Justiz vs. Anwaltschaft

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stilzchenrumpel
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

Freedom hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:42
stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:37 :D echte Profis tun ihren Wasserkocher nach Gebrauch in den Schrank. 2 Euro gespart. Kenne da jmd (not me)
Es sei denn du arbeitest im Open Space und die Kollegen petzen.
Davor ist man als Richter ja sicher (open space, zweier Büros gibst aus der Raumnot ja inzwischen wohl teilweise zumindest temporär auch hier)
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Blaumann
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Blaumann »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:51
Freedom hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:42
stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:37 :D echte Profis tun ihren Wasserkocher nach Gebrauch in den Schrank. 2 Euro gespart. Kenne da jmd (not me)
Es sei denn du arbeitest im Open Space und die Kollegen petzen.
Davor ist man als Richter ja sicher (open space, zweier Büros gibst aus der Raumnot ja inzwischen wohl teilweise zumindest temporär auch hier)
Ab wieviel Arbeitsplätzen wird das 20qm-Büro eigentlich per definitionem zum Open Space? :-k
Carlos84
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Carlos84 »

Meine persönlichen Pros für die Privatwirtschaft:

- Ich kann fachlich auf jeden Fall genau das machen, was ich auch möchte - und ggf. bei sich verändernden Wünschen oder einem dauerhaft doofen Chef kann ich mir einfach was neues suchen
- Örtlich bin ich für mich flexibler und muss zudem nicht damit rechnen "zwangsversetzt" zu werden
- Die Benefits, die einem das Leben dann auch nochmal im Arbeitsalltag einfach angenehmer machen, wie modern(er)e Büros/Ausstattung/Home Office ist überhaupt kein Problem, kostenlose Getränke (Softdrinks, Wasser, gute Vollautomaten-Maschine), tolle Firmen-Events, bezahlte Fitnessstudio-Mitgliedschaft und div. weitere Mitarbeitervergünstigungen.
- Mehr Gehalt.
- Urlaub konnte ich bisher immer problemlos nehmen und auch jedes Jahr komplett verbrauchen - was im Freundeskreis bei den Leuten, die im ÖD/Justiz sind, tlw. echt anders aussieht...und weniger arbeiten tun die aber auch absolut nicht.
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Urs Blank
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Urs Blank »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:50 Nein. Dein Ladegerät bekommt halt so ein kleines Prüfsiegel. Das dürfte in größeren Konzernen nicht anders sein.

In der freien Wirtschaft kann es sogar ein Grund für eine Abmahnung sein. Stromklau und so.
Leute, jetzt macht ihm doch keine Angst. Lade hier (in der Justiz NRW) schon seit Jahren mein Handy ohne Prüfsiegel. Hat nie ein Hahn nach gekräht.

"Der 'Dienst' lebt von einer maßvollen Verachtung seiner Regeln." (Dieter Simon)
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

Urs Blank hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 21:24
stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:50 Nein. Dein Ladegerät bekommt halt so ein kleines Prüfsiegel. Das dürfte in größeren Konzernen nicht anders sein.

In der freien Wirtschaft kann es sogar ein Grund für eine Abmahnung sein. Stromklau und so.
Leute, jetzt macht ihm doch keine Angst. Lade hier (in der Justiz NRW) schon seit Jahren mein Handy ohne Prüfsiegel. Hat nie ein Hahn nach gekräht.

"Der 'Dienst' lebt von einer maßvollen Verachtung seiner Regeln." (Dieter Simon)
:D an meinem Ladegerät war plötzlich ein Siegel dran und der Hausmeister bat mich am Ende der dortigen Station per email doch bitte noch 2 Euro zu zahlen. Ist jetzt nicht so, dass ich Genehmigungsschein A32 ausgefüllt hätte

Btw, kurz dem virus am KG gabs je nach Gericht USB sticks, ohne den Erhalt überhaupt quittieren zu müssen. So viel zu Bürokratie!
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thh
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von thh »


Fyrion hat geschrieben:[To be fair, das läuft auch in einer inernationalen Großkanzlei nicht viel anders. Wie oft ich der Technik hinterhertelefonieren musste, bis die mir ne neue Lampe gebracht haben ist legendär und Gnade Gott dem, dessen Monitor oder PC an einem Freitag Mittag den Geist aufgibt.
Für die Lampe verständigt man Hausmeister/Hausdienst, das ist in der Regel eine Sache von einem Tag, aber auch nicht relevant, weil es nirgendwo nur eine Lampe gibt. Rechner und Zubehör sind tatsächlich ein Problem, weil die IT outgesourcet ist; bei Ausfällen kann das dann schonmal einige Tage dauern. Das kommt allerdings kaum je vor, und so lange kann man sich in der Regel an wechselnden Arbeitsplätzen von Kollegen behelfen. Oder man arbeitet notfalls zuhause; was jetzt fünf Wochen am Stück geht, geht auch sonst mal ein paar Tage.

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thh
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von thh »


stilzchenrumpel hat geschrieben:Nein. Dein Ladegerät bekommt halt so ein kleines Prüfsiegel. Das dürfte in größeren Konzernen nicht anders sein.
Freilich. https://www.google.com/search?q=prüfung ... iebsmittel

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Herr Schraeg
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Herr Schraeg »

Um Freedoms Kritik auch inhaltlich etwas entgegenzusetzen, wieder einmal mein sehr subjektiver Versuch, die jeweiligen Vorteile aufzulisten. Die Liste ist sicher nicht vollständig und über die Gewichtung der einzelnen Punkte muss jeder auf der Grundlage seiner eigenen Ziele im Leben selbst entscheiden:

Richter - Vorteil 1:
Richterliche Unabhängigkeit. Der Anwalt ist Interessenvertreter und zudem wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Der Richter agiert im Idealfall nur auf der Basis seiner juristischen Überzeugung.

Richter - Vorteil 2:
Ein Richter arbeitet im Durchschnitt weniger als ein Anwalt. Sicher sind viele GK-Horrorstories über die Arbeitszeiten übertrieben und es gibt auch umgekehrt Richter mit abgesoffenen Dzernaten und einem enormen Dauerpensum, aber im grossen und ganzen stimmt die Grundaussage.

Richter - Vorteil 3:
Das Einkommen des Richters ist sicher und planbar.

Anwalt - Vorteil 1:
Der Anwalt hat die Chance - nicht mehr, aber auch nicht weniger - auf ein deutlich höheres Einkommen, im besten Fall ein Vielfaches des Richtergehalts.

Anwalt - Vorteil 2:
Als Anwalt habe ich im Normalfall mehr Einfluss auf mein Arbeitsumfeld als der Richter, sowohl was Mitarbeiter, aber auch Büro und Arbeitsmittel angeht.

Anwalt - Vorteil 3:
Die anwaltliche Arbeit ist vielfältiger und abwechslungsreicher als die richterliche Tätigkeit. Ich kann alleine oder im Team arbeiten. Ich wälze Akten und schreibe tiefgründige Gutachten. Ich konzipiere Schriftsätze und entwerfe Verträge. Ich muss auf Anfragen u.U. sehr schnell mit kurzen Memos reagieren, verhandlungstaktische Überlegungen anstellen und Besprechungen führen. Ich bin Unternehmer und entwickele Strategien, was Tätigkeitsschwerpunkte und Mitarbeiterführung angeht.

Anwalt - Vorteil 4:
Schliesslich der m.E. entscheidende und - von Richtern häufig bestittene - Punkt: Ich halte die anwaltliche (ebenso übrigens die Tätigkeit des Notars oder Juristen im öD) Arbeit für schwieriger, herausfordernder und deshalb auch interessanter als die richterliche Arbeit. Der Kern der richterlichen Tätigkeit ist die Ermittlung des Sachverhalts und die Subsumtion. Das macht der Anwalt auch, aber für ihn ist das nur die Basis, auf der seine Arbeit erst losgeht: die Suche nach Lösungen durch Gestaltung, durch Denken in Alternativen (Wie ist die Rechtslage, wenn ich anfechte? Was passiert, wenn...), durch Überlegungen zur praktischen Durchsetzbarkeit und durch Bewertung von Erfolgsaussichten der jeweiligen Alternativen.
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Liz »

Um die sehr gute Liste von Herr Schraeg zu ergänzen:

Richter - Vorteil 4:
Ein Richter kann, wenn er möchte, wesentlich häufiger und einfacher sein Tätigkeitsgebiet wechseln: Sei es ein Wechsel des Rechtsgebiets und / oder der Sonderzuständigkeit oder eine Abordnung in die Verwaltung oder wohin auch immer.

Richter - Vorteil 5:
Ein Richter lernt das pralle Leben kennen und muss es schaffen, mit Leuten unterschiedlichster sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Herkunft und Bildung zu kommunizieren. Das kann sehr bereichernd sein und bietet Stoff für zahllose Anekdoten.


Zu Anwalt - Vorteil 3:
Der richterlichen Tätigkeit fehlt es - sofern man nicht gerade ein reines Massendezernat hat - nicht an Vielfältigkeit und Abwechslung. Diese kommt insbesondere dadurch zustande, dass man immer wieder völlig exotische Fälle aus unterschiedlichen Rechtsgebieten hat, an deren Lösung man ggf. tagelang knobeln kann. "Teamarbeit" gibt es als Richter auch, soweit man in einer Kammer tätig ist. Im Übrigen ist auch bei Einzelrichtersachen das kollegiale Miteinander gut, dh wenn man möchte, findet man jederzeit einen oder mehrere Kollegen zur informellen Diskussion und Beratung - und trotzdem kann man am Ende machen, was man für richtig hält (großes Plus m. E.). Auch wechseln sich Verhandlungen, Urteile, Beweisbeschlüsse, kurze Schriftstücke usw. ausreichend ab. Ebenso bleibt Raum für strategische Überlegungen, z. B. bei der Beweisaufnahme oder auch bei der Führung von Verhandlungen und Vergleichsgesprächen.

Zu Anwalt - Vorteil 4:
"Schwieriger, herausfordernder und interessanter" sind freilich subjektive Wertungen. Der rechtsgestaltende Aspekt ("ist eine Anfechtung günstiger als eine Kündigung?") fehlt in der richterlichen Tätigkeit natürlich weitgehend. Allerdings sind die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und die Subsumtion keineswegs so trivial, wie man es möglicherweise meinen könnte. Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, muss man ggf. selbst zusehen, wie man an seine Entscheidungsgrundlage kommt; da sehe ich keinen allzu großen Unterschied zu einer anwaltlichen Tätigkeit. Und auch soweit der Beibringungsgrundsatz gilt, muss man erstmal aus dem Parteivortrag den entscheidungserheblichen Sachvortrag herausfiltern und ggf. die Parteien dazu anhalten, zu den wirklich relevanten Fragen vorzutragen. Auch dürfte kaum etwas herausfordernder sein, als in einem Eilverfahren unter großem Zeitdruck auf unsicherer Tatsachenbasis die richtige Entscheidung zu treffen. Z. B. kann es einem als Richter passieren, dass man im Rahmen des Bereitschaftsdienstes am Wochenende in der Psychiatrie steht und (faktisch) letztverantwortlich entscheiden muss, ob man den - angeblich - suizidgefährdeten, jetzt aber ganz ruhig und einsichtig wirkenden Betroffenen unterbringt oder nicht.
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Sektnase »

Liz hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 14:09 Wenn man nur in die Justiz geht, weil der Arbeitsplatz da so sicher und familienfreundlich ist und man sich nicht getraut hat, einen anderen Weg zu beschreiten, dann wird man wahrscheinlich leichter als andere wegen irgendwelcher Banalitäten eine Identitätskrise bekommen.
Ich könnte mir vorstellen, dass einem in einem Arbeitsumfeld wie in der Justiz auch/eher da Gegenteil da Genick brechen kann. Mir scheint der Apparat jetzt nicht grade für große Veränderungen gut, weshalb zu viel Idealismus auch ein Problem sein könnte.
Wem alles egal ist, der dürfte da weniger anfällig sein.


Viele Juristen können sich wohl beide Tätigkeiten vorstellen. Wenn dann die Noten passen, läuft es auf die Frage nach Arbeitbelastung/Gehalt raus, weil man viele andere Faktoren, die sehr wichtig sind (Kollegen z.B.) eben nicht vergleichen kann. Was es da für mich schwer macht: Gehälter und Arbeitszeiten werden (wenn überhaupt) nur für GKs vergleichbar gemacht. Was hat denn ein Anwalt in einer mittelst. Kanzlei zu erwarten? Die kleinen dürften ja gar nicht vergleichbar sein, aber da dürfte sich zu R1 ja oft kein großer (positiver) Unterschied ergeben?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Liz »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 27. März 2020, 11:48
Liz hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 14:09 Wenn man nur in die Justiz geht, weil der Arbeitsplatz da so sicher und familienfreundlich ist und man sich nicht getraut hat, einen anderen Weg zu beschreiten, dann wird man wahrscheinlich leichter als andere wegen irgendwelcher Banalitäten eine Identitätskrise bekommen.
Ich könnte mir vorstellen, dass einem in einem Arbeitsumfeld wie in der Justiz auch/eher da Gegenteil da Genick brechen kann. Mir scheint der Apparat jetzt nicht grade für große Veränderungen gut, weshalb zu viel Idealismus auch ein Problem sein könnte.
Wem alles egal ist, der dürfte da weniger anfällig sein.
Ein gewisser Idealismus hilft bei der Beantwortung der Frage "Warum mache ich das eigentlich gerade?". "Weil es so familienfreundlich ist" hilft wahrscheinlich wenig, wenn man gerade vor lauter Akten weder den Schreibtisch noch seine Familie sieht. Nicht realitätsbasierter, blinder Idealismus dürfte allerdings in der Tat zu Frust führen - aber das dürfte auch in allen anderen Lebensbereichen so sein, wenn man für sich realisiert, dass man nicht einfach im Alleingang die Welt verändern kann und sich ggf. unbeliebt macht, wenn man es trotzdem versucht.
Hey_Mister
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Hey_Mister »

Die Vorteilslisten sind äußerst hilfreich und geben eine gute Übersicht. Vielen Dank dafür!

Sektnase hat geschrieben: Freitag 27. März 2020, 11:48 Viele Juristen können sich wohl beide Tätigkeiten vorstellen. Wenn dann die Noten passen, läuft es auf die Frage nach Arbeitbelastung/Gehalt raus, weil man viele andere Faktoren, die sehr wichtig sind (Kollegen z.B.) eben nicht vergleichen kann. Was es da für mich schwer macht: Gehälter und Arbeitszeiten werden (wenn überhaupt) nur für GKs vergleichbar gemacht. Was hat denn ein Anwalt in einer mittelst. Kanzlei zu erwarten? Die kleinen dürften ja gar nicht vergleichbar sein, aber da dürfte sich zu R1 ja oft kein großer (positiver) Unterschied ergeben?
Genau die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Kann ein Anwalt (zB in einer mittelständischen Kanzlei) auf lange Sicht vergleichbar mit R1 verdienen und gleichzeitig Zeit für die Familie haben? Oder ist R1 in der freien Wirtschaft nur mit >55h pro Woche erreichbar?
Bevor das wieder falsch verstanden wird: ich will gerne arbeiten und habe keine Illusionen, dass man als Jurist eine 40h-Woche hat. Dennoch möchte ich Zeit für die Familie haben und Kinder nicht nur sonntags sehen.
Liz
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Liz »

Ob man als Anwalt mit wenig Arbeit viel Geld verdient, wird immer von den Rahmenfaktoren abhängen: Manche Rechtsgebiete bringen viel Arbeit und wenig Geld. In anderen Bereichen kann man zwar viel Geld verdienen, kann aber möglicherweise die Arbeitsmenge nur schwer (Umfang der Mandate; Verfügbarkeitserwartungen der Mandanten bzw. des Arbeitgebers usw.) auf ein Maß beschränken, das ausreichend Zeit und Raum für das Privatleben lässt.
sai
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von sai »

Hey_Mister hat geschrieben: Freitag 27. März 2020, 12:34 Die Vorteilslisten sind äußerst hilfreich und geben eine gute Übersicht. Vielen Dank dafür!

Sektnase hat geschrieben: Freitag 27. März 2020, 11:48 Viele Juristen können sich wohl beide Tätigkeiten vorstellen. Wenn dann die Noten passen, läuft es auf die Frage nach Arbeitbelastung/Gehalt raus, weil man viele andere Faktoren, die sehr wichtig sind (Kollegen z.B.) eben nicht vergleichen kann. Was es da für mich schwer macht: Gehälter und Arbeitszeiten werden (wenn überhaupt) nur für GKs vergleichbar gemacht. Was hat denn ein Anwalt in einer mittelst. Kanzlei zu erwarten? Die kleinen dürften ja gar nicht vergleichbar sein, aber da dürfte sich zu R1 ja oft kein großer (positiver) Unterschied ergeben?
Genau die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Kann ein Anwalt (zB in einer mittelständischen Kanzlei) auf lange Sicht vergleichbar mit R1 verdienen und gleichzeitig Zeit für die Familie haben? Oder ist R1 in der freien Wirtschaft nur mit >55h pro Woche erreichbar?
Bevor das wieder falsch verstanden wird: ich will gerne arbeiten und habe keine Illusionen, dass man als Jurist eine 40h-Woche hat. Dennoch möchte ich Zeit für die Familie haben und Kinder nicht nur sonntags sehen.
Das wird nicht unmaßgeblich davon abhängen, wie man abrechnen kann. Bei RVG wird das sicherlich schwierig. Bei höheren Stundensätzen wird es gehen. Die setzen aber eine gewisse Qualität der Arbeit und einen entsprechenden Ruf voraus (die beide wieder mehr Arbeit anziehen).
Atropos
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Atropos »

Hey_Mister hat geschrieben: Freitag 27. März 2020, 12:34 Genau die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Kann ein Anwalt (zB in einer mittelständischen Kanzlei) auf lange Sicht vergleichbar mit R1 verdienen und gleichzeitig Zeit für die Familie haben? Oder ist R1 in der freien Wirtschaft nur mit >55h pro Woche erreichbar?
Bevor das wieder falsch verstanden wird: ich will gerne arbeiten und habe keine Illusionen, dass man als Jurist eine 40h-Woche hat. Dennoch möchte ich Zeit für die Familie haben und Kinder nicht nur sonntags sehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich hier ab einer gewissen Seniorität geeignete Teilzeitstellen (also nicht in Gebieten wie Private Equity etc.) in Großkanzleien fast am besten eignen.

Nach 5-6 Jahren Berufserfahrung ist man bei vielen Großkanzleien (mit Bonus) ja so bei ca. 180.000 € / Jahr. Davon 50% ist auch noch 90.000 € / Jahr. Klar bedeutet Teilzeit in Großkanzlei nicht 20 Stunden pro Woche, sondern vielleicht eher 40 Stunden pro Woche, aber viel mehr ist es im Durchschnitt dann auch nicht. Zumal beim Modell "dauerhafte Festanstellung ohne Parterchance" auch die ganzen Sachen wie Aufsätze schreiben etc. etwas reduziert sein dürften.
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