Auch der geneigte FWW-Anwalt soll sich mal teuren Lippenstift oder ein schönes Kleid leisten können!
Erhöhung der Anwaltsgebühren
Moderator: Verwaltung
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Manche Fantasien lässt man - gerade in diesen Zeiten - einfach besser gewähren, wenn sie dir Trost spenden, jetzt wo die halbstündlich/stündlich zur Vfg. stehenden Dienstleister nicht verfügbar sind
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Arbeitsrecht und Erbrecht sind doch die einzigen Bereich in denen RVG auskömmlich ist. Kündigungsschutzklage haben mittlere Streitwerte und machen Null Arbeit, weil man nur den Namen einsetzen muss. Im Erbrecht hat man ausreichend hohe StreitwerteTheopa hat geschrieben: ↑Freitag 17. April 2020, 13:36Für mich wirkt das Ganze immer noch so, als ob wie selbstverständlich vom FFW-Anwalt ausgegangen wird, der seine Minusgeschäfte im Sozial- Arbeits- oder Strafrecht durch einzelne Großmandante mit wenig Aufwand aber sehr hohen Streitwerten ausgleicht. In der Realität werden letztere aber dann von Spezialisten auf Stundensatzbasis übernommen.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Und die Vergleichsquote im Arbeitsrecht ist hoch. Gerade als Arbeitnehmeranwalt kommt man regelmäßig auch noch um eine Replik herum, was dann den Aufwand nochmal reduziert.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Arbeitsrecht war tatsächlich angemessen mit RVG zu erledigen. Bei Erbrecht kann man Glück und Pech haben, aber ja es hat potential 6-stellige Streitwerte zu erzeugen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Ich mach gerade aus Kulanz ne kleinere Bausache auf RVG-Basis. Meine Herren, wer sich das regelmäßig gibt, kann sich auch direkt in der Gerichtskantine in der Schlange zum R1-Menü anstellen.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Wer macht denn auch Bausachen auf RVG-Basis? Das ist ja Wahnsinn
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Bausachen können ganz konstruktiv sein, aber in einigen Fällen kommt leider das gesamte Querulantenpotential aller Beteiligten zum Tragen, manchmal auch wider jegliche wirtschaftliche Vernunft.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Bausachen sind der absolute Superkrebs. Die sind doch bei faktischer Unvernunft der Beteiligten nicht zu machen: Nach einem Jahr Prozess wird die Klage auf zig andere Mängel erweitert, die Widerklage auf weiteren Werklohn gestützt und irgendwelche Feststellungen, dass der Bauherr irgendwelche Mitwirkungen unterlassen hat, der Streit irgendeinem Subunternehmer verkündet usw. Nach 2 Jahren wird der Streit dann auch dem Architekten verkündet und nach knapp 5 Jahren dann auch allen Sachverständigen, wegen Verjährung. Gestritten wird um 10.000 €. Erster Vergleichsvorschlag 4 Monate nach Klageerhebung von 8.000 € unter Aufgabe aller Mängelgewährleistungsansprüche wurde abgelehnt, weil man es jetzt ja wissen wolle und "eigentlich" nur ein Sachverständigengutachten benötigt werde. Am Ende, nach 5 Jahren + OLG 3 Jahre wird der Beklagte dann unter Klageabweisung und Widerklageabweisung im Übrigen verurteilt 7.000 € zu zahlen. Prozesskosten sind irgendwo um die 20.000 € aufgelaufen.
Meine ehemalige Vorsitzende berichtete gar von einem Unterschied von 300 € nach 4 Jahren Prozess zu ihrem ersten Vergleichsvorschlag (aus der Hüfte geschossen unter zugrundelegung ihrer bisherigen Erfahrungen). Das gab ihr wieder einmal recht, alle Vergleichsvorschläge zu protokollieren. Die Parteien sollen bloß das ganze Leben was davon haben, wenn sie den Vorschlag im Protokoll sehen und am Ende das Ergebnis mit der Gerichtskostenrechnung daneben legen. Sie sagte im letzten Termin zu den Parteien: "Ich schlage jetzt mal das aller erste Protokoll auf *blätter blätter* da habe ich Ihnen vorgeschlagen x [ich weiß es nicht mehr genau] zu bezahlen. Der letzte Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass sie voraussichtlich x + 300 € erhalten. Ich frage Sie jetzt, war es das wert?"
Solche Prozesse "gewinnt" am Ende niemand. Die Gerichtskosten fressen in aller Regel alles auf.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Ich mache auch Baurecht auf RVG Basis. Manche Sachen sind wirklich ziemlich lukrativ. Klageerwiderung fünf Seiten mit Bezugnahme auf Privatgutachten, dann noch eine Duplik mit fünf Seiten. Gegenstandswert 500.000 €. Ist aber leider nicht die Regel.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Ich habe schon einige Bausachen vor/nach Gutachten verglichen bekommen ("Wollen Sie den Sachverständigen reich machen?"), aber am Ende landen natürlich oftmals nur die besonders harten Fälle bei Gericht. Ich habe derzeit eine nicht mehr ganz so taufrische Bausache, bei der die Klägerseite, wenn ihr jetzt der im Best-case-Szenario realistischerweise zu erwartende Geldbetrag zugesprochen würde, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenquote wohl max. mit einem Plus von 5.000 € rausgehen dürfte; um die Sache streitig zu entscheiden, benötige ich aber noch mindestens ein Sachverständigengutachten; eine streitige Entscheidung vor Ende 2021 dürfte eher nicht in Betracht kommen, derweil ist der Mangel immer noch nicht behoben...
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
hust hust, die Anwälte mit Stundenhonorar freuen sich. Wenn Architekt, Fachplaner, Bauunternehmer und 17 Subunternehmer auf der Baustelle rumlaufen ist auch logisch, dass es zu Problemen führt. Der Bauherr muss ja an jeder Ecke sparen, weil die Kosten explodieren.
Wenn im Prozess dann 15 Streitverkündungen durch sind kann man das Vergleichsangebot nicht annehmen, da man sonst alleine auf dem Schaden sitzen bleibt. Der Bauherr muss ja nur einen Gesamtschuldner verklagen. Bei den Architekten und Fachplanern übernimmt sowieso die Versicherung die Prozesskosten
Zuletzt geändert von gola20 am Mittwoch 22. April 2020, 22:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Ihr vergesst die Sachverständigen.
Die gewinnen. Immer, egal wies ausgeht..
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In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Wenn die Anwälte nach RVG abrechnen, dürfte der Stundensatz am Ende eines langen Bauprozesses wahrscheinlich unterhalb des Mindestlohns liegen.