wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von Strich »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 08:37
Strich hat geschrieben: Dienstag 12. Mai 2020, 16:20 Der Witz an meiner Variante ist ja gerade, dass nur die relevanten Verfahrensrügen dargestellt werden. Was interessiert mich eine grob fehlerhafte Beweisaufnahme des Vordergerichts, wenn es auf diese überhaupt nicht ankommt. Kommt es auf sie an, kann ich das auch bei dem Tatbestandsmerkmal darstellen, bei dem es relevant ist.
Aber gut, man kann es natürlich auch trennen und einfach alles aufschreiben.
Das ist aus Richtersicht sicher richtig, aber als Anwalt sollte man mE zu allen erhobenen Verfahrensrügen aus Vorsichtsgründen Stellung nehmen (wenn man etwas Sinnvolles sagen kann). Denn worauf es dem Berufungsgericht ankommt, weiß man natürlich nicht. Ich würde daher grundsätzlich (Schemata sind ja nur Richtschnüre) wie folgt gliedern:

(1. Zulässigkeit des Rechtsmittels)
2. Verfahrensrügen
3. Zugrunde zu legende Tatsachen - Bindung an erstinstanzliche Feststellungen und/oder etwaige nova
4. Materiell-rechtliche Bewertung
Das stimmt natürlich. Ich würde trotzdem bei meiner Darstellungsform bleiben. Als Richter macht man das umgekehrt ja auch. Da stellt man auch an den entsprechenden Stellen dar, warum es auf Argumentationsstrang x des Anwalts nicht ankommt. Ich habe bei einigen Kollegen sogar am Ende der Ausführungen gesehen "Nicht erledigte Beweisantritte" und dann eine jeweilige Erläuterung, warum diesen Antritten nicht nachgegangen wurde.
So kann man auch die Berufungserwiderung aufbauen. Man bleibt in der Sache beim Wesentlich (dem Anspruch) und hängt hinten dran die noch nicht erwähnten Verfahrensrügen und materiellen Einwendungen, auf die es nicht ankommt.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von immer locker bleiben »

Mietspantrakt hat geschrieben: Mittwoch 6. Mai 2020, 09:21 wie schreibt man richtig geile berufungserwiderungen?
" ... beantragen wir die Berufung zurückzuweisen ...

Begründung:
Das erstinstanzliche Urteil enthält keine Rechtsfehler und würdigt alle Tatsachen richtig.

Zustellung per beA

gez. Rechtsanwalt"

:D
You might remember me from such posts as this.
Bild
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1996
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

wie schreibt man geile berufungserwiderungen?

Beitrag von scndbesthand »

Die Berufung ist unzulässig.

Der Senat und der Vertreter des Berufungsbeklagten wissen, warum.

Rechtsanwalt
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Antworten