Interessenkollision

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andre_linus
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Re: Interessenkollision

Beitrag von andre_linus »

esprit hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 19:48 Ja Grundsätzlich aufgrund des Abstraktionsprinzip, ist der Anwaltsvertrag nicht nichtig. Der Anwaltsvertrag ist dann sittenwidrig und nichtig, wenn der Kollege der eine Interessenkollision begeht ein eigenes Interesse an dem Vorgang hat.
Aber was macht man wenn das Gericht nichts macht?
Für das Gericht ist doch an sich nur entscheidend, ob die Prozessvollmacht mängelbehaftet bzw. unwirksam ist, §§ 88 f. ZPO.
esprit hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 19:48 Also hat er unstreitig ein eigenes Interesse und der Anwaltsvertrag wäre nichtig und somit auch das Klageverfahren.
Ist OLG Brandenburg, 28.01.2003 - 2 U 14/02 nicht genau Dein Fall?

Da sagt das Gericht, dass die Prozessvollmacht wirksam ist.

Ich würde mich auch nur materiell verteidigen und bei Unterliegen die Nichtigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen?
Aber kenne so einen Fall auch bisher nicht.
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