Hallo ihr lieben,
Ich hab eine Frage bezüglich der Haftung des Arbeitnehmers. Wenn ich als Arbeitnehmer beispielsweise beim Aufladen einer Glasscheibe die Glasscheibe ausversehen fallen lasse, muss ich dann gem Paragraph 823 haften ? Der Schaden beläuft sich beispielsweise auf 2000€, könnte der Arbeitgeber diesen Betrag von mir verlangen ?
Oder wenn ich jetzt beispielsweise in der Werkstatt zwei Schrauben bei der Reparatur eines Motors verwechsle und dadurch ein Schaden beim Auto des Kunden entsteht, könnte der Arbeitgeber diesen Schaden von mir ersetzt verlangen ?
Haftet man als Arbeitnehmer ? [ArbR]
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