Justiz vs. Anwaltschaft

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Muirne
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Muirne »

Freedom hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 12:34 Ihr könntet den Thread übrigens massiv aufwerten / die geäußerte Kritik am Forum entkräften,
Ich kenne diese Kritiker nicht. Auch Claudia kennt die nicht.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
OJ1988
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von OJ1988 »

Muirne hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 13:35
Freedom hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 12:34 Ihr könntet den Thread übrigens massiv aufwerten / die geäußerte Kritik am Forum entkräften,
Ich kenne diese Kritiker nicht. Auch Claudia kennt die nicht.
Nice.
Liz
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Liz »

@TE: Ich kann die bange Frage, ob es wirklich so schlimm ist, durchaus verstehen. Aber ich denke, es ist vor allem eine Frage der eigenen Persönlichkeit und Erwartungen, ob man in der Justiz glücklich wird - und ein wenig hängt es natürlich auch davon ab, ob man auf halbwegs fähige "Führungskräfte" (im weiteren Sinne) trifft, die es schaffen, für eine gute Arbeitsatmosphäre zu sorgen und die Arbeitsbedingungen (im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten) zu verbessern, anstatt sie zu verschlechtern. Dementsprechend sollte man sich ehrlich fragen, warum man in die Justiz möchte, ob man sich damit arrangieren kann, ggf. immer nur R1 zu sein, ob man für sich ggf. akzeptieren könnte, eine Zeit lang als Staatsanwalt oder als Familienrichter arbeiten zu "müssen", obwohl man eigentlich wesentlich lieber was ganz anderes machen würde, usw. Wenn man nur in die Justiz geht, weil der Arbeitsplatz da so sicher und familienfreundlich ist und man sich nicht getraut hat, einen anderen Weg zu beschreiten, dann wird man wahrscheinlich leichter als andere wegen irgendwelcher Banalitäten eine Identitätskrise bekommen.
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Fyrion
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Fyrion »

Freedom hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 11:18 Ich wundere mich ehrlich gesagt immer wieder ein wenig über die Nicht-Bereitschaft von Menschen, Dinge selbst in die Hand zu nehmen.

Ich habe auch schon solche Leute kennengelernt. Die würden eher den ganzen Tag nicht arbeiten, weil die Person aus der Beschaffungsstelle gerade nicht da ist um ihnen einen Stift bereitzustellen. Dann lautet das Argument: Das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dafür würde ich niemals eigene Mittel aufwenden. Unverschämtheit, sowas vom Arbeitnehmer zu verlangen!

Wenn ich keinen Stift habe, dann kaufe ich mir einen. Wenn eine Glühbirne kaputt geht und es dauert, dann kaufe ich selbst eine. Und wenn mein Bildschirm kaputt geht, dann bringe ich halt für die paar Tage meinen von zuhause mit. Ich würde mich auch nicht davor scheuen, mir einen eigenen Bürostuhl mit ins Büro zu bringen, wenn ich mit dem gegebenen unzufrieden bin und es mir zu lange dauert, bis ich einen gescheiten bekomme.

Und warum? Weil ich Spaß haben will bei der Arbeit und weil ich gerne arbeite. Und mir die Tätigkeit auch entsprechend aussuche.
Haha Spaß bei der Arbeit. Solange ich nicht als Profi-Strandlieger oder ExtremComputerspieler oder ChiefExecutiveBurgeresser arbeite, wird das wohl nix. Ansonsten darf man bei uns aber keine eigenen Elektrogeräte mitbringen und anschließen (auch keine Glühbirnen) wegen "Brandgefahr".
Da du das Notariat angesprochen hattest kurz dazu: steht auf meiner Liste. Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob mir diese Tätigkeit, die ja doch zu einem großen Teil aus Vorlesen besteht, auf Dauer zu langweilig wird. Ein bisschen Action im Gerichtssaal darf schon sein.
Wenn du Action im Gerichtssaal willst, würd ich dir aber auch von GK abraten. Maximal im Arbeitsrecht geht mal jemand zum Gericht.
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Blaumann
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Blaumann »

Freedom hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 12:34 Sprich: Wir haben hier eine subjektive Meinung dazu gehört, warum die Proberichter-Tätigkeit unbefriedigend war. Warum ist die Anwaltstätigkeit besser?
Aus meiner Sicht (das sei aus gegebenem Anlass noch einmal betont) in absteigender Gewichtung:

a) Mir liegt die Tätigkeit mehr.

b) Das Betriebsklima ist besser.

c) Mehr Kohle.

d) Ich kann jederzeit ohne größere Probleme wechseln, wenn a), b) oder c) nicht mehr vorliegen.

Hierzu sei noch bemerkt, dass diese Feststellungen ebenso wie meine Erfahrungen im Justizdienst sehr subjektiv sind. Es gibt mit Sicherheit sehr viele Anwälte, denen die Arbeit überhaupt nicht liegt, die ein scheußliches Betriebsklima vorfinden oder von den Verdienstmöglichkeiten eines R1-Richters träumen.
Theopa
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Theopa »

Fyrion hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 15:21 Ansonsten darf man bei uns aber keine eigenen Elektrogeräte mitbringen und anschließen (auch keine Glühbirnen) wegen "Brandgefahr".
Genau einer der Gründe, wieso ich bei solchen Systemen (egal ob privat wie bei dir oder eben staatlich) wohl wahnsinnig werden würde. Natürlich sollte man jetzt nicht unbedingt die alte Elektro-Herdplatte aus den 60ern in der Schreibtischschublade betreiben, wenn man aber nicht einmal eine Glühbirne durch ein originalverpacktes Neuprodukt austauschen darf, um eben jetzt wieder Licht zu haben...

Das zeigt wieder, dass der Punkt "Typfrage", wie schon mehrfach geschrieben, wirklich wichtig ist.
Liz
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Liz »

Also hier sind eigene Elektrogeräte nach Anmeldung erlaubt; die jährliche (?) Überprüfung durch einen Techniker kostet 1-2 € pro Gerät, wobei das größte Ärgernis für einige Kollegen ist, dass bei einem "kabellosen" Wasserkocher die doppelte Gebühr fällig wird, weil es sich um zwei Teile handelt, und ggf. auch Verlängerungskabel kosten.
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Blaumann
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Blaumann »

Liz hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:31 Also hier sind eigene Elektrogeräte nach Anmeldung erlaubt; die jährliche (?) Überprüfung durch einen Techniker kostet 1-2 € pro Gerät, wobei das größte Ärgernis für einige Kollegen ist, dass bei einem "kabellosen" Wasserkocher die doppelte Gebühr fällig wird, weil es sich um zwei Teile handelt, und ggf. auch Verlängerungskabel kosten.
Ich habe noch ein Handy-Ladegerät mit schickem Prüfsiegel. Ich bewahre es als Andenken an die schlimme Zeit auf, so wie mein Großvater das sowjetische Schrapnell, das sie ihm herausoperiert haben. ;)
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

:D echte Profis tun ihren Wasserkocher nach Gebrauch in den Schrank. 2 Euro gespart. Kenne da jmd (not me)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Freedom
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Freedom »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:37 :D echte Profis tun ihren Wasserkocher nach Gebrauch in den Schrank. 2 Euro gespart. Kenne da jmd (not me)
Es sei denn du arbeitest im Open Space und die Kollegen petzen.
Digiwas?
Liz
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Liz »

Echte Vollprofis lassen den Wasserkocher nur für ungefähr eine Woche im Jahr im Schrank verschwinden. :D Das erinnert mich daran, ich könnte mal wieder einen Wasserkocher im Büro deponieren.
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Blaumann
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Blaumann »

Anzeige ist raus, Ihr Brandstifter!
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Hey_Mister »

Blaumann hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:37
Liz hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:31 Also hier sind eigene Elektrogeräte nach Anmeldung erlaubt; die jährliche (?) Überprüfung durch einen Techniker kostet 1-2 € pro Gerät, wobei das größte Ärgernis für einige Kollegen ist, dass bei einem "kabellosen" Wasserkocher die doppelte Gebühr fällig wird, weil es sich um zwei Teile handelt, und ggf. auch Verlängerungskabel kosten.
Ich habe noch ein Handy-Ladegerät mit schickem Prüfsiegel. Ich bewahre es als Andenken an die schlimme Zeit auf, so wie mein Großvater das sowjetische Schrapnell, das sie ihm herausoperiert haben. ;)
Es stellt ernsthaft ein Problem dar, sein Handy zu laden?
stilzchenrumpel
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

Nein. Dein Ladegerät bekommt halt so ein kleines Prüfsiegel. Das dürfte in größeren Konzernen nicht anders sein.

In der freien Wirtschaft kann es sogar ein Grund für eine Abmahnung sein. Stromklau und so.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Blaumann
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft

Beitrag von Blaumann »

Hey_Mister hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:47
Blaumann hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:37
Liz hat geschrieben: Donnerstag 26. März 2020, 17:31 Also hier sind eigene Elektrogeräte nach Anmeldung erlaubt; die jährliche (?) Überprüfung durch einen Techniker kostet 1-2 € pro Gerät, wobei das größte Ärgernis für einige Kollegen ist, dass bei einem "kabellosen" Wasserkocher die doppelte Gebühr fällig wird, weil es sich um zwei Teile handelt, und ggf. auch Verlängerungskabel kosten.
Ich habe noch ein Handy-Ladegerät mit schickem Prüfsiegel. Ich bewahre es als Andenken an die schlimme Zeit auf, so wie mein Großvater das sowjetische Schrapnell, das sie ihm herausoperiert haben. ;)
Es stellt ernsthaft ein Problem dar, sein Handy zu laden?
Nicht problematischer als das Schrapnell einer 152-mm-Haubitze im Arm.
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