Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
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Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Hallo zusammen,
könnt ihr ein Skript oder ein Lehrbuch empfehlen, in dem (nur) das Wesentliche zum zivilrechtlichen Rechtsmittelrecht (insb. Berufung) steht? Beziehungsweise womit habt ihr für diesen Bereich gelernt?
könnt ihr ein Skript oder ein Lehrbuch empfehlen, in dem (nur) das Wesentliche zum zivilrechtlichen Rechtsmittelrecht (insb. Berufung) steht? Beziehungsweise womit habt ihr für diesen Bereich gelernt?
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Mein 2. Examen steht noch aus, aber ich habe Berufungsrecht bisher nur mit den Büchern gelernt, die ich sowieso schon habe, nämlich mit dem Oberheim und dem Kaiserskript zur Anwaltsklausur.
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Also zumidenst für Berufungserwiderungen kann ich diesen Thread empfehlen:
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Ist der Oberheim aus deiner Sicht hinsichtlich des Teils zur Berufung auf die Klausurbearbeitung ausgerichtet? Oder ist das eher eine "theoretische Abhandlung"?Limonadenbaum hat geschrieben: ↑Dienstag 30. Juni 2020, 17:00 Mein 2. Examen steht noch aus, aber ich habe Berufungsrecht bisher nur mit den Büchern gelernt, die ich sowieso schon habe, nämlich mit dem Oberheim und dem Kaiserskript zur Anwaltsklausur.
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Eher theoretische Abhandlung. Er erklärt zwar, wie man ein Berufungsurteil schreibt mit Tenorierungsbeispielen, aber auf die Klausurbearbeitung ist das nicht speziell ausgerichtet.
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Wie klausurrelevant sind Berufunfsurteile denn überhaupt? Laut unserem AG-Leiter kommt Berufungsrecht in NRW wohl nur aus Anwaltssicht dran. Also müsste man die Tenorierung ja zum Beispiel gar nicht kennen.Limonadenbaum hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. Juli 2020, 17:34 Eher theoretische Abhandlung. Er erklärt zwar, wie man ein Berufungsurteil schreibt mit Tenorierungsbeispielen, aber auf die Klausurbearbeitung ist das nicht speziell ausgerichtet.
- batman
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Aber einen sinnvollen Berufungsantrag sollte man schon stellen können. Jedenfalls als Berufungsklägervertreter (§ 520 III 2 Nr. 1 ZPO).Logisch_Win7 hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. Juli 2020, 18:00 Laut unserem AG-Leiter kommt Berufungsrecht in NRW wohl nur aus Anwaltssicht dran. Also müsste man die Tenorierung ja zum Beispiel gar nicht kennen.
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Re: Literatur Rechtsmittelrecht im Zivilrecht
Das ist ein Argument. Danke dir.batman hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. Juli 2020, 21:49Aber einen sinnvollen Berufungsantrag sollte man schon stellen können. Jedenfalls als Berufungsklägervertreter (§ 520 III 2 Nr. 1 ZPO).Logisch_Win7 hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. Juli 2020, 18:00 Laut unserem AG-Leiter kommt Berufungsrecht in NRW wohl nur aus Anwaltssicht dran. Also müsste man die Tenorierung ja zum Beispiel gar nicht kennen.