Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

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Sektnase
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von Sektnase »

Oh, ich habe das gar nicht negativ gemeint. Hab auch nochmal nachgedacht. Kenne einen, der musste wirklich eher Büroorganisation machen, kenne aber mehrere, die hauptsächlich Sachen recherchiert haben. Das allerdings auch schon als Studenten. Man wird sich nur (völlig) von den bekannten WiMi-Gehältern aus den großen Kanzleien lösen müssen.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
andre_linus
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von andre_linus »

Mein persönlicher Tipp wäre es, auf die Praktikumskanzleien zurückzukommen.

Ich bin damals zwar in eine GK gegangen und habe dort die WissMit-Zeit verbracht. Meistens finden Praktika ja gerade in dem Heimatort/Nähe in kleineren Kanzleien statt und man ist immerhin schon (hoffentlich positiv) aufgefallen, unabhängig von den Noten.

Wäre damals auch mein Plan B gewesen.
benutzer5123
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Re: Zeit bis zur Einberufung ins Ref sinnvoll überbrücken

Beitrag von benutzer5123 »

Ich würde mir vornehmen bereits jetzt das Fundament für ein VB im 2. Examen zu legen. Das ist wirklich kein Hexenwerk - die Basics im Langzeitgedächtnis machen hier schon einen ganz erheblichen Teil aus. Wenn du es schaffst bis Jahresende das materielle Recht (nur absolute Basics, keine Meinungsstreits mehr) zu wiederholen und das Prozessrecht (insb. ZPO + StPO) im Überblick zu lernen wirst du einen wahnsinnigen Vorsprung vor dem übrigen Bewerberfeld haben.

Abgesehen davon habe ich mir die Zeit zwischen Diss. und Ref-Beginn als Wiss. Mit. im Europäischen Parlament vertrieben (geht auch für 1-2 Monate). Kann ich wirklich nur empfehlen! Ich denke du könntest auch mit deiner Punktzahl glück haben, da gerade Abgeordnete die nicht Juristen sind, keinen Schimmer haben dürften, ob das nun besonders gut ist oder nicht. Gleiches gilt zB für Abgeordnete des Bundestags. Gleichzeitig macht sich das aber ganz gut im CV ;)

LG
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