Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Naja, ich kann dir auch ne Festplatte oder einen 256-DDR-RAM-Speicher aus- und wieder einbauen. Aber wer hat noch einen klassischen Tower-PC? Genau so wie die PkW-Technik-Skills der heutigen Generation 50+ beim Tesla versagen, sind “unsere“ PC-Hardware-Skills heute nicht mehr so viel wert.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
40-50, würde ich sagen. Meinetwegen 30-50.Ara hat geschrieben: ↑Montag 27. Juli 2020, 20:05Nein aber mal ernsthaft zu Technik: Ich glaube es gibt eine "goldene Technikgeneration", das sind halt die heute 30-40 Jahre alt sind. Die sind mit Computern aufgewachsen und wenn sie sich dafür interessiert haben, dann mussten sie auch verstehen wie die Technik funktioniert.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Juristen sind eher an sich nicht sonderlich technikaffin, ist mein Eindruck. Ich meine, das zeigt sich doch schon daran, dass (Gegen)Beispiele für Technikaffinität und Programmkenntnis mit Googlen im Browser beginnen und mit Blocksatz enden.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Ich denke auch es wäre schon sinnvoll, Skills wie Word und sauberes Formatieren eines Schriftsatzes (Sekretärin ist krank, Anwalt kann nur diktieren, doof) und den inneren Aufbau eines PCs oder das Verkabeln eines Netzwerks zu trennen. Es kennen sich ja auch viele deshalb mit PCs so gut aus, weil sie eben damals Gamer waren, sprich sie sich auskennen mussten fürs Zocken / LAN-Parties usw. Das die Fähigkeiten dann auch fürs Arbeiten taugen war doch nur der angenehme Nebeneffekt .
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Ich sehe da wenig Unterschiede zwischen Juristen und anderen IT-fernen Berufen, sei es der Assistenzbereich, die Polizei, Ärzte, Lehrer ... naja, die vielleicht oft schon eher. In anderen Berufen ist die Digitalisierung oft schon weiter fortgeschritten, so dass sich die Frage gar nicht in dieser Weise stellt, ob man "technikaffin" ist oder nicht - wo die Krankenakte in der Klinik elektronisch ist, muss man gar nicht diskutieren, ob man sie auf Papier führt oder besser "im Computer".
Ansonsten kommt ausnahmslos jeder Jurist unter 40, der mir bisher begegnet ist, mit Rechnern zurecht (Grundzüge der Bedienung, E-Mail, Word, Recherchieren, Diktieren, Scannen, Drucken usw. usf.); einige sind fortgeschrittene Anwender, wenige kennen sich wirklich weitergehend aus. Das habe ich bisher aber auch in anderen Bereichen nicht anders erlebt.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Ich kenne jemanden der im Labor gearbeitet hat - die älteren Damen die dort Unterstützungstätigkeiten ausgeübt haben (sorry, es waren halt Damen) waren alle ausgesprochen nicht technik affin und haben ständig die jungen Ärzte rangeholt "Der PC funktioniert nicht, helft mir". Ich würde nicht voraussetzen, dass Krankenschwestern etc. im Krankenhaus sich mit Technik auskennen, nur weil da viel elektronisch abläuft. Dafür gibts die IT-Abteilung.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Das schon lange nicht mehr. Aber wenn man mal 20 Jahre alte Akten mit handschriftlichen Beschlüssen (ggf. auch als Vordruck) in die Finger bekommt, sieht man schon, dass das noch ganz andere Zeiten waren.
Sicherlich. Aber sollte man meinen, dass man einen gewissen Ehrgeiz hat, eines seiner Hauptarbeitswerkzeuge so gut zu kennen, dass man z. B. von der überaus banalen Erkenntnis, dass es geschützte Leerzeichen gibt oder man sich in Word Formatierungszeichen anzeigen lassen kann, nicht überrascht wird oder auch mal selbstständig einen Lösungsweg findet, wenn etwas nicht ganz nach Plan läuft.thh hat geschrieben: ↑Montag 27. Juli 2020, 20:56 Ansonsten kommt ausnahmslos jeder Jurist unter 40, der mir bisher begegnet ist, mit Rechnern zurecht (Grundzüge der Bedienung, E-Mail, Word, Recherchieren, Diktieren, Scannen, Drucken usw. usf.); einige sind fortgeschrittene Anwender, wenige kennen sich wirklich weitergehend aus. Das habe ich bisher aber auch in anderen Bereichen nicht anders erlebt.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Die konkrete Fähigkeit vielleicht nicht, aber das technische Grundverständnis hilft halt doch häufig. Sei es nur das Einrichten eines Routers in der Kanzlei. Ich will gar nicht wissen wie viel IT-Dienstleistungskosten mein Chef gespart hat, dass ich viel IT-Kleinkram kann. Im Innenverhältnis bin ich dann (trotz in der hiesigen Schätzung doch ganz ordentlichen Gehaltsklasse) doch deutlich günstiger als der IT-Dienstleister im Außenverhältnis.OJ1988 hat geschrieben: ↑Montag 27. Juli 2020, 20:25 Naja, ich kann dir auch ne Festplatte oder einen 256-DDR-RAM-Speicher aus- und wieder einbauen. Aber wer hat noch einen klassischen Tower-PC? Genau so wie die PkW-Technik-Skills der heutigen Generation 50+ beim Tesla versagen, sind “unsere“ PC-Hardware-Skills heute nicht mehr so viel wert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
So ganz schlimm hab ich es auch nur unter Richtern gesehen. Zumindest meiner begrenzten Erfahrung nach sind Anwälte etwas technikaffiner, was auch logisch ist. Sie müssen im Zweifel das IT-Zeug (ob jetzt Soft- oder Hardware, von Computer bis Aktenführung) selbst anschaffen, bzw. zumindest bezahlen. Der Richter kann auch munter vor sich hin diktieren, weil er die Justizangestellte sowieso nicht selbst bezahlt.. So auch zur E-Akte: Anwälte regen sich übers beA auf - weil's nicht funktioniert - Richter regen sich über E-Akte auf, weil Papier ja viel besser ist und man lernts ja doch nicht mehr..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
@Sektnase: Nein, Richter regen sich über die E-Akte auf, weil sie tagtäglich mit den real existierenden Fachanwendungen konfrontiert sind und dementsprechend eine vage Ahnung haben, wie die E-Akte in der Praxis aussehen könnte. "Technischer Fortschritt" heißt z. B. aktuell bei der StA, dass man 25 Einstellungsbescheide eigenhändig unterschreiben darf (und 25 Mehrfertigungen für die Akte als solche aussortieren darf), wenn sich die Geschäftsstelle (formal korrekt) weigert, Schreiben zu beglaubigen, die sie nicht selbst erstellt hat. Hinzu kommt natürlich die Frage, welche Hardware bei der Umsetzung der E-Akte zum Einsatz kommt und ob man wirklich den ganzen Tag nur vorm PC sitzen möchte. Und ich stelle es mir super vor, wenn die E-Akte dann wegen Wartungsarbeiten leider ab 17 Uhr nicht mehr zur Verfügung steht. Und dass derjenige, der sich die Soft- und Hardware selbst aussucht, möglicherweise glücklicher damit ist, halte ich jetzt für wenig überraschend.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Das kann ich so nicht bestätigen. Ich kenne sowohl Richter, die völlig hilflos vor der Technik stehen, als auch Anwälte, für die selbiges gilt. Das ist mehr eine Frage des Alters und Interesses als der Tätigkeit.
Das sind nur wenige. Die durchaus fundierten Beschwerden betreffen Verlangsamungen des Arbeitsablaufs, Verschiebung von Aufgaben von der Geschäftsstelle auf den Richter und die jahrzehntelangen Erfahrungen mit Fachanwendungen der Justiz, die sehr oft langsam und schwerfällig, fehleranfällig und unkomfortabel sind - und die sich der Richter eben im Gegensatz zum Anwalt nicht aussuchen kann. Im Vergleich zu den Fachanwendungen ist die E-Akte hier zwar, nach allem, was man sieht, zwar absolutes Gold (was nicht bedeuten muss, dass sie auch nur durchschnittlichen Anforderungen normaler Anwendungen genügt), aber es gibt eben auch dokumentierte Performanceprobleme (im Sinne von "beim Öffnen von Fenstern treten Verzögerungen von über 10 Sekunden bis in den Minutenbereich auf"). Außerdem ist die Verfügbarkeit der IT standortbezogen unterschiedlich; es gibt Standorte, bei denen es mehr als einmal im Monat zu Ausfällen im Sinne von "mehr als eine halbe Stunde ist bestenfalls die Fachanwendung samt aller Daten nicht verfügnar, schlimmstenfalls sind alle Anwendungen und die Netzspeicherlaufwerke ausgefallen" kommt, teilweise mit Datenverlust. Eine Akte hat demgegenüber den klaren Vorteil, dass man sie aufschlagen und mit ihr arbeiten kann. Sie stürzt nicht ab, sie verliert keine Daten und sie braucht auch nicht ab und an mehrere Sekunden für jedes Umblättern.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Klar, wollte auch nicht in eine Diskussion über Vor- und Nachteile der E-Akte überleiten. Meine Erfahrung bezog sich auch nicht darauf, wie die E-Akte funktioniert oder wie sie akzeptiert wird, sondern wie sie VOR Einführung als Schreckgespenst am Horizont gezeichnet wurde. Klar gibts Probleme und es muss noch nachgebessert werden, aber die Umstellung war/ist lange fällig.
Wer noch alle Texte diktiert, der ist mit Computern vermutlich nie so ganz warm geworden.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
... oder weiß nicht, wie gut Dragon funktioniert ...Sektnase hat geschrieben: Wer noch alle Texte diktiert, der ist mit Computern vermutlich nie so ganz warm geworden.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Mag sein, dass das bei anderen Fachanwendungen in anderen Gerichtsbarkeiten/Bundesländern anders ist, aber hier funktoniert die eAkte tadellos. Die Kollegen, die sich jetzt noch darüber aufregen, haben einfach nur keinen Bock drauf, weil sie nicht bereit sind, sich umzustellen.Liz hat geschrieben: ↑Montag 27. Juli 2020, 22:03 @Sektnase: Nein, Richter regen sich über die E-Akte auf, weil sie tagtäglich mit den real existierenden Fachanwendungen konfrontiert sind und dementsprechend eine vage Ahnung haben, wie die E-Akte in der Praxis aussehen könnte. "Technischer Fortschritt" heißt z. B. aktuell bei der StA, dass man 25 Einstellungsbescheide eigenhändig unterschreiben darf (und 25 Mehrfertigungen für die Akte als solche aussortieren darf), wenn sich die Geschäftsstelle (formal korrekt) weigert, Schreiben zu beglaubigen, die sie nicht selbst erstellt hat. Hinzu kommt natürlich die Frage, welche Hardware bei der Umsetzung der E-Akte zum Einsatz kommt und ob man wirklich den ganzen Tag nur vorm PC sitzen möchte. Und ich stelle es mir super vor, wenn die E-Akte dann wegen Wartungsarbeiten leider ab 17 Uhr nicht mehr zur Verfügung steht. Und dass derjenige, der sich die Soft- und Hardware selbst aussucht, möglicherweise glücklicher damit ist, halte ich jetzt für wenig überraschend.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)
Man könnte mal auch die Diskussion aufwerfen, warum BZR-Auszüge nicht in Echtzeit übertragen werden, sondern teilweise Tage dauern... Arbeitet die da wer händisch ab? Wie häufig ich in Verhandlungen sitze und kein BZR-Auszug da ist...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11