Amtsärztliche Untersuchung vor dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

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levroy2000
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Amtsärztliche Untersuchung vor dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Beitrag von levroy2000 »

Sehr geehrtes Forum,

ich bin 18 Jahre alt und habe vergangenes Jahr Abitur gemacht. Währenddessen und danach habe ich aufgrund zu diesem Zeitpunkt akuten psychischen Problemen (mittelschwere Depression) eine Psychotherapie begonnen; zunächst ambulant, dann für 1 1/2 Monate stationär. Diese hat mir sehr geholfen und mich auf jeden Fall weitergebracht.
Wie dem auch sei; ich fühle mich nun ausreichend stabilisiert und nehme auch seit kurzem auf eigenen Wunsch keine Medikamente mehr; habe aber noch gelegentliche ambulante Therapiesitzungen, zur Zeit eher telefonisch.

Nach der stationären Therapie habe ich in einem deutschen Bundesland auf gut Glück am Auswahlverfahren für die sogenannte Laufbahngruppe 2 Allgemeine Verwaltung teilgenommen und wurde nun schlussendlich von mehreren Behörden angenommen. Es handelt sich hierbei um einen dualen Bachelor-Studiengang (LL.B.) Allgemeine Verwaltung und wird im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, also nicht einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, durchgeführt (man bleibt also z.B. in der gesetzlichen Sozialversicherung). Eigentlich wollte ich regulär Jura studieren, bin aber nun sehr dankbar für diese sichere Perspektive. Aber das ist sicherlich eine andere Frage, was mehr Sinn ergibt für mich.

Jetzt also zu meinem Hauptanliegen: Zwei Kommunen (aufgrund der Lage nicht so mein Favorit), die mir zugesagt haben wollen keinen Nachweis der gesundheitlichen Eignung vom Amtsarzt; das Land (mein Favorit) hingegen schon. Auf Nachfrage bestätigte mir das Land, dass diese Untersuchung lediglich auf die Feststellung der dreijährigen Studierfähigkeit abzielt; also geht es anscheinend nicht um die lebenslange Dienstfähigkeit. Mein Arzt meinte, er sehe grundsätzlich keinen Hinderungsgrund; ich hätte mich gut entwickelt.

Gibt es hier Leute, die mal mit ähnlichen Voraussetzungen zum Amtsarzt mussten? Wie schätzt Ihr die Chancen ein? Sollte ich doch einer Kommune den Vorzug geben? Die wollen halt jetzt alle bald Zu- oder Absagen. Oder soll ich es mit vollem Risiko beim Land versuchen; unter der Maßgabe, dass es mir der Amtsarzt bzw. die Einstellungsbehörde versagen könnte?

Viele Grüße und beste Gesundheit ;)
Munichboy
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Re: Amtsärztliche Untersuchung vor dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Beitrag von Munichboy »

kann jemand weiterhelfen?!?!??!?!?!
Kritiker
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Registriert: Donnerstag 6. August 2020, 20:22

Re: Amtsärztliche Untersuchung vor dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Beitrag von Kritiker »

Hallo Levroy,
ich war wegen einer Bulimie, die mich 10 Jahre meines Lebens gekostet hatte, für 6 Monate in stationärer Behandlung, ein Jahr in anschließender ambulanter Behandlung und bin seit circa 5 Jahren symptomfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich auch Antidepressiva genommen. Während des Studiums hatte ich mir überhaupt keine Gedanken über eine spätere amtsärztliche Untersuchung gemacht, erst als ich mit dem Gedanken gespielt hatte, in ein paar Jahren in den Staatsdienst zu gehen, hat mich meine Vergangenheit eingeholt. Habe mich daher vor ein paar Monaten an einen Amtsarzt gewandt. Die wäre nicht zuständig für mich gewesen, ganz anderes Bundesland, einfach weil ich Angst hatte, auf alle Ewigkeit in irgendeiner Akte zu landen, falls sich doch irgendetwas zwischenzeitlich verändert und ich nicht meine ganze Lebensgeschichte hätte preisgeben müssen. Jedenfalls habe ich ihr mein Problem geschildert, auch, dass ich nicht das anstehende Referendariat über mich ergehen lassen würde, wenn ausgeschlossen wäre, dass ich eine amtsärztliche Untersuchung nicht erfolgreich bestreiten könnte.
Selbstverständlich konnte sie mir keine verbindliche Prognose geben, die hinge ja noch von so vielen anderen Faktoren ab, aber sie sehe keinen Grund, eine negative Prognose abzugeben, wenn die Erkrankung keine Rolle mehr in meinem Leben spielte und auch sonst alles super ist und auch die Ärzte, die mich behandelt hätten, bescheinigten, dass die Behandlung erfolgreich verlaufen sei. Letztlich weiß man nie, wer da vor einem sitzt, wie ein Arzt seine Prognose erstellt, auf welche Faktoren er wieviel Gewicht legt etc. Insb. ist wichtig, für welche Tätigkeit die Prognose abgegeben werden soll. Für einen Polizisten sind die Anforderungen natürlich höher als für jemanden, der in der Verwaltung oder als Richter arbeitet. Daher kannst du dich auch nicht auf Erfahrungsberichte hier verlassen.

Meist findest du auf den Internetseiten des Amtsarztes bzw. der Behörde die Formulare zum Downloaden, die du dann ausfüllen musst, da kannst du bspw. sehen, wie weit in die Vergangenheit nachgefragt wird hinsichtlich Erkrankungen und welche Erkrankungen vor allem wohl ein No-Go sein könnten, sodass du auf dieser Grundlage schonmal eine Ahnung haben könntest, welcher deiner potentiellen Dienstherren von vonherein ausscheiden könnte.
Hab gerade gemerkt, dass ich einen wichtigen Punkt nicht miteinbezogen habe: Da das Zeugnis nur auf die 3-jährige Studierfähigkeit abzielt, sind die Anforderungen natürlich niedriger für dich als für jemanden, der auf Lebenszeit verbeamtet werden soll.
Und schließlich: Um dich sicherer zu fühlen, kannst du dich ja auch bei einem Amtsarzt in einem anderen Bundesland melden und nachfragen, wie's für dich ausschaut.
EDIT: (Zusatz) Was ich dir jetzt raten würde: Bei den Behörden kurz anfragen, ob man dir noch ein paar Tage Fristverlängerung geben kann und natürlich auch direkt den nächsten Termin beim Amtsarzt wahrnehmen, so kannst du deine Entscheidung ja auf gesicherten Tatsachen treffen, statt zu spekulieren.

Viel Erfolg und bleib gesund!
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