Interessenkollision

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esprit
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Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Hallo,

was passiert bei einer Interessenkollsion?
Wer muss das wo melden?

Ich habe es in einem Klageverfahren dem Gericht gemeldet und die Gegenseite räumt es sogar mehr oder weniger ein, aber passieren tut nichts.

Der RA kann doch die Gegenseite nicht weiter im Klageverfahren vertreten?
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Re: Interessenkollision

Beitrag von gola20 »

Was ist eine Interessenkollision? Den Begriff kenn ich nicht.
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andre_linus
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Re: Interessenkollision

Beitrag von andre_linus »

Wo ist der Vorteil die Frage jetzt im Verfahren zu thematisieren und sich nicht bei (möglichem) Unterliegen nach Prozess im Kostenfestsetzungsverfahren auf die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages (§ 134 BGB) zu stützen?

Das kann ich noch nicht nachvollziehen und bin ernsthaft gespannt (Taktik?, VU?, Vergleichsbereitschaft erhöhen?)

- Werden mehrere Parteien auf der Gegenseite vertreten, dann entsteht doch durch die Mandantsniederlegung und Beauftragung von mehreren RAe sogar noch ein größeres Kostenrisiko als bei einmaliger ungerügter Vertretung.

- Wären die Kosten des neuen RAe dann erstattungsfähig, was wegen § 134 BGB bei widerstreitenden Interessen mir zweifelhaft erscheint?
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Strich
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Strich »

esprit hat geschrieben: Sonntag 24. Mai 2020, 11:35 Hallo,

was passiert bei einer Interessenkollsion?
Wer muss das wo melden?

Ich habe es in einem Klageverfahren dem Gericht gemeldet und die Gegenseite räumt es sogar mehr oder weniger ein, aber passieren tut nichts.

Der RA kann doch die Gegenseite nicht weiter im Klageverfahren vertreten?
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Dem Gericht muss man nichts melden. Würde ggf. auch den Kostenfestsetzer abwarten ^^

Ich sags nur nochmal, weil ... naja wegen des TE.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Swann
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Swann »

Und immer schön § 25 BORA beachten!
esprit
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Also mit anderen Worten muss ich das der Kammer melden weil das Gericht wurde nicht tätig?!
D.h. wenn ich nichts mache wird das Gericht obwohl eine Interessenkollision gegeben ist das Verfahren ganz normal weiter bearbeiten?
Genau in meinem besonderen Fall hat die Gegenseite sogar ein wirtschaftliches Interesse an dem Ausgang des Verfahrens so dassDie Prozessvollmacht nicht dicht ist und die anwaltliche Vertretung vor Gericht gar nicht bestehen dürfte.
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Strich
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Strich »

Der Anwaltsvertrag ist bei einer Interessenkollision regelmäßig nichtig (nach § 134 BGB oder 138 BGB, weiß ich grad nicht genau).
Ob davon auch die Vollmacht erfast ist, weiß ich grad nicht. Falls sie es ist, wird das Gericht den Bevollmächtigten zurückweisen. Das kann man ja anregen.

Der Kammer kannst du das melden, weil der Anwalt der Gegenseite gegen das Berufsrecht verstoßen hat. Was das Gericht macht, ist der Kammer herzlich egal.
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Re: Interessenkollision

Beitrag von andre_linus »

esprit hat geschrieben: Donnerstag 28. Mai 2020, 00:35 Also mit anderen Worten muss ich das der Kammer melden weil das Gericht wurde nicht tätig?!
D.h. wenn ich nichts mache wird das Gericht obwohl eine Interessenkollision gegeben ist das Verfahren ganz normal weiter bearbeiten?
Genau in meinem besonderen Fall hat die Gegenseite sogar ein wirtschaftliches Interesse an dem Ausgang des Verfahrens so dassDie Prozessvollmacht nicht dicht ist und die anwaltliche Vertretung vor Gericht gar nicht bestehen dürfte.
Ist das so?

Ich habe nur BGH IX ZR 60/08 gefunden. BGH sagt hier Prozessvollmacht bleibt unberührt.
esprit
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Ja Grundsätzlich aufgrund des Abstraktionsprinzip, ist der Anwaltsvertrag nicht nichtig. Der Anwaltsvertrag ist dann sittenwidrig und nichtig, wenn der Kollege der eine Interessenkollision begeht ein eigenes Interesse an dem Vorgang hat.
Aber was macht man wenn das Gericht nichts macht?

In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich auf Rückzahlung der Gebühren in Anspruch genommen werde und der Kollege der die Klägerin vertritt mir per E-Mail schon mitgeteilt hat dass wenn der Rechtsstreit zu meinen Gunsten ausgeht eher aufgrund einer damaligen Vereinbarung 60 % aus den Gebühren haben will. Also hat er unstreitig ein eigenes Interesse und der Anwaltsvertrag wäre nichtig und somit auch das Klageverfahren.
Aber das Gericht macht nichts, den Vorgang habe ich zwischenzeitlich der Kammer gemeldet aber die sagen auch Sie nehmen auf das laufende Verfahren kein Einfluss sondern nur hinsichtlich des berufsrechtlichen Verstoßes.
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Re: Interessenkollision

Beitrag von thh »

esprit hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 19:48Ja Grundsätzlich aufgrund des Abstraktionsprinzip, ist der Anwaltsvertrag nicht nichtig.
Richtig, sonst gäbe es ja auch immer Schwierigkeiten, wenn man mal einen Anwalt (oder eine Kanzlei) verkauft.
esprit hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 19:48Also hat er unstreitig ein eigenes Interesse und der Anwaltsvertrag wäre nichtig und somit auch das Klageverfahren.
Aber das Gericht macht nichts, den Vorgang habe ich zwischenzeitlich der Kammer gemeldet aber die sagen auch Sie nehmen auf das laufende Verfahren kein Einfluss sondern nur hinsichtlich des berufsrechtlichen Verstoßes.
Dann muss unbedingt rechtzeitig Nichtigkeitsklage erhoben werden!
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Wie macht man eine Nichtigkeitsklage?
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Re: Interessenkollision

Beitrag von famulus »

Jetzt mal ehrlich: Warum zur Hölle tust du hier ständig so als wärst du Jurist?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
esprit
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Die Nichtigkeitsklage wird wohl nicht hier das richtige sein. Das ist ja mehr oder weniger ein Folgeprozess wenn es ein Urteil gibt.
Kann man in diesem Forum nicht etwas posten ohne dass man von unsachlichen Kommentaren überhäuft wird.
Mir will doch jetzt keiner hier sagen, dass das ein alltägliches Problem ist und jeder hier die Lösung weiß außer mir.
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Tibor
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben: Aber was macht man wenn das Gericht nichts macht?

In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich auf Rückzahlung der Gebühren in Anspruch genommen werde ...
Um es mal anders zu fragen: Hat denn ein Fehler in der Prozessvertretung des Klägers (Gegner) eine Auswirkung auf den geltend gemachten materiellen Anspruch gegen den Beklagten (esprit)?

Verteidige dich einfach hinsichtlich der Forderung und gut ist.
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Re: Interessenkollision

Beitrag von thh »

esprit hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 23:20Wie macht man eine Nichtigkeitsklage?
§ 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Wenn Anwaltsvertrag und Klageverfahren nichtig sind, dann ist die Partei nicht ordnungsgemäß vertreten.
esprit hat geschrieben: Mittwoch 9. September 2020, 00:21Die Nichtigkeitsklage wird wohl nicht hier das richtige sein. Das ist ja mehr oder weniger ein Folgeprozess wenn es ein Urteil gibt.
Der laufende Prozess ist natürlich nach § 148 ZPO solange auszusetzen.
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