[Ö-Recht] Aufbau Begründetheit Teilstattgabe (nur Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung)

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Neuling55
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[Ö-Recht] Aufbau Begründetheit Teilstattgabe (nur Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung)

Beitrag von Neuling55 »

Hallo zusammen,
sitze gerade an einer Lösung einer Klausur von Alpmann. Bei der ich mich frage, ob der Aufbau so super gelungen ist und ich mir im Examen nicht ggfs. Selbst im Weg stehen würde.

Folgender Sachverhalt: A begehrt im Einstweiligen Rechtsschutz von B eine Subventionszahlung. Auf diese Zahlung hat A jedoch keinen Anspruch, sondern nur einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung.

Die Lösung baut in der Begründetheit wie folgt auf: Ausführungen warum kein Anspruch auf Zahlung besteht, dann warum aber ein Anspruch auf Fehlerfreie Ermessentscheidung besteht.

Aus dem Zivilrechtlicher Sicht würde ich das Urteil in der Begründetheit genau anders herum aufbauen. Zuerst was wird zugesprochen, danach was nicht.

Gilt dieser "Aufbau-Grundsatz" im Ö-Recht nicht? Auf der anderen Seite muss ich darlegen, warum ich nur ein Minus zuspreche. Das kann ich meines Erachtens auch machen, wenn ich schreibe: Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung weil.... und kein vollständiger Anspruch, weil...
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