wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Mietspantrakt
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 848
Registriert: Dienstag 28. Mai 2013, 23:39
Ausbildungslevel: Au-was?

wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Mietspantrakt »

wie schreibt man richtig geile berufungserwiderungen? klar muss man sich im einzelnen mit den berufungsangriffen auseinandersetzen. allerdings sind berufungsschriften haeufig so wirr aufgebaut, dass eine orientierung an dieser (wie teilweise in der literatur empfohlen) nicht moeglich bzw. sinnvoll ist. ausserdem will man ja nicht das paradigma und die deutungshoheit dem berufungsklaeger ueberlassen. habt ihr tipps und literatur zu dem gelungenen aufbau einer berufungsschrift?
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von sai »

Wie im Strafprozess auch: Chewbacca-Taktik.
Benutzeravatar
Blaumann
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1154
Registriert: Donnerstag 20. März 2014, 04:28
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Blaumann »

Berufungskläger hassen diesen Trick.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von famulus »

Mietspantrakt ist auch so ein Projekt, bei dem mich wirklich mal das dahintersteckende Genie interessieren würde.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von batman »

Ich fürchte, Dir würde dieses Genie gänzlich verborgen bleiben.
Gelöschter Nutzer

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich will dem allgemeinen Spaß keinen Abbruch tun, aber was spricht dagegen, einfach das angegriffene erstinstanzliche Urteil als Rahmen zu nehmen und es zu stützen, natürlich mit einem Schwerpunkt auf den von dem Berufungskläger angegriffenen Punkten?

Die ersichtlich wirren Punkte kann man zum Abschluss noch kurz ansprechen.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Strich »

Was spricht eigentlich dagegen es gleich richtig zu machen und zu subsummieren, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und nur an den Stellen auf das Urteil/die Berufungsschrift einzugehen, wo sie auch hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale relevant werden?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von famulus »

Das wäre halt ziemlich ungeil.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von famulus »

batman hat geschrieben: Donnerstag 7. Mai 2020, 16:01 Ich fürchte, Dir würde dieses Genie gänzlich verborgen bleiben.
Mein Denken ist dafür schlichtweg zu vierdimensional.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Mietspantrakt
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 848
Registriert: Dienstag 28. Mai 2013, 23:39
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Mietspantrakt »

ich finde es ja spannend, dass alle angestossene diskussionen in meta-diskussionen ueber meine person enden. wenn batman mir jedes talent abspricht erinnert mich das an tibors theorie zum beginn meines studiums, dass ich das examen sowieso nie schaffen wuerde. naja, es ist anders gekommen.

in der sache bietet sich eine orientierung an den tatbestandsmerkmalen natuerlich an. wobei hier in der tat mehrere dimensionen mit zu beruecksichtigen (529 I, 531 II zpo; verfahrens- und sachruegen etc) und darzustellen sind. in einem formularhandbuch habe ich uebrigens die empfehlung gelesen, die klageerwiderung streng am aufbau der berufungsbegruendung zu orientieren, um dem gericht die pruefung einfacher und uebersichtlicher zu gestalten. so sehe ich es auch oft in der praxis. manche differenzieren auch zwischen verfahrens- und sachruegen. allzu abwegig ist meine fragestellung also nicht.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Strich »

Mietspantrakt hat geschrieben: Dienstag 12. Mai 2020, 00:44 ich finde es ja spannend, dass alle angestossene diskussionen in meta-diskussionen ueber meine person enden. wenn batman mir jedes talent abspricht erinnert mich das an tibors theorie zum beginn meines studiums, dass ich das examen sowieso nie schaffen wuerde. naja, es ist anders gekommen.

in der sache bietet sich eine orientierung an den tatbestandsmerkmalen natuerlich an. wobei hier in der tat mehrere dimensionen mit zu beruecksichtigen (529 I, 531 II zpo; verfahrens- und sachruegen etc) und darzustellen sind. in einem formularhandbuch habe ich uebrigens die empfehlung gelesen, die klageerwiderung streng am aufbau der berufungsbegruendung zu orientieren, um dem gericht die pruefung einfacher und uebersichtlicher zu gestalten. so sehe ich es auch oft in der praxis. manche differenzieren auch zwischen verfahrens- und sachruegen. allzu abwegig ist meine fragestellung also nicht.
Der Witz an meiner Variante ist ja gerade, dass nur die relevanten Verfahrensrügen dargestellt werden. Was interessiert mich eine grob fehlerhafte Beweisaufnahme des Vordergerichts, wenn es auf diese überhaupt nicht ankommt. Kommt es auf sie an, kann ich das auch bei dem Tatbestandsmerkmal darstellen, bei dem es relevant ist.
Aber gut, man kann es natürlich auch trennen und einfach alles aufschreiben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Liz »

Eine Orientierung an einer völlig wirr aufgebauten Berufungsbegründung scheint mir nicht der Übersichtlichkeit zu dienen; wenn dem Berufungsgericht zwei wirre Schriftsätze vorliegen, mag es auf die Idee kommen, die Sache sei tatsächlich wahnsinnig kompliziert. Mir scheint grds. eine Orientierung am Aufbau des erstinstanzlichen Urteils (welches im Idealfall die einzelnen Tatbestandsmerkmale in der richtigen Reihenfolge abhandelt und ohnehin für das Berufungsgericht den Gegenstand der Prüfung bildet) sinnvoll zu sein, weil man dann jeweils kommentieren kann, ob die diesbezüglichen Angriffe des Berufungsführers überzeugen und / oder ob sich das angegriffene Urteil insoweit (ggf. aus anderen Gründen) als richtig erweist. Und dann kann man sich ggf. noch dem nicht näher zuordbaren allgemeinen Vorbringen des Berufungsklägers widmen.
Shlomo
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 77
Registriert: Samstag 12. März 2016, 12:13
Ausbildungslevel: Anderes

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Shlomo »

Liz hat geschrieben: Dienstag 12. Mai 2020, 22:45 Eine Orientierung an einer völlig wirr aufgebauten Berufungsbegründung scheint mir nicht der Übersichtlichkeit zu dienen; wenn dem Berufungsgericht zwei wirre Schriftsätze vorliegen, mag es auf die Idee kommen, die Sache sei tatsächlich wahnsinnig kompliziert. Mir scheint grds. eine Orientierung am Aufbau des erstinstanzlichen Urteils (welches im Idealfall die einzelnen Tatbestandsmerkmale in der richtigen Reihenfolge abhandelt und ohnehin für das Berufungsgericht den Gegenstand der Prüfung bildet) sinnvoll zu sein, weil man dann jeweils kommentieren kann, ob die diesbezüglichen Angriffe des Berufungsführers überzeugen und / oder ob sich das angegriffene Urteil insoweit (ggf. aus anderen Gründen) als richtig erweist. Und dann kann man sich ggf. noch dem nicht näher zuordbaren allgemeinen Vorbringen des Berufungsklägers widmen.
Volle Zustimmung, so ist es aus meiner Sicht für den Berufungsrichter am angenehmsten. Ich baue auch meine Hinweisbeschlüsse / Berufungsurteile so auf, wie es in § 540 ZPO ja auch angelegt ist.
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Swann »

Strich hat geschrieben: Dienstag 12. Mai 2020, 16:20 Der Witz an meiner Variante ist ja gerade, dass nur die relevanten Verfahrensrügen dargestellt werden. Was interessiert mich eine grob fehlerhafte Beweisaufnahme des Vordergerichts, wenn es auf diese überhaupt nicht ankommt. Kommt es auf sie an, kann ich das auch bei dem Tatbestandsmerkmal darstellen, bei dem es relevant ist.
Aber gut, man kann es natürlich auch trennen und einfach alles aufschreiben.
Das ist aus Richtersicht sicher richtig, aber als Anwalt sollte man mE zu allen erhobenen Verfahrensrügen aus Vorsichtsgründen Stellung nehmen (wenn man etwas Sinnvolles sagen kann). Denn worauf es dem Berufungsgericht ankommt, weiß man natürlich nicht. Ich würde daher grundsätzlich (Schemata sind ja nur Richtschnüre) wie folgt gliedern:

(1. Zulässigkeit des Rechtsmittels)
2. Verfahrensrügen
3. Zugrunde zu legende Tatsachen - Bindung an erstinstanzliche Feststellungen und/oder etwaige nova
4. Materiell-rechtliche Bewertung
Gelöschter Nutzer

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Shlomo hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 06:04
Liz hat geschrieben: Dienstag 12. Mai 2020, 22:45 Eine Orientierung an einer völlig wirr aufgebauten Berufungsbegründung scheint mir nicht der Übersichtlichkeit zu dienen; wenn dem Berufungsgericht zwei wirre Schriftsätze vorliegen, mag es auf die Idee kommen, die Sache sei tatsächlich wahnsinnig kompliziert. Mir scheint grds. eine Orientierung am Aufbau des erstinstanzlichen Urteils (welches im Idealfall die einzelnen Tatbestandsmerkmale in der richtigen Reihenfolge abhandelt und ohnehin für das Berufungsgericht den Gegenstand der Prüfung bildet) sinnvoll zu sein, weil man dann jeweils kommentieren kann, ob die diesbezüglichen Angriffe des Berufungsführers überzeugen und / oder ob sich das angegriffene Urteil insoweit (ggf. aus anderen Gründen) als richtig erweist. Und dann kann man sich ggf. noch dem nicht näher zuordbaren allgemeinen Vorbringen des Berufungsklägers widmen.
Volle Zustimmung, so ist es aus meiner Sicht für den Berufungsrichter am angenehmsten. Ich baue auch meine Hinweisbeschlüsse / Berufungsurteile so auf, wie es in § 540 ZPO ja auch angelegt ist.
\:D/
Antworten