Honorarvereinbarung Zwischen Rechtsanwalt und Mandant muss ja gemäß 3a RVG Schriftlich erfolgen, wie sieht es denn aus bei Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Anwalt, gilt der auch das Schriftformerfordernis?
Ich denke da an eine unter Bevollmächtigung, muss man die sich schriftlich bestätigen lassen?
Honorarvereinbarung
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Re: Honorarvereinbarung
Angenommen 1. Anwalt sagt 4 Euro zweiter Anwalt schreibt meist ja nur Einverstanden 4 Euro. Kann ein Zweiter Anwalt der oft keine Lust mehr hat auch hoch oder runterabrechnen kommt das vor. Kommt auch hochberechnen vor oder nur eher runterberechnen zB von 4 auf 3 Euro?
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Re: Honorarvereinbarung
markus87 hat geschrieben: ↑Freitag 27. März 2020, 23:00 Angenommen 1. Anwalt sagt 4 Euro zweiter Anwalt schreibt meist ja nur Einverstanden 4 Euro. Kann ein Zweiter Anwalt der oft keine Lust mehr hat auch hoch oder runterabrechnen kommt das vor. Kommt auch hochberechnen vor oder nur eher runterberechnen zB von 4 auf 3 Euro?
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Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Tibor
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Re: Honorarvereinbarung
Esprit, nicht schriftlich, Textform. Wie ist denn der Anwendungsbereich von § 3a? Wird deine Konstellation durch § 1 ausgeklammert?
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