogene Bewerbung ist aussichtslos, hätte man dann nicht gleichwohl mit einer (nur aufgrund der noch ausstehenden Examensnote) erfolglosen Bewerbung bereits einen Eindruck bei der Kanzlei hinterlassen, der dazu führt, dass man mit einem schlechteren Examensergebnis zum Gespräch geladen werden würde und, da bereits bekannt, größere Chancen auf eine Anstellung hätte, als wenn zuvor unbekannt? Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat? Ich weiß, die Juristerei hat ein merkwürdiges Verhältnis zu Noten, die werden aber auch im weiteren Berufsleben wenn nicht irrelevant, dann doch jedenfalls weit weniger bedeutend als zu Beginn.
Ich glaube das nicht. Entweder man wird dich erst gar nicht so früh für einen Job einladen (kann ich mir zumindest bei einzelnen Kanzleien vorstellen) oder man wird dich einladen und wenn die Note danach passt stellt man dich ein. Wenn sie aber nicht passt, stellt man dich nicht ein. Passt die Note, ohne, dass man dich in einem Bewerbungsgespräch kennengelernt hat, lädt man dich aber genauso ein und stellt dich ein. Es kostet alle nur mehr Zeit deine Bewerbung so weit im Voraus durchzuführen. Dich übrigens auch, wenn es jetzt - wider Erwarten - nur 5 Punkte werden.
Ich glaube, du überschätzt die Magie eines Bewerbungsgesprächs etwas. Du bist dadurch nicht in dem Sinne "bekannt". Das Gespräch allein wird keine harten Faktoren wettmachen, u.a. die Note im 2. Vielleicht reicht es der GK, wenn du mit 6,5 im 2. raus kommst, aber dann reicht es auch damit noch für ein Gespräch, in dem man dich zumindest mal anguckt. Es macht doch überhaupt keinen Sinn zu denken, deine Chancen stünden jetzt irgendwie besser, wenn noch niemand das ungewisse Ergebnis im 2. kennt. Das einzige, was sein kann, ist, dass man davon ausgeht, dass du es schon halbwegs ordentlich machen wirst und deshalb wirst du eingeladen. Wenn du dann aber objektiv unter die Schmerzgrenze kommst mit der Note, hilft dir das auch nichts. Die Probezeit kostet eine Kanzlei auch Geld. Man stellt da also niemanden ein, den man objektiv einfach ohnehin nicht haben will.
Du kannst das ja trotzdem machen und sicher auch mit einigem Recht davon ausgehen, dass es am Ende für dich reicht (das ist in deinem Fall ja auch durchaus recht wahrscheinlich). Aber der Sicherheitsaspekt wird mE nicht greifen. Allein der Zeitaspekt wäre noch relevant. Wenn du also partout nach den schriftlichen keine Bewerbungsgespräche führen kannst spräche dies dafür, es jetzt zu versuchen. Ansonsten spricht mE quasi nichts dafür.
Danke für die Einschätzung; scheint mir ein valider Punkt zu sein, sodass ich wohl auch mein letztes Argument begraben muss :)
irratio irrationalis
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von irratio irrationalis »

Suchender_ hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 17:51 Nur ein kleiner Tipp am Rande (der sicherlich etwas beleidigend wirken mag):

Ich würde mich an deiner Stelle in Klausuren (aber auch in praktischen Arbeiten im Ref) etwas weniger schwülstig und weitschweifig ausdrücken. Das wirkt übertrieben, hochtrabend, für manchen sogar arrogant.

Jeder hat natürlich seinen eigenen Stil. Dennoch freuen sich die meisten Korrektoren nach meiner Erfahrung über kurze, prägnante, verständliche Sätze. Schachtelkonstruktionen und "stream of consciousness" sind eher weniger beliebt.

Z.B.:

"Die vorgeschlagene Option, in einer Kanzlei, in der man aus der Station bekannt ist, auf eine vorgezogene Zusage zu zielen, habe ich auch schon des Öfteren gehört, ist für mich aber auch keine Option, da der Stadtwechsel aus den gleichen persönlichen Motiven unausweichlich zu sein scheint; in dem Zusammenhang: Ich hatte gar bereits überlegt, eine Anwalts- oder Wahlstation noch in die entsprechende Stadt umzuplanen und dadurch die beschriebene Situation heraufzubeschwören, das aber aufgrund der perspektivisch sinnvollen und reizvollen Stationen in den Wind geschlagen."

Warum nicht stattdessen einfach bspw.:

Ich hatte selbst schon häufiger überlegt, doch noch eine Anwalts- oder Wahlstation in eine anderen Stadt zu verlegen, um dort bereits Kontakte zu knüpfen. Das kam für mich aber aus persönlichen Gründen letztlich nicht in Betracht. Die anderen Stationen erschienen mir reizvoller.

Ähnlich auch:

"Ich sehe mich zur Klarstellung zu einer Anmerkung genötigt: Wenn ich auch zugegebenermaßen keine große Lust habe, mich auf das Examen vorzubereiten, leiten mich in der gestellten Frage ausschließlich persönliche Motive, auf deren Ausführung ich hier verzichte; ich sehe die vorgezogene Bewerbung daher nicht als Zeichen von Faulheit, sondern als Überlegung, die aufgrund Zeitmangels für die Vorbereitung nahelag."

"Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat?"
Mach Dir keine Gedanken: Ich bin mir durchaus bewusst, dass unterschiedliche Anlässe unterschiedliche Schreibstile erfordern; gleichwohl genieße ich die "dichterische" Freiheit, die einem ein Forum jedenfalls nach meinem Dafürhalten bietet; mich hier zu verstellen (und genau das wäre Dein Vorschlag) sehe ich deshalb gerade nicht ein...

PS: Schnell passiert es, dass man Sätze mit Relativsätzen und Einschüben überlädt, wenn man sie für die Forengemeinde ergänzt, um ein möglichst umfassendes Bild zu zeichnen – es soll auch schon Personen gegeben haben, deren Forenbeitrag aufgrund fehlender Informationen erst einmal daraufhin aufs Korn genommen wurden bevor die eigentliche Frage adressiert wurde. Aber interessant zu sehen, dass es auch für den umgekehrten Fall Personen gibt, die nichts Besseres zu tun haben, als sich auf derartiges zu versteifen. ;)
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von OJ1988 »

Der übermäßige Einsatz von Semikolons (Semikolonae?) ist zu unterlassen!
irratio irrationalis
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von irratio irrationalis »

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 18:49 Der übermäßige Einsatz von Semikolons (Semikolonae?) ist zu unterlassen!
Semikola –/; im Übrigen enthalte ich mich...
Zuletzt geändert von irratio irrationalis am Freitag 31. Januar 2020, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Muirne »

Ich lese ja ganz gern lange Sätze, jedenfalls hier. In Klausuren natürlich nicht
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Swann »

Muirne hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 18:53 Ich lese ja ganz gern lange Sätze, jedenfalls hier. In Klausuren natürlich nicht
Aber doch nicht im schwülstigen Duktus eines Pennälers, dem die ersten Lektüreerfahrungen zu Kopf gestiegen sind.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?

Beitrag von Muirne »

Swann hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 18:57
Muirne hat geschrieben: Freitag 31. Januar 2020, 18:53 Ich lese ja ganz gern lange Sätze, jedenfalls hier. In Klausuren natürlich nicht
Aber doch nicht im schwülstigen Duktus eines Pennälers, dem die ersten Lektüreerfahrungen zu Kopf gestiegen sind.
Sei nicht so. ^^
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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