Hallo zusammen,
ich hoffe, das richtige Forum gewählt zu haben, ansonsten bitte verschieben.
Folgende Frage:
Es sollen Leistungen im Bereich der kommunalen Straßenbeleuchtung öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Sschaltkästen, an denen dieses Leuchten angeschlossen sind, gehören dem lokalen Versorger.
Dieser Versorger hat zwei ortsansässige Elektrounternehmen unterwiesen und gestattet diesen das Öffnen und Schalten an diesen Schränken, entsprechende Schlüssel wurden diesen übergeben.
Wenn nun eine dritte Firma diese Ausschreibung gewinnt, müssen diese lokalen Firman arbeitstätig die Schaltvorgänge vornehmen, die entsprechenden Teile spannungsfrei schalten, abend wieder einschalten und auf Fehlerströme überprüfen.
Vorgesehen ist, dass im Rahmen der Ausschreibung eine Position regelt, dass der AN der schaltberechtigten Firma dafür eine pauschale Entschädigung leistet, die in den entsprechenden EP einzurechnen wäre.
Die Fragen:
Ist die Vorgabe einer festen Zahlung des AN an Dritte VOB- konform?
Ist dieser Anteil zu werten?
Vielen Dank
octopussy
VOB-Recht, Ausschreibung
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Freitag 15. Mai 2020, 10:18
- Ausbildungslevel: Anderes
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: VOB-Recht, Ausschreibung
Keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."