VA-Befugnis / Begünstigung / Rechtsnachfolge?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

VA-Befugnis / Begünstigung / Rechtsnachfolge?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe eine Frage zum Spannungsverhältnis VA-Befugnis / Rechtsnachfolge:

Wird eine öffentlich-rechtliche Begünstigung gewährt und danach gem. §§ 48, 49 VwVfG (richtige EGL je nach Fall) aufgehoben und nach § 49a I 1, 2 VwVfG zurückgefordert, dann folgt die VA-Befugnis für die Rückforderung ja bereits unproblematisch aus § 49a I 2 VwVfG. Diese EGL gilt auch ggü. dem Rechtsnachfolger in die abstrakte Verantwortlichkeit (§§ 1922, 1969 I BGB), vgl. nur OVG Münster, Urt. v. 17.8.2018 – 1 A 2675/15, NVwZ-RR 2018, 875.

Bsp.: wird A eine Subvention gewährt und verstirbt er sodann, so kann die Subvention via VA von seinem Erben E zurückgefordert werden, §§ 48, 49, 49a I 1, 2 VwVfG.

Wenn aber eine ö-r Begünstigung nicht via § 49a I 1, 2 VwVfG zurückgefordert wird, sondern etwa via § 12 II 1 BBesG (z.B. überzahlte Bezüge), dann fehlt es ja an einer ausdrücklichen VA-Befugnis. In diesem Fall folgt die VA-Befugnis aus dem Subordinationsverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten. Nun kann aber der Dienstherr von dem Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten die Begünstigung nicht via VA zurückfordern, oder? Vgl. OVG Münster, Urteil vom 21-02-1985 - 12 A 3380/83.

Bsp.: werden dem Beamten A zu viele Bezüge gezahlt und verstirbt er sodann, so können die überzahlten Bezüge von dem Erben E des A nur via Leistungsklage zurückgefordert werden. Für einen VA fehlt es an einer EGL/VA-Befugnis.

Ist dieses Verständnis zutreffend? Vielen Dank!
OJ1988
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Re: VA-Befugnis / Begünstigung / Rechtsnachfolge?

Beitrag von OJ1988 »

Suchender_ hat geschrieben: Dienstag 25. Februar 2020, 11:39 Ich habe eine Frage zum Spannungsverhältnis VA-Befugnis / Rechtsnachfolge:

Wird eine öffentlich-rechtliche Begünstigung gewährt und danach gem. §§ 48, 49 VwVfG (richtige EGL je nach Fall) aufgehoben und nach § 49a I 1, 2 VwVfG zurückgefordert, dann folgt die VA-Befugnis für die Rückforderung ja bereits unproblematisch aus § 49a I 2 VwVfG. Diese EGL gilt auch ggü. dem Rechtsnachfolger in die abstrakte Verantwortlichkeit (§§ 1922, 1969 I BGB), vgl. nur OVG Münster, Urt. v. 17.8.2018 – 1 A 2675/15, NVwZ-RR 2018, 875.

Bsp.: wird A eine Subvention gewährt und verstirbt er sodann, so kann die Subvention via VA von seinem Erben E zurückgefordert werden, §§ 48, 49, 49a I 1, 2 VwVfG.

Wenn aber eine ö-r Begünstigung nicht via § 49a I 1, 2 VwVfG zurückgefordert wird, sondern etwa via § 12 II 1 BBesG (z.B. überzahlte Bezüge), dann fehlt es ja an einer ausdrücklichen VA-Befugnis. In diesem Fall folgt die VA-Befugnis aus dem Subordinationsverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten. Nun kann aber der Dienstherr von dem Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten die Begünstigung nicht via VA zurückfordern, oder? Vgl. OVG Münster, Urteil vom 21-02-1985 - 12 A 3380/83.

Bsp.: werden dem Beamten A zu viele Bezüge gezahlt und verstirbt er sodann, so können die überzahlten Bezüge von dem Erben E des A nur via Leistungsklage zurückgefordert werden. Für einen VA fehlt es an einer EGL/VA-Befugnis.

Ist dieses Verständnis zutreffend? Vielen Dank!
Würde ich - im Anschluss an das die dir zitierte OVG Münster-Entscheidung - im Ergebnis auch so sehen. Die eigentliche Frage ist aber - so auch das OVG - nicht, ob eine VA-Befugnis besteht oder nicht, sondern ob überhaupt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt (falls nein: Leistungsklage vor den ordentlichen Gerichten).
Gelöschter Nutzer

Re: VA-Befugnis / Begünstigung / Rechtsnachfolge?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke dir. Wobei es wohl entscheidend auf den ZP der Entstehung des Anspruchs ankommt... (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. 3. 1971 - II C 36/68).

Wie so oft ist das Verwaltungsrecht eben durch Billigkeitsrechtsprechung geprägt.
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