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ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 13:29
von goodgirl
Hallo ihr,
ich habe bald meine Mündliche und fahre direkt am Wochenende danach erstmal für drei Wochen in den Urlaub. Am Tag nach der mündlichen Prüfung melde ich mich natürlich arbeitslos. Jetzt frage ich mich, ob ich da sagen sollte, dass ich dann erstmal weg bin und ob das zum Problem werden könnte oder ob das vielleicht gar nicht auffällt weil die Behörde eh so langsam mit allem ist. Absagen des Urlaubs ist natürlich keine Option zur Not ertrage ich eben die Sperre...
Ich habe im April noch eine OP und vorher werde ich eh nicht anfangen können zu arbeiten weil ich dann nochmal 3 Wochen ausfallen werde. Ab Mai fange ich wahrscheinlich (noch nichts unterschrieben) als WiMi in einer Kanzlei an, langfristig möchte ich aber in die Justiz, was allerdings hier in Berlin eine Weile dauert, so dass ein Übergangsjob leider notwendig ist.

Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation? Ich denke mal, viele fahren nach der mündlichen Prüfung erstmal in den Urlaub.

Was denkt ihr ist das schlauste Vorgehen?

VG

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:25
von Neuling55
Hi,
du kannst dich sogar schon vorher arbeitssuchend melden. Dann musst du da gar nicht hin. Hast 21 Tage Urlaub, die vorher genehmigt werden müssen. Also viel Spaß bei der Entspannung.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:30
von stilzchenrumpel
Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:25 Hi,
du kannst dich sogar schon vorher arbeitssuchend melden. Dann musst du da gar nicht hin. Hast 21 Tage Urlaub, die vorher genehmigt werden müssen. Also viel Spaß bei der Entspannung.
Das ist m.E. falsch, man muss persönlich erscheinen, vorher gibst kein Geld.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:37
von Neuling55
stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:30
Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:25 Hi,
du kannst dich sogar schon vorher arbeitssuchend melden. Dann musst du da gar nicht hin. Hast 21 Tage Urlaub, die vorher genehmigt werden müssen. Also viel Spaß bei der Entspannung.
Das ist m.E. falsch, man muss persönlich erscheinen, vorher gibst kein Geld.
Ehemaliger AG Kollege hat das vorher gemacht und auch schon das Eingliederungsgespräch.

Wir sprechen hier aber auch vom Staat. Willkür at it finest.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:46
von Tibor
Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:37 Wir sprechen hier aber auch vom Staat. Willkür at it finest.
#-o

§ 141 SGB 3?

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 17:05
von goodgirl
Also ich hab mich schon online arbeitssuchend gemeldet und melde mich am Tag nach der Prüfung persönlich arbeitslos. Das sind ja zwei verschiedene Dinge.

Wenn da schon das Eingliederungsgespräch ist, ist das gut, aber wenn nicht habe ich halt Angst, dass die mich genau einladen wenn ich nicht da bin. Denke den Antrag mit allen Unterlagen werde ich dann noch vor dem Urlaub einreichen, das geht ja auch online.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 17:09
von Neuling55
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:46
Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:37 Wir sprechen hier aber auch vom Staat. Willkür at it finest.
#-o

§ 141 SGB 3?
ah dann doch nicht. Habe mir der These von stilzchenrumpel gearbeitet.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 18:47
von gola20
Sind verschiedene Abteilungen. Das "Beratungsgespräch" ist nicht am gleichen Tag wie die persönliche Meldung. Kriegst nen extra Termin.