Ich habe das durchaus auch in namenhaften GKs gesehen. Ich fände alles andere auch extrem merkwürdig. Wenn mir ein Referendar gut gefällt und seine Arbeit Klasse ist, kaufe ich doch nicht die Katze im Sack, nur weil sie 2 Punkte mehr hat. Das macht schon aus Geschäftsperspektive keinen Sinn.Muirne hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:34Ja, ich auch. Sogar mit Arbeitsvertrag. Aber nicht aufgrund eines Bewerbungsgesprächs. Und keine GK darunter. Quasi fest ist auch dehnbar.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:29 Ich kenne schon Fälle, in denen Leute vor den Noten (quasi-)feste Angebote hatten, auch ohne "Mindespunktzahl" im Zweiten. Das war aber stets nur nach erfolgreicher Anwaltsstation im Ref.
Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ja, aber du hast doch selbst gesagt, du weißt nicht, was davon übrig geblieben wäre, wenn... deinen Post hatte ich schon gelesen und miteinbezogen. Und du hast ja auch Recht in Bezug auf Katze im Sack. Bringt dem TE aber ohnehin nichts, weil er die Station da nicht macht.Fyrion hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 19:08Ich habe das durchaus auch in namenhaften GKs gesehen. Ich fände alles andere auch extrem merkwürdig. Wenn mir ein Referendar gut gefällt und seine Arbeit Klasse ist, kaufe ich doch nicht die Katze im Sack, nur weil sie 2 Punkte mehr hat. Das macht schon aus Geschäftsperspektive keinen Sinn.Muirne hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:34Ja, ich auch. Sogar mit Arbeitsvertrag. Aber nicht aufgrund eines Bewerbungsgesprächs. Und keine GK darunter. Quasi fest ist auch dehnbar.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:29 Ich kenne schon Fälle, in denen Leute vor den Noten (quasi-)feste Angebote hatten, auch ohne "Mindespunktzahl" im Zweiten. Das war aber stets nur nach erfolgreicher Anwaltsstation im Ref.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ganz so absurd ist das auch wieder nicht. Die hohen Stundensätze verkauft man nach außen ganz gerne auch mal mit der Betonung darauf, dass man ausschließlich die besten X % einstellt und das lässt sich eben nur anhand der Punktzahlen ablesen. Es wäre bei diesem Vorgehen schlicht imageschädigend, wenn rauskäme, dass man Referendar Y als Associate eingestellt hat, weil der zwar nur 5 Punkte im 2. Examen hat, dafür aber "trotzdem" gute Arbeit leistet.Fyrion hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 19:08Ich habe das durchaus auch in namenhaften GKs gesehen. Ich fände alles andere auch extrem merkwürdig. Wenn mir ein Referendar gut gefällt und seine Arbeit Klasse ist, kaufe ich doch nicht die Katze im Sack, nur weil sie 2 Punkte mehr hat. Das macht schon aus Geschäftsperspektive keinen Sinn.Muirne hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:34Ja, ich auch. Sogar mit Arbeitsvertrag. Aber nicht aufgrund eines Bewerbungsgesprächs. Und keine GK darunter. Quasi fest ist auch dehnbar.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:29 Ich kenne schon Fälle, in denen Leute vor den Noten (quasi-)feste Angebote hatten, auch ohne "Mindespunktzahl" im Zweiten. Das war aber stets nur nach erfolgreicher Anwaltsstation im Ref.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Nun ja, bereits aus dem Ref bekannten Bewerbern kann man ja problemlos eine Mindestnote kommunizieren, die spätestens im Verbesserungsversuch geliefert werden muss.
Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Du verwechselst Inhalt mit Stil. Es ist völlig legitim, eine Frage mit Zusatzinformationen möglichst präzise und verständlich zu formulieren. Das kann man aber auch durch kurze Sätze erreichen.irratio irrationalis hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 18:45PS: Schnell passiert es, dass man Sätze mit Relativsätzen und Einschüben überlädt, wenn man sie für die Forengemeinde ergänzt, um ein möglichst umfassendes Bild zu zeichnen – es soll auch schon Personen gegeben haben, deren Forenbeitrag aufgrund fehlender Informationen erst einmal daraufhin aufs Korn genommen wurden bevor die eigentliche Frage adressiert wurde. Aber interessant zu sehen, dass es auch für den umgekehrten Fall Personen gibt, die nichts Besseres zu tun haben, als sich auf derartiges zu versteifen.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 17:51 Nur ein kleiner Tipp am Rande (der sicherlich etwas beleidigend wirken mag):
Ich würde mich an deiner Stelle in Klausuren (aber auch in praktischen Arbeiten im Ref) etwas weniger schwülstig und weitschweifig ausdrücken. Das wirkt übertrieben, hochtrabend, für manchen sogar arrogant.
Jeder hat natürlich seinen eigenen Stil. Dennoch freuen sich die meisten Korrektoren nach meiner Erfahrung über kurze, prägnante, verständliche Sätze. Schachtelkonstruktionen und "stream of consciousness" sind eher weniger beliebt.
Z.B.:
"Die vorgeschlagene Option, in einer Kanzlei, in der man aus der Station bekannt ist, auf eine vorgezogene Zusage zu zielen, habe ich auch schon des Öfteren gehört, ist für mich aber auch keine Option, da der Stadtwechsel aus den gleichen persönlichen Motiven unausweichlich zu sein scheint; in dem Zusammenhang: Ich hatte gar bereits überlegt, eine Anwalts- oder Wahlstation noch in die entsprechende Stadt umzuplanen und dadurch die beschriebene Situation heraufzubeschwören, das aber aufgrund der perspektivisch sinnvollen und reizvollen Stationen in den Wind geschlagen."
Warum nicht stattdessen einfach bspw.:
Ich hatte selbst schon häufiger überlegt, doch noch eine Anwalts- oder Wahlstation in eine anderen Stadt zu verlegen, um dort bereits Kontakte zu knüpfen. Das kam für mich aber aus persönlichen Gründen letztlich nicht in Betracht. Die anderen Stationen erschienen mir reizvoller.
Ähnlich auch:
"Ich sehe mich zur Klarstellung zu einer Anmerkung genötigt: Wenn ich auch zugegebenermaßen keine große Lust habe, mich auf das Examen vorzubereiten, leiten mich in der gestellten Frage ausschließlich persönliche Motive, auf deren Ausführung ich hier verzichte; ich sehe die vorgezogene Bewerbung daher nicht als Zeichen von Faulheit, sondern als Überlegung, die aufgrund Zeitmangels für die Vorbereitung nahelag."
"Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat?"
Eine derartige, zwar so manchem den höheren Weihen der Rechtswissenschaft und dem Gedenken Savignys gleichsam unwürdig erscheinende, gar trivial anmutende Ausdrucksweise, dürfte doch immerhin den nicht gänzlich zu negierenden Vorzug haben, der auch dem zunächst - dem heiligen Thomas gleich - ungläubigen einleuchten sollte, den werten Leser nicht ob ihrer Verbosität zu ermüden wie zu verdrießen, sondern ihm einen angenehmen Lesefluss zu bereiten, auf dass es ihn mit Freude und Zufriedenheit erfülle; oder ist das wahre Ziel des Autors nicht das Verständnis des Lesers, sondern doch vielmehr die Selbstbeweihräucherung?
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Man muss doch auch nicht aus allem ein Penismessen machen, Kinder.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ich hoffe, Du erkennst, dass Du hier doch deutlich über das Ziel hinausgeschossen bist. Sei's drum, auch das kommentiere ich nicht weiter.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 21:42Du verwechselst Inhalt mit Stil. Es ist völlig legitim, eine Frage mit Zusatzinformationen möglichst präzise und verständlich zu formulieren. Das kann man aber auch durch kurze Sätze erreichen.irratio irrationalis hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 18:45PS: Schnell passiert es, dass man Sätze mit Relativsätzen und Einschüben überlädt, wenn man sie für die Forengemeinde ergänzt, um ein möglichst umfassendes Bild zu zeichnen – es soll auch schon Personen gegeben haben, deren Forenbeitrag aufgrund fehlender Informationen erst einmal daraufhin aufs Korn genommen wurden bevor die eigentliche Frage adressiert wurde. Aber interessant zu sehen, dass es auch für den umgekehrten Fall Personen gibt, die nichts Besseres zu tun haben, als sich auf derartiges zu versteifen.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 17:51 Nur ein kleiner Tipp am Rande (der sicherlich etwas beleidigend wirken mag):
Ich würde mich an deiner Stelle in Klausuren (aber auch in praktischen Arbeiten im Ref) etwas weniger schwülstig und weitschweifig ausdrücken. Das wirkt übertrieben, hochtrabend, für manchen sogar arrogant.
Jeder hat natürlich seinen eigenen Stil. Dennoch freuen sich die meisten Korrektoren nach meiner Erfahrung über kurze, prägnante, verständliche Sätze. Schachtelkonstruktionen und "stream of consciousness" sind eher weniger beliebt.
Z.B.:
"Die vorgeschlagene Option, in einer Kanzlei, in der man aus der Station bekannt ist, auf eine vorgezogene Zusage zu zielen, habe ich auch schon des Öfteren gehört, ist für mich aber auch keine Option, da der Stadtwechsel aus den gleichen persönlichen Motiven unausweichlich zu sein scheint; in dem Zusammenhang: Ich hatte gar bereits überlegt, eine Anwalts- oder Wahlstation noch in die entsprechende Stadt umzuplanen und dadurch die beschriebene Situation heraufzubeschwören, das aber aufgrund der perspektivisch sinnvollen und reizvollen Stationen in den Wind geschlagen."
Warum nicht stattdessen einfach bspw.:
Ich hatte selbst schon häufiger überlegt, doch noch eine Anwalts- oder Wahlstation in eine anderen Stadt zu verlegen, um dort bereits Kontakte zu knüpfen. Das kam für mich aber aus persönlichen Gründen letztlich nicht in Betracht. Die anderen Stationen erschienen mir reizvoller.
Ähnlich auch:
"Ich sehe mich zur Klarstellung zu einer Anmerkung genötigt: Wenn ich auch zugegebenermaßen keine große Lust habe, mich auf das Examen vorzubereiten, leiten mich in der gestellten Frage ausschließlich persönliche Motive, auf deren Ausführung ich hier verzichte; ich sehe die vorgezogene Bewerbung daher nicht als Zeichen von Faulheit, sondern als Überlegung, die aufgrund Zeitmangels für die Vorbereitung nahelag."
"Wenn auch mit weit weniger Kennenlernen im Vorgriff könnte sich hier doch ein ähnlicher Effekt einstellen wie im Fall einer zuvor bei der Kanzlei abgeleisteten Station – insb., wenn man sich im Markt aufgrund verschiedener zusätzlicher Qualifikationen bereits einen "kleinen" Namen erarbeitet hat?"
Eine derartige, zwar so manchem den höheren Weihen der Rechtswissenschaft und dem Gedenken Savignys gleichsam unwürdig erscheinende, gar trivial anmutende Ausdrucksweise, dürfte doch immerhin den nicht gänzlich zu negierenden Vorzug haben, der auch dem zunächst - dem heiligen Thomas gleich - ungläubigen einleuchten sollte, den werten Leser nicht ob ihrer Verbosität zu ermüden wie zu verdrießen, sondern ihm einen angenehmen Lesefluss zu bereiten, auf dass es ihn mit Freude und Zufriedenheit erfülle; oder ist das wahre Ziel des Autors nicht das Verständnis des Lesers, sondern doch vielmehr die Selbstbeweihräucherung?
Meine Ausgangs- und die Folgefrage waren ernst gemeint (ebenso jegliche Formulierung; da scheiden sich wohl die Geister), ich hatte nicht vor, jemandem auf den Schlips zu treten, sondern suchte lediglich einen Rat, und kann nicht behaupten, dass ich überrascht bin, wie sich dieser Thread hier entwickelt hat: Denn leider passiert das nur zu häufig mit allerlei Threads, da die wohl für zu viele Personen ein wie auch immer geartetes Ventil darstellen. Herzlichen Glückwunsch zu – wie war das noch gleich - dieser Selbstbeweihräucherung.
Ich danke jedenfalls allen produktiv Kommentierenden und bin dann hier mal wieder raus, um meine Zeit sinnvoller zu nutzen.
- Strich
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Einen Tipp für die Zukunft; es gibt Studien, die Folgendes nahelegen:
Wenn man im Internet auf der Suche nach einer Antwort auf eine beliebige Frage ist, sollte man nicht die Frage stellen, sondern stattdessen die falsche Antwort.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Ganz Unrecht hat er aber nicht. Mittlerweile wird fast jeder Thread von den immer gleichen gekapert..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Wenigstens führen wir in gekaperten Threads nicht überall dieselben Diskussionen.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Und dafür bin ich dankbar!scndbesthand hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2020, 20:09 Wenigstens führen wir in gekaperten Threads nicht überall dieselben Diskussionen.
Nachdem TE den Thread verlassen hat, darf ich mich vielleicht einklinken?
Viele Bewerbungsprozesse laufen ja in mehreren Runden ab.
Angenommen 1. Interviewer vergibt eine unterdurchschnittliche Bewertung Zweitinterviewer schreibt meist ja nur Einverstanden unterdurchschnittlich auf den Personalbogen. Kann ein Zweitinterviewer der oft keine Lust mehr auf Bewerbungsverfahren mehr hat auch hoch oder runterbewerten kommt das vor. Kommt auch hochbewerten vor oder nur eher runterbewerten zB von unterdurchschnittlich auf schlecht?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Kommt auf den Monat an.Brainiac hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Februar 2020, 10:10Und dafür bin ich dankbar!scndbesthand hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2020, 20:09 Wenigstens führen wir in gekaperten Threads nicht überall dieselben Diskussionen.
Nachdem TE den Thread verlassen hat, darf ich mich vielleicht einklinken?
Viele Bewerbungsprozesse laufen ja in mehreren Runden ab.
Angenommen 1. Interviewer vergibt eine unterdurchschnittliche Bewertung Zweitinterviewer schreibt meist ja nur Einverstanden unterdurchschnittlich auf den Personalbogen. Kann ein Zweitinterviewer der oft keine Lust mehr auf Bewerbungsverfahren mehr hat auch hoch oder runterbewerten kommt das vor. Kommt auch hochbewerten vor oder nur eher runterbewerten zB von unterdurchschnittlich auf schlecht?
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Habe hart loliertBrainiac hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Februar 2020, 10:10Und dafür bin ich dankbar!scndbesthand hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2020, 20:09 Wenigstens führen wir in gekaperten Threads nicht überall dieselben Diskussionen.
Nachdem TE den Thread verlassen hat, darf ich mich vielleicht einklinken?
Viele Bewerbungsprozesse laufen ja in mehreren Runden ab.
Angenommen 1. Interviewer vergibt eine unterdurchschnittliche Bewertung Zweitinterviewer schreibt meist ja nur Einverstanden unterdurchschnittlich auf den Personalbogen. Kann ein Zweitinterviewer der oft keine Lust mehr auf Bewerbungsverfahren mehr hat auch hoch oder runterbewerten kommt das vor. Kommt auch hochbewerten vor oder nur eher runterbewerten zB von unterdurchschnittlich auf schlecht?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Das Argument ist natürlich relativ alt und mE realitätsfern. Ich glaube nicht, dass jemals einer unserer Mandanten nach einem Zeugnis eines der Anwälte gefragt hat, geschweige denn ein solches bekommen würde (Datenschutz und so). Entsprechend kann man vieles Behaupten und solange es für den Großteil stimmt, wäre es ja nicht mal eine Falschbehauptung. Im Übrigen ist es auch im Interesse des Mandanten, wenn bewährte Personen eingestellt werden, die gute Arbeit leisten. Von hohen Punktzahlen kann sich der Mandant auch nichts kaufen, von guter Arbeit schon.OJ1988 hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 19:30Ganz so absurd ist das auch wieder nicht. Die hohen Stundensätze verkauft man nach außen ganz gerne auch mal mit der Betonung darauf, dass man ausschließlich die besten X % einstellt und das lässt sich eben nur anhand der Punktzahlen ablesen. Es wäre bei diesem Vorgehen schlicht imageschädigend, wenn rauskäme, dass man Referendar Y als Associate eingestellt hat, weil der zwar nur 5 Punkte im 2. Examen hat, dafür aber "trotzdem" gute Arbeit leistet.Fyrion hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 19:08Ich habe das durchaus auch in namenhaften GKs gesehen. Ich fände alles andere auch extrem merkwürdig. Wenn mir ein Referendar gut gefällt und seine Arbeit Klasse ist, kaufe ich doch nicht die Katze im Sack, nur weil sie 2 Punkte mehr hat. Das macht schon aus Geschäftsperspektive keinen Sinn.Muirne hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:34Ja, ich auch. Sogar mit Arbeitsvertrag. Aber nicht aufgrund eines Bewerbungsgesprächs. Und keine GK darunter. Quasi fest ist auch dehnbar.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 31. Januar 2020, 14:29 Ich kenne schon Fälle, in denen Leute vor den Noten (quasi-)feste Angebote hatten, auch ohne "Mindespunktzahl" im Zweiten. Das war aber stets nur nach erfolgreicher Anwaltsstation im Ref.
Das ist doch ökonomischer Wahnsinn. Ein Verbesserungsversuch kostet in der Regel ca. ein halbes Jahr. D.h. für einen FirstYear verzichte ich da auch ein paar 100k Einnahmen (wenn wir von einer Realisation Rate von meinetwegen lediglich 1000 Stunden p.a. und Fees von 250-350 € ausgehen).Nun ja, bereits aus dem Ref bekannten Bewerbern kann man ja problemlos eine Mindestnote kommunizieren, die spätestens im Verbesserungsversuch geliefert werden muss.
Der Punkt ist: die Note hat für sich genommen keinerlei Wert. Sie dient nur als Indikator für die Leistungsfähigkeit einer Person. Wenn diese auf andere - und weitaus bessere, da praxisrelevante - Weise nachgewiesen wurde, ist es doch vollkommen irrational noch auf die Note zu schauen.
- Blaumann
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Re: Bewerbung für Berufseinstieg in Kanzlei frühzeitig im Referendariat möglich?
Fyrion hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Februar 2020, 15:03 Das Argument ist natürlich relativ alt und mE realitätsfern. Ich glaube nicht, dass jemals einer unserer Mandanten nach einem Zeugnis eines der Anwälte gefragt hat, geschweige denn ein solches bekommen würde (Datenschutz und so). Entsprechend kann man vieles Behaupten und solange es für den Großteil stimmt, wäre es ja nicht mal eine Falschbehauptung.
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Der Associate, der süffisant fallen lässt, dass sein Ref-Kollege mit Doppelausreichend jetzt bei HängFrisch oder BäckerWeiß arbeitet. Der Partner, der's weitertrascht. Irgendwann kommt es auch bei den Mandanten an.
Der Mandant kennt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit das juristische Ausbildungssystem samt Noten nicht oder glaubt selbst dran.Im Übrigen ist es auch im Interesse des Mandanten, wenn bewährte Personen eingestellt werden, die gute Arbeit leisten. Von hohen Punktzahlen kann sich der Mandant auch nichts kaufen, von guter Arbeit schon.
Oder wird neuerdings in Rechtsabteilungen größerer Unternehmen nicht nach Note eingestellt?
Objektiv vermutlich. Aber in einem wahnsinnigen System verhalten sich die Spieler rational, wenn sie sich an's System anpassen.Das ist doch ökonomischer Wahnsinn.