Gegensandswert Grundstücksrecht
Moderator: Verwaltung
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Gegensandswert Grundstücksrecht
Hallo, es geht um die Kostennote: Wie berurteile ich den Gegenstandswert (rechtliches Interesse) bei Grundstücksrecht? Konkret geht es einmal um Wegerecht / Nutzungsrecht eines fremden Grundstückteils und ausserger. Abwehr von Beschränkungen und eine unzulässige Anordnung auf dem eigenen Grundstücksteil der Mandanten. Kann ich das einfach nach qm machen? Einmal nach dem Kaufpreis des Grundstücks des Mandanten, einmal nach dem Wert des anderen Grundstücks? Danke!
- Tibor
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
Kommentar zu § 7 ZPO ggf?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
Gut, danke Tibor, danke. Ich schau mal, ob das auch für unzulässige Anordnungen auf dem eigenen Grundstücksteil gelten kann...
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
5000€ Auffangstreitwert
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
Hatte ich noch nie im ZR
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
Wieso Kaufpreis bzw. Wert des Grundstücks wenn es nur um den Umfang des Wegerechts geht?
- immer locker bleiben
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
Maßgeblich ist der Wert des Wegerechts. Viel Spaß dabei, diesen zu ermitteln!
- Strich
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Re: Gegensandswert Grundstücksrecht
Mietwert der vom Wegerecht erfassten Grundstücksfläche
gg ez first try thanks for the tutorial
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