Liz hat geschrieben:Blaumann hat geschrieben: ↑Freitag 27. März 2020, 21:01
Da scheint dann das Missverständnis eher auf Seiten des Dienstherrn zu liegen.
Bei uns gab es eine Ausbildungsvorschrift, nach der die Stationsarbeit an 1-2 Arbeitstagen stattfinden sollte. Der Rest war AGs und Selbststudium vorbehalten.
Hatte auch mit genug Assessoren aus anderen Ländern zu tun, war nirgendwo anders.
Aber klar, damals unter'm Kaiser war das noch alles anders.
Nope. Hier sind offiziell 3/5 der wöchentlichen Arbeitszeit für die Stationsausbildung und der Rest für die AG und das Selbststudium vorgesehen.
Die Stationsarbeit besteht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (oft auch bei sonstigen Behörden) darin, dass der Referendar einmal pro Woche eine neue Akte abholt, auf die der Ausbilder keinen Bock hatte und die Akte zurückgibt. Ggf muss der Referendar dann noch einen halben Tag bei Sitzungen sich Fälle anhören, deren Inhalt er vorher nicht kennt und in deren Nachbereitung er nicht involviert ist.
Ich kenne niemanden, der seine Zeit in diesen Stationen als angemessene Ausbildung für die Praxis erlebt hat. Natürlich gibt es sicherlich auch rühmliche Ausnahmen, aber es ist schon Hohn, wenn die Länder nun lauthals betonen, keine Referendare einstellen zu können, weil deren Ausbildung nicht gewährleistet werden könne.
Mit den AGs will ich gar nicht erst anfangen. Das war die sinnloseste Zeit meiner gesamten Ausbildung, und zwar unabhängig davon, ob da ein unmotivierter Richter/Staatsanwalt/Anwalt irgendwelche vergilbten Umweltpapierblätter („Ist leider noch nicht auf das neue Schuldrecht angepasst, aber in der Praxis können Sie ja auch mal einen alten Fall bekommen.“) austeilt.