Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

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Justi2020
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Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Justi2020 »

Hallo, ich habe im März 2020 mein 1. Staatsexamen mit 5 Punkten bestanden und mich auch schon für das Ref angemeldet. Werde wahrscheinlich ende des Jahres eingestellt und wollte die Zeit bis dahin sinnvoll nutzen.

Habe nach einer Stelle bis dahin gesucht und sehr oft gelesen, dass ein "vollbefriedigend" verlangt wird. Ehrlich gesagt demotiviert das mich total. Jeder normale Mensch weiß wie schwer dieses Studium ist und es von vielen Faktoren abhängt, was am Ende dabei herauskommt. Bei der hohen Durchfallquote ist es auch schon eine Leistung mit ausreichend bestanden zu haben.

Könnt ihr mir diesbezüglich einen Tipp geben?

Wie habt Ihr euch auf das Ref im vorhinein vorbereitet? Ist es sinnvoll ein Rep schon zu besuchen, lernen, weil man ja später nicht so viel Zeit hat?

Wär für eure Ratschläge sehr dankbar.

LG :eeeek:
Sektnase
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Sektnase »

Kleine Kanzleien nehmen auch mal 450€-Jobber unabhängig von den Punkten. Ansonsten kannst natürlich ZPO dir schonmal anschauen.. Sinn würde es vielleicht auch machen, Stoff zum ersten Examen aufzupolieren, da kommt schon viel wieder dran. Hast du denn noch einen Verbesserungsversuch?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Justi2020
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Justi2020 »

Nein, ich habe keinen Verbesserungsversuch mehr. Danke für deine Antwort.
Swann
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Swann »

"Einberufung" - etwas positiver kann man den Ref-Start vielleicht schon belegen.

Ansonsten würde ich dir raten, materielles Recht und ZPO zu lernen, denn für ersteres ist im Ref nicht mehr so viel Zeit.
Fav
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Fav »

War damals zu Ref-Beginn auch ziemlich demotiviert überall als Anforderung ein "überdurchschnittliches erstes Staatsexamen" oder "exzellentes erstes Staatsexamen" zu lesen. Habe mich dann bei einer Kanzlei einfach ohne Zeugnisse beworben, nur Anschreiben und Lebenslauf. Im Vorstellungsgespräch haben sie dann nach den Zeugnissen gefragt, komisch geguckt (ausreichend) und gesagt "naja, wir könnens ja mal versuchen". Lief dann ganz gut und hat auch Spaß gemacht dort.

Mein damaliger Chef meinte auch, es wäre wohl klüger, das Zeugnis wegzulassen.

Habe demgegenüber auch schon bei Kanzleien per Mail nachgefragt, ob sie offene Stellen haben und ich meine ausführliche Bewerbung schicken sollte. Habe dann wenige Minuten später die Antwort "ja, gerne" bekommen; nachdem ich meine Bewerbung inkl. Zeugnisse dann hingeschickt hatte, aber auch nach telefonischer Nachfrage nie mehr eine Antwort bekommen.

Versuchs also vielleicht einfach mal damit, das Zeugnis vom ersten wegzulassen. Wenn du dann im Vorstellungsgespräch bist, hast du schon mal nen Fuß in der Tür. Und nicht demotivieren lassen von deiner Note! Hast noch genug Zeit ein guter Jurist zu werden.
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famulus
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von famulus »

Gar keine so dumme Idee - Abizeugnis dürfte ohnehin genügen.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Justi2020
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Justi2020 »

Danke :-)
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famulus
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von famulus »

(Der zweite Hauptsatz war ironisch gemeint.)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Justi2020
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Justi2020 »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 18:14 "Einberufung" - etwas positiver kann man den Ref-Start vielleicht schon belegen.

Ansonsten würde ich dir raten, materielles Recht und ZPO zu lernen, denn für ersteres ist im Ref nicht mehr so viel Zeit.

\:D/ \:D/ \:D/
Ist Dir das positiv genug?

Man kann auch in allem immer etwas schlechtes sehen!?! :-) War nicht negativ gemeint! Bin über glücklich bestanden zu haben! \:D/
Justi2020
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Justi2020 »

Keine Sorge, hab es auch so aufgefasst! Alles gut! :-)
Swann
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Swann »

Justi2020 hat geschrieben: Freitag 1. Mai 2020, 14:57 \:D/ \:D/ \:D/
Ist Dir das positiv genug?

Man kann auch in allem immer etwas schlechtes sehen!?! :-) War nicht negativ gemeint! Bin über glücklich bestanden zu haben! \:D/
Das war nur ein kleiner Scherz, nichts für ungut.
Gelöschter Nutzer

Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 18:14 "Einberufung" - etwas positiver kann man den Ref-Start vielleicht schon belegen.
Wenn man den Anspruch hat, sowohl intensiv für das Examen zu lernen als auch spannende, fordernde Stationen mit Arbeitseinsatz zu bewältigen, dann ist das Ref durchaus eine äußerst anstrengende Zeit, die ich durchaus nicht primär als positiv empfunden habe. Tatsächlich würde ich sagen, dass das Ref weitaus stressiger als die Examensvorbereitung auf das erste Examen ist, da man einer Doppel- bis Dreifachbelastung ausgesetzt ist.
Freedom
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Freedom »

Nun, die Kanzleien die Geld für Stellenanzeigen in den größeren Medien wie Juve etc. ausgeben sind nunmal leider solche aus einer Welt in der es um das große Geld geht und dementsprechend hohe Noten verlangt werden. Da wird es mit 5 Punkten eher sehr schwierig sein. Ich würde es, wenn es eine Anwaltstätigkeit sein soll, eher in kleineren Einheiten versuchen. Generell würde ich mich nicht mit Kanzleien aufhalten die Gehaltstabellen ins Netz stellen mit hohen Gehältern. Sondern mir eher überlegen, was ich beruflich später machen will, sprich welches Rechtsgebiet falls es ne Kanzlei sein soll und dann da mal melden und gleich kommunizieren dass man vielleicht auch sein Ref da machen will etc. Eben sich interessant machen.

Kennt jemand Leute mit ähnlichen Noten und weiß was die so gemacht haben? Stellen kleinere Kanzleien so eine Art WissMit ein und bezahlen die? Ich kenne mich da nicht so richtig aus. Wenn man die Stellen primär als Akquise ansieht wahrscheinlich eher nicht?

Das Blöde ist gerade die corona-Krise die es überall schwieriger macht.

Ansonsten @ all wo bleibt die Qualitätsoffensive. Irgendjemand muss doch Leute kennnen in ähnlicher Situation und Erfahrungen beisteuern können?

Ansonsten muss man halt auch sagen, 5 Punkte bieten halt noch Steigerungspotential. Da sollte man vor allem zusehen dass man im Stoff bleibt und den wiederholen damit das zweite gelingt.
Digiwas?
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Sektnase »

Ja, kenne ich. Dann aber eher als Bürokraft auf 450€-Basis - wird aber natürlich nicht so genannt.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Liz »

Kleinere Kanzleien suchen ggf. über die örtliche Rechtsanwaltskammer oder Uni wissenschaftliche Mitarbeiter. Im Übrigen würde ich schlichtweg recherchieren, welche Kanzleien vor Ort Rechtsgebiete machen, die Dich interessieren, und mich dort initiativ bewerben. Ggf. besteht gerade latenter Bedarf nach einer Unterstützung, der sich noch nicht in einer aktiven Stellensuche niedergeschlagen hat. Sicherlich mag das Risiko bestehen, bei einer kleineren Kanzlei auch Tätigkeiten einer Bürokraft übernehmen zu müssen, aber ich würde das ehrlich gesagt nicht so negativ sehen: es schadet auch als angehende Volljuristin nicht zu wissen, wie eine Frist notiert wird oder wie ein Faxgerät funktioniert - gerade wenn man sich möglicherweise später selbstständig macht. Im Idealfall bekommt man daneben juristische Recherchen u. ä. übertragen und kann dann beweisen, dass man auch insoweit einen „Mehrwert“ bietet.

Ich kenne einige mit einem ausreichend/befriedigend, die relativ früh als WiMi in einer kleineren Kanzlei angefangen und offenbar überzeugt haben und dann dort als Anwalt angefangen haben oder zumindest relativ schnell was gefunden haben.
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