Ja. Die Justizverwaltung ist dabei bemüht, den geplanten Ablauf (bspw. 1 Jahr StA, 1 Jahr LG, 1 Jahr AG - so früher in BW - oder 2 Jahre StA, 2 Jahre Gericht - so jetzt in BW) einzuhalten; es können aber durchaus Stationen verkürzt oder verlängert werden, wenn irgendwo Bedarf besteht, und Versetzungen jedenfalls im eigenen LG-Bezirk sind üblich, möglich aber auch darüber hinaus. Ebenfalls möglich sind geteilte Stellen, bspw. halb Straf, halb Zivil oder halb am Gericht X und halb am Gericht Y (oder schlimmstenfalls eine Kombination aus beidem). Auch kommt es in Ausnahmefällen vor, dass geplante Stationen ganz ausfallen.
Man ist dabei grundsätzlich bemüht, die Bedürfnisse der Proberichter zu berücksichtigen; allerdings bleibt es oft beim Bemühen, weil auch die Lebenszeitrichter und -beamten Präferenzen haben und die im Zweifel vorrangig berücksichtigt werden (müssen).
Beides.
Sobald die Lebenszeiternennung ansteht. Man kann sich dann auf entsprechende Stellen bewerben, die frei sind; nicht selten ist - ungeachtet des Grundsatzes der Bestenauslese - aber bereits eine bestimmte Stelle vorgesehen. Dabei ist dann nur die Behörde oder das Gericht erkennbar, bei dem man tätig wird; was genau man dort macht, obliegt der Behördenleitung oder dem Präsidium. In der Regel wird man aber das machen, was auch der Vorgänger tat, wenn man denn weiß, wer das war.
Stellen werden ausgeschrieben; man kann sich dann auf sie bewerben. Es entscheidet dann der Grundsatz der Bestenauslese. Es ist dabei nicht völlig unüblich, dass die Justizverwaltung dessen ungeachtet für bestimmte Stellen bestimmte Personen bereits im Vorfeld im Auge hat und das entsprechend kommuniziert.
Das würde ich so nicht sagen. Es ist durchaus möglich, auch als Berufsanfänger - gemeint damit: zum Ende der Probezeit hin; während der Probezeit wird man nehmen müssen, was man bekommt - eine bevorzugte Stelle zu erlangen, wenn sie denn gerade frei ist. Jedenfalls ist es aber, wenn man seine Präferenzen kommuniziert, regelmäßig im Verlauf der nächsten Jahre kein Problem, dahin zu kommen, wo man will (so lange das einigermaßen generisch ist, also "ans AG X oder LG Y" oder "Beisitzer in einer Strafkammer oder Zivilrichter am Amtsgericht"; strebt man eine bestimmte Stelle an einem bestimmten Gericht an, muss man halt warten, bis eine solche Stelle frei wird und sich niemand darauf bewirbt, der bessere Voraussetzungen mitbringt - solchermaßen extrem spezifische Wünsche können logischerweise ewig unerfüllt bleiben).