Sehe ich ganz genauso. Wollte nur nicht unsensibel erscheinen. Heutzutage darf man sich ja nicht mehr klar ausdrücken.
Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Moderator: Verwaltung
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Sehe ich ganz genauso und habe vorausgesetzt, dass der Kollege auch tatsächlich gefährdet ist. Wollte nur nicht unsensibel erscheinen. Heutzutage darf man sich ja nicht mehr klar ausdrücken.
Dann muss man über eine Versetzung nachdenken.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 13:29 Insolvenz hat nicht jedes AG und aus den anderen genannten Abteilungen kriegt man selbst bei einem AG mittlerer Größe kein volles Dezernat zusammen.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Schön zu lesen, dass euch das auch aufregt. Das Problem wurde vom Präsidium bisher so angegangen, dass man jedenfalls schonmal angekündigt hat, dass da "eine Lösung" für die Person gefunden werden muss (und die ist offenbar nicht die Dienstunfähigkeit oder irgendwelche dienstrechtlichen Konsequenzen) und wir (also die Kollegen) sollen mal überlegen sollen wie das aussehen könnte. Und niemand sagt irgendwas dazu (auch wenn ich sicher bin, dass der betreffende Richter und die richterliche Führungsriege sehr genau weiß, dass das alles nicht nur unfair, sondern eben auch rechtswidrig ist...)
Ist übrigens ein kleines Amtsgericht.
Da ich Proberichter bin, werde ich dort nicht den Märtyrer machen und ebenfalls dazu nichts sagen. Es ist irgendwie zum verrückt werden, sich das anzuhören...
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Natürlich hast Du da als Proberichter eine denkbar schlechte Position; es wird Dir am Ende auch niemand danken. Allerdings gibt es ja auch durchaus die Möglichkeit, über Bande zu spielen und entsprechende Bedenken beiläufig bei anderen (einflussreicheren) Kollegen zu streuen. Ich halte allerdings die Prämisse für hinterfragenswert, ob dem Kollegen - sofern er wirklich und nicht nur gefühlt einer Risikogruppe angehört - tatsächlich eine Tätigkeit im Gericht unzumutbar ist, insbesondere wenn ggf. durch eine Veränderung des Dezernatszuschnitts die Zahl der notwendigen Verhandlungen pro Woche reduziert werden kann. Hier lautet das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Begehung jedenfalls, dass man bei Wahrung des Abstands keine besonderen Vorkehrungen für Angehörige von Risikogruppen für erforderlich hält.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Verhandlung dürfte ja eigentlich auch gehen. Dann soll er halt immer in einem größeren Raum/Saal verhandeln, mit Tischen die weit weg stehen, Plexiglas etc.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Ich finde das höchst schief. Das ist eine Frage der (zeitweiligen) Dienstunfähigkeit. As Proberichter könnte man sich bspw anonym an den (Gesamt-)Richterrat oder direkt an das Präsidium wenden und Bedenken äußern. Das ist dann gut fürs eigene Gewissen.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
An einem kleinen AG dürfte doch meistens eh recht schnell ein Verdacht aufkommen, wer gepetzt hat. Das kommt dann nur noch schlechter.
Wenn die Neuregelung des GVP mein Dezernat betreffen würde, würde ich deutlich meine verfassungsrechtlichen Bedenken äußern. Das ist dann schlicht eine Frage der richterlichen Dienstpflicht. Im Übrigen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Voraussetzungen von § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG vorliegen.
Wenn mein Dezernat nicht betroffen wäre, würde ich nicht ungefragt vorpreschen. Den Vorschlag, über die Bande zu spielen und im engeren Kollegenkreis auf das verfassungsrechtliche Problem hinzuweisen, halte ich für sehr sinnvoll.
Wenn die Neuregelung des GVP mein Dezernat betreffen würde, würde ich deutlich meine verfassungsrechtlichen Bedenken äußern. Das ist dann schlicht eine Frage der richterlichen Dienstpflicht. Im Übrigen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Voraussetzungen von § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG vorliegen.
Wenn mein Dezernat nicht betroffen wäre, würde ich nicht ungefragt vorpreschen. Den Vorschlag, über die Bande zu spielen und im engeren Kollegenkreis auf das verfassungsrechtliche Problem hinzuweisen, halte ich für sehr sinnvoll.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Die werden sich dem schon bewusst sein. Da liegt folgende Taktik nahe: Im Zweifel alles auf die Proberichterin.
Frage mich auch, wie das bei einem kleinen AG funktionieren soll: Strafrecht/Bußgeldsachen, Betreuungssachen fallen ja wohl weg. Die einzige Möglichkeit wäre, dem "kranken" Kollegen nur Zivilsachen bis 600,00 € Streitwert zu geben. Aber was passiert dann bei einer Klageerweiterung oder einem Antrag nach § 495a Satz 2 ZPO? Und wie soll der in so einem Dezernat sicherlich erhebliche Aktenumlauf sichergestellt werden, wenn der Kollege gar nicht mehr ins Gericht kommen möchte? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, dass dieser zuhause auf das Computersystem zugreifen kann oder will er die 80er-Jahre Schmierzettelwirtschaft wieder einführen?
Kann mir übrigens nicht vorstellen, dass PräsLG und PräsOLG über sowas erfreut wären. Denn wenn durchsickert, dass man solche Extrawürste brät, kann man sich vor "ich will gar nicht mehr kommen"-Anträgen nicht mehr retten.
Würde mich trotzdem erstmal zurückhalten bis Konkretes auf dem Tisch liegt.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Die Frage wäre ja, wie die Dynamik innerhalb des Präsidiums ist und ob sich die Präsidiumsmitglieder wirklich den Vorwurf gefallen lassen wollen, einen verfassungswidrigen Geschäftsverteilungsplan beschlossen zu haben, oder ob dort ggf tlw. noch eine gewisse naive Unwissenheit vorherrscht. Welche(n) Kollegen man am ehesten auf welche Weise anspitzen kann, wird die TE selbst am besten wissen. Soweit ich die TE verstanden habe, ist es aktuell noch eine „offene“ Diskussion, so dass ich hier durchaus noch subtile Einflussmöglichkeiten sehen würde, bevor man sich mit der Frage befassen muss, ob man ggf offiziell seine Bedenken anbringen muss.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Wäre das nicht ein schwerwiegender Mangel, der sich auf jedes betroffene Verfahren auswirken würde? Wenn ja, würde ich es in der Tat als meine Pflicht ansehen, bestehende - (auch) mein Dezernat betreffende - Bedenken auf dem jeweiligen Dienstweg anzubringen.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Eines sollte bei allem klar sein: Das Präsidium bestimmt zwar nach § 21e GVG die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es muss aber mit den Richterinnen und Richtern arbeiten, die die Justizverwaltung zur Verfügung stellt. Wird ein faktisch dienstunfähiger Richter "mitgeschleppt", ist das einzig und allein die Verantwortung der Justizverwaltung, nicht des Präsidiums.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Von Fischer lernen heißt siegen lernen:famulus hat geschrieben: ↑Sonntag 26. April 2020, 19:50 Wäre das nicht ein schwerwiegender Mangel, der sich auf jedes betroffene Verfahren auswirken würde? Wenn ja, würde ich es in der Tat als meine Pflicht ansehen, bestehende - (auch) mein Dezernat betreffende - Bedenken auf dem jeweiligen Dienstweg anzubringen.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Heißt es nicht:Swann hat geschrieben: ↑Sonntag 26. April 2020, 23:29Von Fischer lernen heißt siegen lernen:famulus hat geschrieben: ↑Sonntag 26. April 2020, 19:50 Wäre das nicht ein schwerwiegender Mangel, der sich auf jedes betroffene Verfahren auswirken würde? Wenn ja, würde ich es in der Tat als meine Pflicht ansehen, bestehende - (auch) mein Dezernat betreffende - Bedenken auf dem jeweiligen Dienstweg anzubringen.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/11/2-346-11.php
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Was haltet ihr denn von einer "Vertretungslösung", also der Richter wird automatisch quasi partiell dienstunfähig, wenn eine mündliche Verhandlung ansteht.
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Re: Geschäftsverteilung: wechselnde Zuständigkeit je nach Verfahrensgang
Die Dienstunfähigkeit wird dann von wem festgestellt? Macht es da nicht mehr Sinn, dass der Betroffene schlicht für 3 Monate nicht terminiert in einem Zivildezernat und dann Verfahren, die in jedem Fall verhandelt werden müssen, per Präsidiumsbeschluss auf andere verteilt werden? Das wäre dann schlicht eine Entscheidung den Kollegen zu "entlasten", wäre m.E. deutlich unbedenklicher. Wenn er ohnehin den Rückhalt im Gericht hat, dürften ja nun auch keine Bedenken bestehen was die Beurteilung etc angeht.Sonnenschein111 hat geschrieben: ↑Dienstag 28. April 2020, 19:44 Was haltet ihr denn von einer "Vertretungslösung", also der Richter wird automatisch quasi partiell dienstunfähig, wenn eine mündliche Verhandlung ansteht.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.