Was „verdient“ ein Equity Partner....
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Das liegt nun einmal daran, dass die Gesellschafter/Partner jederzeitigen Zugriff auf die Kapitalkonten haben, insb. auch mehr entnehmen können, als Kapitalkonten hergeben. Das Kapital einer PersGes kann deshalb auch durch Entnahmen negativ werden. Würde man also an Entnahmen anknüpfen, würde man ggf auch versteuern obgleich keine Einkünfte erzielt wurden. Auf der anderen Seite würde dann die Einlage zwingend als negative Einkünfte zu erfassen sein, mithin Stünde es im Belieben des Gesellschafters, welche Steuerbemessungsgrundlage er haben will, soweit er das Geld nur gerade nicht privat verbrauchen will.
Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
Last but not least: Auch bei einer KapGes kann ich den Zufluss einer Dividende nicht "aufhalten". Dem beherrschenden Gesellschafter wird eine Dividende mitunter zugerechnet, wenn er sie zwar nicht ausgezahlt erhält, er aber die Auszahlung selbst nur verhindert und die KapGes auch zahlungsfähig ist.
Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
Last but not least: Auch bei einer KapGes kann ich den Zufluss einer Dividende nicht "aufhalten". Dem beherrschenden Gesellschafter wird eine Dividende mitunter zugerechnet, wenn er sie zwar nicht ausgezahlt erhält, er aber die Auszahlung selbst nur verhindert und die KapGes auch zahlungsfähig ist.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Das verstehe ich jetzt nicht, kann man Gewinne in Kapitalgesellschaften nicht thesaurieren?Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 17:13 Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
Last but not least: Auch bei einer KapGes kann ich den Zufluss einer Dividende nicht "aufhalten". Dem beherrschenden Gesellschafter wird eine Dividende mitunter zugerechnet, wenn er sie zwar nicht ausgezahlt erhält, er aber die Auszahlung selbst nur verhindert und die KapGes auch zahlungsfähig ist.
Meines Wissens bekommen Partner in einigen Kanzleien aber auch eine sehr üppige lebenslange Rente nach dem Ausscheiden - ist ja über die Bildung von Rückstellungen im Hinblick auf die Besteuerung auch sinnvoll. Wie man das dann wieder auf das Jahresgehalt umrechnet, ist mir aber zu kompliziert
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
ad 1) Ja, ich meinte den Fall, dass die Gesellschafter einen Ausschüttungsbeschluss fassen, aber der "Managing Partner" dann meint seine Dividende nicht zufließen zu lassen, indem er sie einfach nicht überweist. Nur die Überweisung wird fingiert, nicht der Ausschüttungsbeschluss.Atropos hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 17:40 Das verstehe ich jetzt nicht, kann man Gewinne in Kapitalgesellschaften nicht thesaurieren?
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Meines Wissens bekommen Partner in einigen Kanzleien aber auch eine sehr üppige lebenslange Rente nach dem Ausscheiden - ist ja über die Bildung von Rückstellungen im Hinblick auf die Besteuerung auch sinnvoll. ...
ad 2) Ja, geht aber nur bei der KapGes; in der PersGes wirkt sich die Pensionszusage steuerlich im Bildungszeitraum nicht aus.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Rente gibt es nur noch sehr selten heute und nur noch für Altfälle. Um solche Kanzleien sollte man einen großen Bogen machen.Atropos hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht, kann man Gewinne in Kapitalgesellschaften nicht thesaurieren?Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 17:13 Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
Last but not least: Auch bei einer KapGes kann ich den Zufluss einer Dividende nicht "aufhalten". Dem beherrschenden Gesellschafter wird eine Dividende mitunter zugerechnet, wenn er sie zwar nicht ausgezahlt erhält, er aber die Auszahlung selbst nur verhindert und die KapGes auch zahlungsfähig ist.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Ich meinte natürlich „um die sollte man als Partner einen großen Bogen machen“. Ich dachte, das wäre logisch, da wir hier von Equity-Partnern sprechen.Freedom hat geschrieben:Im Vorstellungsgespräch
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Bei Hengeler gibt es das etwa noch. Würde ich persönlich jetzt keinen Bogen drum machen.Kasimir hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 22:52Rente gibt es nur noch sehr selten heute und nur noch für Altfälle. Um solche Kanzleien sollte man einen großen Bogen machen.Atropos hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht, kann man Gewinne in Kapitalgesellschaften nicht thesaurieren?Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 17:13 Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
Last but not least: Auch bei einer KapGes kann ich den Zufluss einer Dividende nicht "aufhalten". Dem beherrschenden Gesellschafter wird eine Dividende mitunter zugerechnet, wenn er sie zwar nicht ausgezahlt erhält, er aber die Auszahlung selbst nur verhindert und die KapGes auch zahlungsfähig ist.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Pensionszusagen sind ja ohnehin ein Auslaufmodell. Echte Zusagen ohne Rückdeckungsversicherung gibt es nur noch ganz selten. Die Versicherungen schaffen aber kaum Rendite, also muss man so hohe laufende Beiträge zahlen, das entweder ne Witzpension zugesagt werden kann oder ne Gehaltsumwandlung erfolgt. Kapitalbildung in Lebensversicherungen ist aber sinnfrei. Zudem wird der Anspruch gg die Versicherung an den Zusageberechtigten abgetreten und dann wird deutlich: Das macht für den Arbeitgeber nur Bürokratieaufwand. Soll doch der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt bekommen und selbst vorsorgen.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Auch bei Hengeler gibt es das in der alten Form so nicht mehr.sai hat geschrieben:Bei Hengeler gibt es das etwa noch. Würde ich persönlich jetzt keinen Bogen drum machen.Kasimir hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 22:52Rente gibt es nur noch sehr selten heute und nur noch für Altfälle. Um solche Kanzleien sollte man einen großen Bogen machen.Atropos hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht, kann man Gewinne in Kapitalgesellschaften nicht thesaurieren?Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 17:13 Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
Last but not least: Auch bei einer KapGes kann ich den Zufluss einer Dividende nicht "aufhalten". Dem beherrschenden Gesellschafter wird eine Dividende mitunter zugerechnet, wenn er sie zwar nicht ausgezahlt erhält, er aber die Auszahlung selbst nur verhindert und die KapGes auch zahlungsfähig ist.
Meines Wissens bekommen Partner in einigen Kanzleien aber auch eine sehr üppige lebenslange Rente nach dem Ausscheiden - ist ja über die Bildung von Rückstellungen im Hinblick auf die Besteuerung auch sinnvoll. Wie man das dann wieder auf das Jahresgehalt umrechnet, ist mir aber zu kompliziert
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Kenne das "Rentenmodell" auch so, dass ausgeschiedene Partner weiter zu einer gewissen Quote am Umsatz beteiligt werden, die durch zahlenmäßig fixe - außer der Inflationsbereinigung - Unter- und Obergrenzen eingerahmt werden.Tibor hat geschrieben: ↑Samstag 25. April 2020, 08:52 Pensionszusagen sind ja ohnehin ein Auslaufmodell. Echte Zusagen ohne Rückdeckungsversicherung gibt es nur noch ganz selten. Die Versicherungen schaffen aber kaum Rendite, also muss man so hohe laufende Beiträge zahlen, das entweder ne Witzpension zugesagt werden kann oder ne Gehaltsumwandlung erfolgt. Kapitalbildung in Lebensversicherungen ist aber sinnfrei. Zudem wird der Anspruch gg die Versicherung an den Zusageberechtigten abgetreten und dann wird deutlich: Das macht für den Arbeitgeber nur Bürokratieaufwand. Soll doch der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt bekommen und selbst vorsorgen.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Klar, das ist die klassische Pensionszusage. Dann halt nicht als Festbetrag.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Dann gibt es, ebenso logisch, gar keinen Grund dafür; weder für den Verbleib in der Kirch noch für das Zahlen von Kirchensteuer.Fyrion hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 11:54Das ist ja eine wohlwollende Vorstellung (für die Kirche) aber aus meiner Nahbereichsempirie würde ich eher mutmaßen "weil austreten vergessen/immer wieder aufgeschoben und liegengelassen" plus "vielleicht will ich mal kirchlich heiraten".thh hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 11:30Unter der Annahme, dass die Mitglieder einer Kirche diesen Status üblicherweise deshalb innehaben, weil sie glauben: genau deshalb.Suchender_ hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 11:07Warum sollte man, gerade bei so einer Summe, freiwillig Kirchensteuer zahlen?
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Jo, aber altgediente Partner bekommen immer noch eine Rente, die sich an der Pension eines Bundesrichters orientiert. Das wäre eine R6-Pension und damit eine ganze Stange Geld.Kasimir hat geschrieben: ↑Samstag 25. April 2020, 08:55Auch bei Hengeler gibt es das in der alten Form so nicht mehr.sai hat geschrieben:Bei Hengeler gibt es das etwa noch. Würde ich persönlich jetzt keinen Bogen drum machen.Kasimir hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 22:52Rente gibt es nur noch sehr selten heute und nur noch für Altfälle. Um solche Kanzleien sollte man einen großen Bogen machen.Atropos hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht, kann man Gewinne in Kapitalgesellschaften nicht thesaurieren?Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 24. April 2020, 17:13 Im Ergebnis kannst du dein Modell nur im Rahmen einer KapGes erzielen: Da ist auch der "Partner" aus steuerlicher Sicht nur Angestellter und zugleich Gesellschafter. Sein Gehalt wird lohnversteuert bei Zufluss. Dividenden müssen ausgeschüttet werden.
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
"Herr X, wir haben beschlossen, Sie als Equity Partner aufzunehmen. Nehmen Sie das Angebot an?"Kasimir hat geschrieben: ↑Samstag 25. April 2020, 08:37Ich meinte natürlich „um die sollte man als Partner einen großen Bogen machen“. Ich dachte, das wäre logisch, da wir hier von Equity-Partnern sprechen.Freedom hat geschrieben:Im Vorstellungsgespräch
"Haben sie noch Fragen?"
"Ja. Bekommen die Partner eine Rente?"
"Danke, aber ich hörte, die Altpartner bekommen eine Pension. Daher bleibe ich lieber Associate."
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Re: Was „verdient“ ein Equity Partner....
Das dürfte für Tier-1 GKs (Magic Circle, Hengeler, Gleiss) eine brauchbare Schätzung sein. Die Mehrheit der GKs fällt allerdings nicht unter diese Definition. In internationalen Kanzleien werden die deutschen Partner häufig "benachteiligt", da der deutsche Markt weniger profitabel ist. Von daher kann man auch wenig aus den öffentlich verfügbaren durchschnittlichen PEP Zahlen ableiten.