Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

könnt ihr ein Skript oder ein Lehrbuch empfehlen, in dem (nur) das Wesentliche zum zivilrechtlichen Rechtsmittelrecht (insb. Berufung) steht? Beziehungsweise womit habt ihr für diesen Bereich gelernt?
Limonadenbaum
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 83
Registriert: Samstag 22. August 2015, 09:27
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Limonadenbaum »

Mein 2. Examen steht noch aus, aber ich habe Berufungsrecht bisher nur mit den Büchern gelernt, die ich sowieso schon habe, nämlich mit dem Oberheim und dem Kaiserskript zur Anwaltsklausur.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Strich »

Also zumidenst für Berufungserwiderungen kann ich diesen Thread empfehlen:
klickste hier
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Logisch_Win7 »

Limonadenbaum hat geschrieben: Dienstag 30. Juni 2020, 17:00 Mein 2. Examen steht noch aus, aber ich habe Berufungsrecht bisher nur mit den Büchern gelernt, die ich sowieso schon habe, nämlich mit dem Oberheim und dem Kaiserskript zur Anwaltsklausur.
Ist der Oberheim aus deiner Sicht hinsichtlich des Teils zur Berufung auf die Klausurbearbeitung ausgerichtet? Oder ist das eher eine "theoretische Abhandlung"?
Limonadenbaum
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 83
Registriert: Samstag 22. August 2015, 09:27
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Limonadenbaum »

Eher theoretische Abhandlung. Er erklärt zwar, wie man ein Berufungsurteil schreibt mit Tenorierungsbeispielen, aber auf die Klausurbearbeitung ist das nicht speziell ausgerichtet.
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Logisch_Win7 »

Limonadenbaum hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 17:34 Eher theoretische Abhandlung. Er erklärt zwar, wie man ein Berufungsurteil schreibt mit Tenorierungsbeispielen, aber auf die Klausurbearbeitung ist das nicht speziell ausgerichtet.
Wie klausurrelevant sind Berufunfsurteile denn überhaupt? Laut unserem AG-Leiter kommt Berufungsrecht in NRW wohl nur aus Anwaltssicht dran. Also müsste man die Tenorierung ja zum Beispiel gar nicht kennen.
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von batman »

Logisch_Win7 hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 18:00 Laut unserem AG-Leiter kommt Berufungsrecht in NRW wohl nur aus Anwaltssicht dran. Also müsste man die Tenorierung ja zum Beispiel gar nicht kennen.
Aber einen sinnvollen Berufungsantrag sollte man schon stellen können. Jedenfalls als Berufungsklägervertreter (§ 520 III 2 Nr. 1 ZPO).
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht

Beitrag von Logisch_Win7 »

batman hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 21:49
Logisch_Win7 hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 18:00 Laut unserem AG-Leiter kommt Berufungsrecht in NRW wohl nur aus Anwaltssicht dran. Also müsste man die Tenorierung ja zum Beispiel gar nicht kennen.
Aber einen sinnvollen Berufungsantrag sollte man schon stellen können. Jedenfalls als Berufungsklägervertreter (§ 520 III 2 Nr. 1 ZPO).
Das ist ein Argument. 😅 Danke dir.
Antworten