Hallo Leute,
kann mir jemand erklären, wo der dogmatische Unterschied zwischen der Indentitätskontrolle gem. Art. 23 I 3 GG und der Ultra-Vires-Kontrolle liegt. Ich lese überall, diese seien verschieden, allerdings wird in beiden Fällen immer( nur) Art. 23 I 3 GG geprüft.
Identitätskontrolle V.s Ultra-Vires
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Re: Identitätskontrolle V.s Ultra-Vires
Identitätskontrolle nimmt Art. 1, 20 GG als Maßstab, Ultra Vires die Kompetenzübertragung.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Identitätskontrolle V.s Ultra-Vires
Danke!
Ist bei der Identitätskontrolle nur das Zustimmungsgesetz und bei der Ultra Vires Kontrolle nur das Unterlassen der Bundesregierung Prüfungsgegenstand? Das BVerfG prüft machmal auch die EU-Akten an sich !!!!