Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

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lawlaw
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Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

Beitrag von lawlaw »

Hallo,

auf Grund dieses Artikels habe ich eine Frage:

https://www.lto.de/recht/studium-refere ... vergleich/

Ich verstehe diesen so, dass eine Nachversicherung im Versorgungswerk niemals Vorteile bringt, da die anrechenbaren Zeiten stets unberücksichtigt bleiben, da sie sich später immer negativ auf die Versorgungsbezüge auswirken würde.

Bedeutet das also nicht, dass man sich immer und ausnahmslos für eine Nachversicherung in der DRV entscheiden sollte, selbst dann, wenn man bisher keinerlei Zeiten dort gesammelt hat? Beispielsweise für den Fall, dass man später doch einmal in der DRV versichert sein sollte? Und bedeutet dies nicht auch, da viele Volljuristen nie in der DRV landen werden, dass alle Zeiten aus dem Ref quasi stets verloren sind, wenn man sonst keine Zeiten in der DRV vorweisen kann, die einen insgesamt über die 5 Jahre brächten?
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Blaumann
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Re: Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

Beitrag von Blaumann »

lawlaw hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2020, 16:24 https://www.lto.de/recht/studium-refere ... vergleich/

Ich verstehe diesen so, dass eine Nachversicherung im Versorgungswerk niemals Vorteile bringt, da die anrechenbaren Zeiten stets unberücksichtigt bleiben, da sie sich später immer negativ auf die Versorgungsbezüge auswirken würde.
Nein, das hängt von der spezifischen Rentenformel des Versorgungswerks ab. Der Artikel beschreibt ausschließlich die Berechnung für NRW im Jahr 2015.

Nach der aktuellen Formel des Berliner Versorgungswerks besteht dieser Effekt beispielsweise nicht.
lawlaw
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Re: Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

Beitrag von lawlaw »

Aber die Regel in NRW scheint sich nicht geändert zu haben?
Nason
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Re: Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

Beitrag von Nason »

Was ist mit Auszahlung?
lawlaw
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Re: Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

Beitrag von lawlaw »

"Eine Auszahlung der Nachversicherungsbeiträge an den Nachzuversichernden selbst oder eine Anlage in privaten Versicherungen, Fonds, etc. ist gesetzlich ausgeschlossen (Rechtsgrundlage: § 185 SGB VI)."

Das steht auf der Seite der Finanzverwaltung NRW, geht also nicht. Oder?
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Re: Nachversicherung - DRV oder Versorgungswerk?

Beitrag von Tiberius »

Vermutlich meint Nason die Nachversicherung in der DRV und anschließend den Antrag auf der Auszahlung der Beiträge. bei der DRV kann man, wenn man in eine andere Altersversorgung wechselt, sich bestimmte Teile der zuvor dort eingezahlten Beiträge erstatten lassen. weitere Informationen auf der Seite der DRV, ob es in dem konkreten Fall hilft muss geprüft werden
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